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Wann darf ich Stör in Bremen angeln?

Stör dürfen Sie in Bremen an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
5.000 Euro

Stör ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Ob Sie Stör in Bremen mitnehmen dürfen, regelt die Fischereiverordnung des Landes. Ihre Angelkarte kann strengere Regeln hinzufügen.

Beim Ansitz haben Sie meist Zeit, einen Fisch in Ruhe zu bestimmen und zu messen. Nutzen Sie sie, bevor Sie ihn mitnehmen.

Wie weicht Bremen bei Stör von den anderen Ländern ab?

Das ganze Jahr geschont ist Stör in Bremen, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Nachbarländer von Bremen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Stör in 14 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Bremendas ganze Jahrkeines
Niedersachsendas ganze Jahrkeines
Baden-Württembergdas ganze Jahrkeines
Bayerndas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Hamburgdas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Mecklenburg-Vorpommerndas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Sachsendas ganze Jahrkeines
Sachsen-Anhaltdas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines

Wie hoch ist das Bußgeld in Bremen?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Bremen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Stör in Bremen kontrolliert

Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.

Woran Sie Stör erkennen

Eine Art, mit der Stör häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Fahren Sie oft ins Nachbarland, prüfen Sie die Regeln dort für jede Art einzeln. Gleiche Fische haben dort häufig andere Fristen.

Weitere Wanderfische in Bremen

Wie Stör gehören diese Arten zu den Wanderfischen. Auch für sie gelten in Bremen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Stör in Bremen

Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Stör in Bremen?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Bremen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Gelten die Regeln für Stör auch an privaten Gewässern?

Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.

Darf ich Stör in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?

Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Stör nicht gezielt beangeln, auch nicht, um den Fisch zurückzusetzen. Beißt er trotzdem an, kommt er sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.

Gelten für Stör an der Küste andere Regeln als im Binnenland?

Nein, für Stör unterscheidet Bremen nicht zwischen Küste und Binnenland.

Wann wurden die Regeln für Stör in Bremen zuletzt geändert?

Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 30. September 2011. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.

Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.