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Wann darf ich Edelkrebs in Niedersachsen fangen?

Edelkrebs dürfen Sie in Niedersachsen vom 1. Juli bis zum 31. Oktober fangen und mitnehmen, wenn das Tier mindestens 11 Zentimeter lang ist. Die nächste Schonzeit beginnt am 1. November und dauert bis zum 30. Juni.

Schonzeit
1. November bis 30. Juni
Mindestmaß
11 cm
Status heute
Erlaubt
Bußgeld bis zu
5.000 Euro

Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Edelkrebs dauert sie vom 1. November bis zum 30. Juni. Bei Krebsen schützt sie die Paarung und die Monate, in denen die Weibchen ihre Eier tragen.

JFMAMJJASONDheute
SchonzeitMitnehmen erlaubt

Ab welcher Länge darf Edelkrebs in Niedersachsen mit?

Das Mindestmaß für Edelkrebs beträgt 11 Zentimeter. Bei Krebsen gilt die Messregel für Fische nicht. Wie ein Krebs zu messen ist, erfahren Sie beim Fischereiamt Ihres Landkreises.

Was gilt für Edelkrebs in den Nachbarländern von Niedersachsen?

Das Mindestmaß für Edelkrebs reicht von 11 Zentimetern in Niedersachsen und Bremen bis 12 Zentimetern in Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Bayern. Die längste Schonzeit hat Schleswig-Holstein mit 304 Tagen vom 1. Oktober bis 31. Juli, die kürzeste Niedersachsen mit 242 Tagen. Das ganze Jahr geschont ist Edelkrebs in Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Berlin, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen. Keine Schonzeit gilt in Bayern. Die Nachbarländer von Niedersachsen stehen zuerst.

Schonzeit und Mindestmaß für Edelkrebs in 14 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Niedersachsen1. November bis 30. Juni11 cm
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Bremen1. November bis 30. Juni11 cm
Hessendas ganze Jahrkeines
Mecklenburg-Vorpommerndas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Schleswig-Holstein1. Oktober bis 31. Juli12 cm
Thüringendas ganze Jahrkeines
Baden-Württemberg1. Oktober bis 10. Juli12 cm
Bayernkeine12 cm
Berlindas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Sachsendas ganze Jahrkeines

Welches Bußgeld droht in Niedersachsen bei einem Verstoß?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Niedersachsen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Edelkrebs in Niedersachsen kontrolliert

Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.

Mit welchen Arten wird Edelkrebs häufig verwechselt?

Edelkrebs wird gelegentlich mit Signalkrebs verwechselt. Edelkrebs und Signalkrebs haben beide rote Scherenunterseiten. Nur der Signalkrebs trägt aber einen weiß-türkisen Fleck am Scherengelenk. Sein Panzer ist außerdem glatt, während der Edelkrebs hinter der Nackenfurche, der Querrille auf dem Rückenpanzer, kleine Dornen trägt. Der Edelkrebs ist in den meisten Ländern das ganze Jahr geschont, in einigen gelten eine Schonzeit und ein Mindestmaß. Für den Signalkrebs aus Nordamerika gibt es keine Schonzeit und kein Mindestmaß. Wer einen Edelkrebs für einen Signalkrebs hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß.

Edelkrebs wird gelegentlich mit Kamberkrebs verwechselt. Der Edelkrebs hat eine rote Scherenunterseite, beim Kamberkrebs ist sie nie rot. Der Kamberkrebs trägt außerdem rostbraune Querstreifen auf dem Hinterleib und orange Scherenspitzen mit dunklem Ring. Der Edelkrebs ist in den meisten Ländern das ganze Jahr geschont, in einigen gelten eine Schonzeit und ein Mindestmaß. Für den Kamberkrebs, eine aus Nordamerika stammende Art, gibt es keine Schonzeit und kein Mindestmaß. Wer einen Edelkrebs für einen Kamberkrebs hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß.

Häufige Fragen zu Edelkrebs in Niedersachsen

Gelten für Edelkrebs an der Küste andere Regeln als im Binnenland?

Nein, für Edelkrebs unterscheidet Niedersachsen nicht zwischen Küste und Binnenland.

Gelten die Regeln für Edelkrebs auch an privaten Gewässern?

Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.

Darf ich Edelkrebs in Niedersachsen heute mitnehmen?

Ja, heute dürfen Sie Edelkrebs in Niedersachsen mitnehmen, wenn das Tier das Mindestmaß erreicht. Die nächste Schonzeit beginnt am 1. November, in 17 Tagen. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie fangen.

Gibt es für Edelkrebs in Niedersachsen ein Tageslimit?

Ein Tageslimit für Edelkrebs legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.

Wie misst man Edelkrebs in Niedersachsen richtig?

Bei Krebsen gilt die Messregel für Fische nicht. Wie ein Krebs zu messen ist, erfahren Sie beim Fischereiamt Ihres Landkreises. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.

Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.