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Wann darf ich Steinbeißer in Schleswig-Holstein angeln?

Steinbeißer dürfen Sie in Schleswig-Holstein an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
25.000 Euro

Steinbeißer ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Wer in Schleswig-Holstein gezielt auf Steinbeißer angelt, sollte die Regeln vor dem ersten Wurf kennen. Die Werte stammen aus der amtlichen Fischereiverordnung des Landes.

Wer beim Spinnfischen die Stelle wechselt, kommt oft an ein anderes Gewässer oder einen anderen Abschnitt. Dort können andere Regeln auf der Angelkarte stehen.

Schonzeit und Mindestmaß für Steinbeißer in allen Ländern

Eine Schonzeit von 122 Tagen gilt in 1 Ländern. Das ganze Jahr geschont ist Steinbeißer in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Nachbarländer von Schleswig-Holstein stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Steinbeißer in 16 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Schleswig-Holsteindas ganze Jahrkeines
Hamburgdas ganze Jahrkeines
Mecklenburg-Vorpommern1. April bis 31. Julikeines
Niedersachsendas ganze Jahrkeines
Baden-Württembergdas ganze Jahrkeines
Bayerndas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Bremendas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Sachsendas ganze Jahrkeines
Sachsen-Anhaltdas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines

Welches Bußgeld droht in Schleswig-Holstein bei einem Verstoß?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Schleswig-Holstein ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Steinbeißer in Schleswig-Holstein kontrolliert

Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.

Wie unterscheidet sich Steinbeißer von ähnlichen Fischen?

Steinbeißer wird gelegentlich mit Bachschmerle verwechselt. Der Steinbeißer hat unter jedem Auge einen kleinen, aufstellbaren Dorn mit zwei Spitzen, der Bachschmerle fehlt er. Der Steinbeißer ist außerdem seitlich stark abgeflacht und fein gefleckt, die Bachschmerle marmoriert. Beide Arten haben sechs Barteln, also Bartfäden am Maul. Der Steinbeißer ist fast überall das ganze Jahr geschont. Die Bachschmerle ist nur in einigen Ländern geschützt. Wer einen kleinen Steinbeißer für eine Bachschmerle hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß.

Ein Kescher mit knotenlosem, feinem Netz schont die Schleimhaut des Fisches. Das hilft, wenn Sie einen zu kleinen Fisch zurücksetzen müssen.

Weitere Friedfische in Schleswig-Holstein

Wie Steinbeißer gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Schleswig-Holstein eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Steinbeißer in Schleswig-Holstein

Weicht die Schonzeit für Steinbeißer in Schleswig-Holstein von anderen Bundesländern ab?

Ja, bei Steinbeißer weichen 1 der 15 anderen Länder, die die Art eigens regeln, von Schleswig-Holstein ab, bei der Schonzeit, beim Mindestmaß oder bei beidem.

Wie misst man Steinbeißer in Schleswig-Holstein richtig?

In Schleswig-Holstein messen Sie Steinbeißer von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.

Wann ist Steinbeißer in Schleswig-Holstein geschont?

Steinbeißer ist in Schleswig-Holstein das ganze Jahr geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.

Brauche ich für Steinbeißer eine besondere Erlaubnis?

Nein, für Steinbeißer verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.

Wann wurden die Regeln für Steinbeißer in Schleswig-Holstein zuletzt geändert?

Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 26. Mai 2021. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.

Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.