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Wann darf ich Finte in Berlin angeln?

Finte dürfen Sie in Berlin an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
50.000 Euro

Finte ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Wer in Berlin gezielt auf Finte angelt, sollte die Regeln vor dem ersten Wurf kennen. Die Werte stammen aus der amtlichen Fischereiverordnung des Landes.

Wer beim Spinnfischen die Stelle wechselt, kommt oft an ein anderes Gewässer oder einen anderen Abschnitt. Dort können andere Regeln auf der Angelkarte stehen.

Schonzeit und Mindestmaß für Finte in allen Ländern

Das Mindestmaß für Finte beträgt in allen 1 Ländern mit Mindestmaß 30 Zentimeter. Das ganze Jahr geschont ist Finte in Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Keine Schonzeit gilt in Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Berlin stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Finte in 10 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Berlindas ganze Jahrkeines
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Baden-Württembergdas ganze Jahrkeines
Bremendas ganze Jahrkeines
Hamburgdas ganze Jahrkeines
Mecklenburg-Vorpommerndas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Sachsen-Anhaltdas ganze Jahrkeines
Schleswig-Holsteinkeine30 cm

Was kostet ein Verstoß bei Finte in Berlin?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Berlin ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Finte in Berlin kontrolliert

Am Wasser kontrollieren Fischereiaufseher, ob Sie die Regeln einhalten. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt. Ihre Angelkarte kann zusätzlich strengere Regeln setzen.

Mit welchen Fischen wird Finte häufig verwechselt?

Finte wird gelegentlich mit Maifisch verwechselt. Die Finte trägt hinter dem Kiemendeckel meist vier bis zehn dunkle Flecken in einer Reihe, der Maifisch meist nur einen bis drei. Die Finte bleibt außerdem kleiner und wird kaum über 45 Zentimeter lang, der Maifisch oft über 60. Sicher unterscheiden Fachleute die beiden an den Kiemenreusendornen. Das sind Dornen an den Kiemenbögen, mit denen die Fische Nahrung aus dem Wasser sieben. Die Finte hat 35 bis 60 davon, der Maifisch 90 bis 130. Der Maifisch ist fast überall das ganze Jahr geschont, die Finte in den meisten Ländern ebenfalls. Wo die Finte ein Mindestmaß hat und mitgenommen werden darf, bleibt der Maifisch trotzdem geschont. Wer dort einen Maifisch für eine Finte hält und mitnimmt, tötet einen sehr seltenen Fisch und begeht einen Verstoß.

Ein Kescher mit knotenlosem, feinem Netz schont die Schleimhaut des Fisches. Das hilft, wenn Sie einen zu kleinen Fisch zurücksetzen müssen.

Weitere Wanderfische in Berlin

Wie Finte gehören diese Arten zu den Wanderfischen. Auch für sie gelten in Berlin eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Finte in Berlin

Darf ich Finte in Berlin heute mitnehmen?

Nein, Finte ist in Berlin heute geschont. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie angeln.

Welches Mindestmaß gilt für Finte in Berlin?

Für Finte ist in dieser Regel kein Mindestmaß festgelegt.

Gilt für Finte in Berlin ein Höchstmaß?

Nein, für Finte gilt in Berlin kein Höchstmaß. Sie dürfen den Fisch in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.

Warum liegt die Schonzeit von Finte in genau diesen Monaten?

Finte ist in Berlin das ganze Jahr geschont, es gibt also keine einzelnen Monate. Eine ganzjährige Schonung schützt vor allem seltene und gefährdete Arten.

Wer kontrolliert die Schonzeit von Finte in Berlin?

Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.

Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.