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Wann darf ich Rapfen in Berlin angeln?

Rapfen dürfen Sie in Berlin vom 1. Juli bis zum 31. März angeln und mitnehmen, wenn der Fisch mindestens 40 Zentimeter lang ist. Die nächste Schonzeit beginnt am 1. April und dauert bis zum 30. Juni.

Schonzeit
1. April bis 30. Juni
Mindestmaß
40 cm
Status heute
Erlaubt
Bußgeld bis zu
50.000 Euro

Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Rapfen dauert sie vom 1. April bis zum 30. Juni. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.

JFMAMJJASONDheute
SchonzeitMitnehmen erlaubt

Ob Sie Rapfen in Berlin mitnehmen dürfen, regelt die Fischereiverordnung des Landes. Ihre Angelkarte kann strengere Regeln hinzufügen.

Ein zu kleiner Fisch kommt sofort und vorsichtig zurück ins Wasser. Entscheidend ist das Maßband, der erste Eindruck im Kescher täuscht oft.

Ab welcher Länge darf Rapfen in Berlin mit?

Das Mindestmaß für Rapfen beträgt 40 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Messregel: von der Schnauzenspitze bis zum Ende der SchwanzflosseSchnauzenspitzeSchwanzflossenende

Wie weicht Berlin bei Rapfen von den anderen Ländern ab?

Das Mindestmaß für Rapfen reicht von 35 Zentimetern in Mecklenburg-Vorpommern bis 50 Zentimetern in Hamburg und Schleswig-Holstein. Die längste Schonzeit hat Sachsen mit 151 Tagen vom 1. Januar bis 31. Mai, die kürzeste Bayern mit 61 Tagen. Das ganze Jahr geschont ist Rapfen in Niedersachsen und Thüringen. Keine Schonzeit gilt in Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Berlin stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Rapfen in 12 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Berlin1. April bis 30. Juni40 cm
Brandenburg1. April bis 30. Juni40 cm
Baden-Württemberg1. März bis 31. Mai40 cm
Bayern1. März bis 30. April40 cm
Bremenkeine40 cm
Hamburgkeine50 cm
Mecklenburg-Vorpommernkeine35 cm
Niedersachsendas ganze Jahrkeines
Sachsen1. Januar bis 31. Mai40 cm
Sachsen-Anhaltkeine40 cm
Schleswig-Holsteinkeine50 cm
Thüringendas ganze Jahrkeines

Welches Bußgeld droht in Berlin bei einem Verstoß?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Berlin ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Rapfen in Berlin kontrolliert

Die Kontrolle übernehmen Fischereiaufseher, die das Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt einsetzt. Der Verein, dem das Gewässer gehört, darf auf der Angelkarte strengere, aber keine lockereren Regeln festlegen.

Woran Sie Rapfen erkennen

Eine Art, mit der Rapfen häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Ein Kescher mit knotenlosem, feinem Netz schont die Schleimhaut des Fisches. Das hilft, wenn Sie einen zu kleinen Fisch zurücksetzen müssen.

Weitere Raubfische in Berlin

Wie Rapfen gehören diese Arten zu den Raubfischen. Auch für sie gelten in Berlin eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Rapfen in Berlin

Wie misst man Rapfen in Berlin richtig?

In Berlin messen Sie Rapfen von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.

Wann wurden die Regeln für Rapfen in Berlin zuletzt geändert?

Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 27. Oktober 2025. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.

Welches Mindestmaß gilt für Rapfen in Berlin?

Das Mindestmaß für Rapfen beträgt 40 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Darf ich Rapfen in Berlin heute mitnehmen?

Ja, heute dürfen Sie Rapfen in Berlin mitnehmen, wenn der Fisch das Mindestmaß erreicht. Die nächste Schonzeit beginnt am 1. April, in 168 Tagen. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie angeln.

Gelten die Regeln für Rapfen auch an privaten Gewässern?

Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.

Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.