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Wann darf ich Steinbeißer in Sachsen angeln?

Steinbeißer dürfen Sie in Sachsen an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
25.000 Euro

Steinbeißer ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Ob Sie Steinbeißer in Sachsen mitnehmen dürfen, regelt die Fischereiverordnung des Landes. Ihre Angelkarte kann strengere Regeln hinzufügen.

Auch beim Fliegenfischen gelten die Regeln für jede Art, selbst wenn Sie jeden Fisch zurücksetzen.

Was gilt für Steinbeißer in den Nachbarländern von Sachsen?

Eine Schonzeit von 122 Tagen gilt in 1 Ländern. Das ganze Jahr geschont ist Steinbeißer in Sachsen, Bayern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Sachsen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Steinbeißer in 16 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Sachsendas ganze Jahrkeines
Bayerndas ganze Jahrkeines
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Sachsen-Anhaltdas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines
Baden-Württembergdas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Bremendas ganze Jahrkeines
Hamburgdas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Mecklenburg-Vorpommern1. April bis 31. Julikeines
Niedersachsendas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Schleswig-Holsteindas ganze Jahrkeines

Wie hoch ist das Bußgeld in Sachsen?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Steinbeißer in Sachsen kontrolliert

Zuständig ist das Fischereiamt des Kreises, am Gewässer übernehmen das die Fischereiaufseher. Was auf Ihrer Angelkarte steht, gilt zusätzlich zur Landesverordnung.

Mit welchen Fischen wird Steinbeißer häufig verwechselt?

Steinbeißer wird gelegentlich mit Bachschmerle verwechselt. Der Steinbeißer hat unter jedem Auge einen kleinen, aufstellbaren Dorn mit zwei Spitzen, der Bachschmerle fehlt er. Der Steinbeißer ist außerdem seitlich stark abgeflacht und fein gefleckt, die Bachschmerle marmoriert. Beide Arten haben sechs Barteln, also Bartfäden am Maul. Der Steinbeißer ist fast überall das ganze Jahr geschont. Die Bachschmerle ist nur in einigen Ländern geschützt. Wer einen kleinen Steinbeißer für eine Bachschmerle hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß.

Sind Sie bei der Art unsicher, vergleichen Sie die Merkmale der Verwechslungsart. Im Zweifel setzen Sie den Fisch zurück, statt eine geschützte Art mitzunehmen.

Weitere Friedfische in Sachsen

Wie Steinbeißer gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Sachsen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Steinbeißer in Sachsen

Gibt es für Steinbeißer in Sachsen ein Tageslimit?

Ein Tageslimit für Steinbeißer legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.

Gilt für Steinbeißer in Sachsen ein Höchstmaß?

Nein, für Steinbeißer gilt in Sachsen kein Höchstmaß. Sie dürfen den Fisch in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.

Warum liegt die Schonzeit von Steinbeißer in genau diesen Monaten?

Steinbeißer ist in Sachsen das ganze Jahr geschont, es gibt also keine einzelnen Monate. Eine ganzjährige Schonung schützt vor allem seltene und gefährdete Arten.

Wer kontrolliert die Schonzeit von Steinbeißer in Sachsen?

Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.

Darf ich Steinbeißer in Sachsen heute mitnehmen?

Nein, Steinbeißer ist in Sachsen heute geschont. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie angeln.

Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.