Wann darf ich Elritze in Berlin angeln?
Elritze dürfen Sie in Berlin an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.
Elritze ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.
Schonzeit und Mindestmaß gelten für Elritze in Berlin bei jeder Angelart. Ob Sie mit Kunstköder, Fliege oder Pose fischen, ändert an den Regeln nichts.
Ein zu kleiner Fisch kommt sofort und vorsichtig zurück ins Wasser. Entscheidend ist das Maßband, der erste Eindruck im Kescher täuscht oft.
Wie weicht Berlin bei Elritze von den anderen Ländern ab?
Die längste Schonzeit hat Mecklenburg-Vorpommern mit 91 Tagen vom 1. April bis 30. Juni, die kürzeste Bayern mit 61 Tagen. Das ganze Jahr geschont ist Elritze in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Berlin stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Berlin | das ganze Jahr | keines |
| Brandenburg | das ganze Jahr | keines |
| Bayern | 1. Mai bis 30. Juni | keines |
| Hamburg | das ganze Jahr | keines |
| Hessen | das ganze Jahr | keines |
| Mecklenburg-Vorpommern | 1. April bis 30. Juni | keines |
| Niedersachsen | das ganze Jahr | keines |
| Nordrhein-Westfalen | das ganze Jahr | keines |
| Rheinland-Pfalz | das ganze Jahr | keines |
| Saarland | das ganze Jahr | keines |
| Sachsen | das ganze Jahr | keines |
| Sachsen-Anhalt | das ganze Jahr | keines |
| Schleswig-Holstein | das ganze Jahr | keines |
Was kostet ein Verstoß bei Elritze in Berlin?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Berlin ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Elritze in Berlin kontrolliert
Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.
Woran erkennen Sie Elritze sicher?
Elritze wird gelegentlich mit Moderlieschen verwechselt. Die Elritze hat sehr kleine Schuppen und ein Maul vorn am Kopf. Das Moderlieschen hat viel größere Schuppen und ein deutlich nach oben gerichtetes Maul. Beide Arten sind in den meisten Ländern das ganze Jahr geschont. Wo sich die Regeln unterscheiden, ist meist die Elritze strenger geschützt. Wer dort eine Elritze für ein Moderlieschen hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß.
Weitere Friedfische in Berlin
Wie Elritze gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Berlin eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Elritze in Berlin
Darf ich Elritze in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?
Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Elritze nicht gezielt beangeln, auch nicht, um den Fisch zurückzusetzen. Beißt er trotzdem an, kommt er sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.
Darf ich Elritze in Berlin heute mitnehmen?
Nein, Elritze ist in Berlin heute geschont. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie angeln.
Wie misst man Elritze in Berlin richtig?
In Berlin messen Sie Elritze von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.
Gilt für Elritze in Berlin ein Höchstmaß?
Nein, für Elritze gilt in Berlin kein Höchstmaß. Sie dürfen den Fisch in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.
Gibt es für Elritze in Berlin ein Tageslimit?
Ein Tageslimit für Elritze legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.
Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.