Wann darf ich Stör im Saarland angeln?
Stör dürfen Sie im Saarland an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.
Stör ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.
Wer im Saarland gezielt auf Stör angelt, sollte die Regeln vor dem ersten Wurf kennen. Die Werte stammen aus der amtlichen Fischereiverordnung des Landes.
Beim Grundangeln vom Ufer gelten Schonzeit und Mindestmaß genauso wie beim Spinnfischen. Auch wer einen Fisch nur kurz anhakt und gleich zurücksetzt, muss sie beachten.
Was gilt für Stör in den Nachbarländern vom Saarland?
Das ganze Jahr geschont ist Stör im Saarland, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Nachbarländer von Saarland stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Saarland | das ganze Jahr | keines |
| Rheinland-Pfalz | das ganze Jahr | keines |
| Baden-Württemberg | das ganze Jahr | keines |
| Bayern | das ganze Jahr | keines |
| Berlin | das ganze Jahr | keines |
| Bremen | das ganze Jahr | keines |
| Hamburg | das ganze Jahr | keines |
| Hessen | das ganze Jahr | keines |
| Mecklenburg-Vorpommern | das ganze Jahr | keines |
| Niedersachsen | das ganze Jahr | keines |
| Nordrhein-Westfalen | das ganze Jahr | keines |
| Sachsen | das ganze Jahr | keines |
| Sachsen-Anhalt | das ganze Jahr | keines |
| Thüringen | das ganze Jahr | keines |
Was kostet ein Verstoß bei Stör im Saarland?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz im Saarland ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Stör im Saarland kontrolliert
Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.
Woran Sie Stör erkennen
Eine Art, mit der Stör häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Weitere Wanderfische im Saarland
Wie Stör gehören diese Arten zu den Wanderfischen. Auch für sie gelten im Saarland eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Stör im Saarland
Darf ich Stör in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?
Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Stör nicht gezielt beangeln, auch nicht, um den Fisch zurückzusetzen. Beißt er trotzdem an, kommt er sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.
Darf ich Stör im Saarland heute mitnehmen?
Nein, Stör ist im Saarland heute geschont. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie angeln.
Mit welchen Fischen wird Stör häufig verwechselt?
Eine Art, mit der Stör häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Welches Mindestmaß gilt für Stör im Saarland?
Für Stör ist in dieser Regel kein Mindestmaß festgelegt.
Wer kontrolliert die Schonzeit von Stör im Saarland?
Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.
Verbindlich sind die Fischereiverordnung vom Saarland in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte.