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Wann darf ich Schneider in Berlin angeln?

Schneider dürfen Sie in Berlin an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
50.000 Euro

Schneider ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Schonzeit und Mindestmaß gelten für Schneider in Berlin bei jeder Angelart. Ob Sie mit Kunstköder, Fliege oder Pose fischen, ändert an den Regeln nichts.

Beim Eisangeln gelten dieselben Regeln wie im Sommer. Ein Fisch, der in der Schonzeit anbeißt, kommt sofort zurück ins Wasser.

Schonzeit und Mindestmaß für Schneider in allen Ländern

Das ganze Jahr geschont ist Schneider in Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Nachbarländer von Berlin stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Schneider in 12 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Berlindas ganze Jahrkeines
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Baden-Württembergdas ganze Jahrkeines
Bayerndas ganze Jahrkeines
Bremendas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Sachsendas ganze Jahrkeines
Sachsen-Anhaltdas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines

Wie hoch ist das Bußgeld in Berlin?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Berlin ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Schneider in Berlin kontrolliert

Am Wasser kontrollieren Fischereiaufseher, ob Sie die Regeln einhalten. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt. Ihre Angelkarte kann zusätzlich strengere Regeln setzen.

Woran erkennen Sie Schneider sicher?

Schneider wird gelegentlich mit Ukelei verwechselt. Den Schneider erkennen Sie an der Seitenlinie, also der feinen Linie entlang der Körperseite. Sie ist oben und unten von einer dunklen Punktreihe eingefasst und sieht aus wie eine Naht. Der Ukelei fehlt diese Naht. Der Schneider hat außerdem einen dickeren Kopf und orange Flossenansätze. Der Schneider ist in den meisten Ländern das ganze Jahr geschont. Für die Ukelei gibt es keine Schonzeit und kein Mindestmaß. Wer einen Schneider für eine Ukelei hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß, für den ein Bußgeld droht.

Ihre Angelkarte kann strengere Regeln enthalten als die Landesverordnung, etwa ein höheres Mindestmaß. Diese Regeln gelten zusätzlich.

Weitere Friedfische in Berlin

Wie Schneider gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Berlin eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Schneider in Berlin

Wie misst man Schneider in Berlin richtig?

In Berlin messen Sie Schneider von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.

Wann ist Schneider in Berlin geschont?

Schneider ist in Berlin das ganze Jahr geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.

Darf ich Schneider in Berlin heute mitnehmen?

Nein, Schneider ist in Berlin heute geschont. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie angeln.

Darf ich Schneider in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?

Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Schneider nicht gezielt beangeln, auch nicht, um den Fisch zurückzusetzen. Beißt er trotzdem an, kommt er sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.

Brauche ich für Schneider eine besondere Erlaubnis?

Nein, für Schneider verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.

Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.