Wann darf ich Flussbarsch in Berlin angeln?
Flussbarsch dürfen Sie in Berlin das ganze Jahr angeln und mitnehmen, die Verordnung des Landes legt weder eine Schonzeit noch ein Mindestmaß fest. Ihre Angelkarte kann trotzdem eigene Regeln enthalten.
Für Flussbarsch legt die Verordnung weder eine Schonzeit noch eine Mindestlänge fest.
Schonzeit und Mindestmaß gelten für Flussbarsch in Berlin bei jeder Angelart. Ob Sie mit Kunstköder, Fliege oder Pose fischen, ändert an den Regeln nichts.
Beim Ansitz haben Sie meist Zeit, einen Fisch in Ruhe zu bestimmen und zu messen. Nutzen Sie sie, bevor Sie ihn mitnehmen.
Wie groß muss Flussbarsch in Berlin mindestens sein?
Für Flussbarsch ist in dieser Regel kein Mindestmaß festgelegt.
Schonzeit und Mindestmaß für Flussbarsch in allen Ländern
Das Mindestmaß für Flussbarsch reicht von 10 Zentimetern in Hamburg bis 17 Zentimetern in Mecklenburg-Vorpommern. Eine Schonzeit von 104 Tagen gilt in 1 Ländern. Keine Schonzeit gilt in Berlin, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Berlin stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Berlin | keine | keines |
| Bayern | keine | keines |
| Bremen | 1. Februar bis 15. Mai | 15 cm |
| Hamburg | keine | 10 cm |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine | 17 cm |
| Schleswig-Holstein | keine | keines |
Wie hoch ist das Bußgeld in Berlin?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Berlin ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Flussbarsch in Berlin kontrolliert
Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.
Wie unterscheidet sich Flussbarsch von ähnlichen Fischen?
Flussbarsch wird gelegentlich mit Zander verwechselt. Der Flussbarsch ist hochrückig und kompakt, mit kräftigen dunklen Querstreifen und einem schwarzen Fleck am Ende der ersten, stacheligen Rückenflosse. Der Zander ist lang und schlank, seine Streifen sind blasser, und der schwarze Fleck fehlt. Dafür hat der Zander spitze Fangzähne und große, trüb glänzende Augen. Bei Jungfischen ist der Fleck an der Rückenflosse das sicherste Merkmal. Für den Zander gelten fast überall eine Schonzeit und ein Mindestmaß. Für den Flussbarsch gibt es nur in wenigen Ländern ein Mindestmaß und fast nirgends eine Schonzeit. Wer einen jungen Zander für einen Flussbarsch hält und mitnimmt, begeht deshalb leicht einen Verstoß.
Weitere Raubfische in Berlin
Wie Flussbarsch gehören diese Arten zu den Raubfischen. Auch für sie gelten in Berlin eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Flussbarsch in Berlin
Warum liegt die Schonzeit von Flussbarsch in genau diesen Monaten?
Für Flussbarsch gilt in Berlin keine Schonzeit. Ihre Angelkarte kann trotzdem eigene Regeln enthalten.
Wann ist Flussbarsch in Berlin geschont?
Flussbarsch ist in Berlin weder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregelt. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.
Brauche ich für Flussbarsch eine besondere Erlaubnis?
Nein, für Flussbarsch verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.
Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Flussbarsch in Berlin?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Berlin ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Darf ich Flussbarsch in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?
Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Flussbarsch nicht gezielt beangeln, auch nicht, um den Fisch zurückzusetzen. Beißt er trotzdem an, kommt er sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.
Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.