angelrecht.net, Angel- und Jagdrecht in 16 Bundesländern

Wann darf ich Steinbeißer in Hamburg angeln?

Steinbeißer dürfen Sie in Hamburg an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
10.000 Euro

Steinbeißer ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Hamburg legt die Regeln für Steinbeißer selbst fest, unabhängig von den anderen 15 Bundesländern. Wer aus einem Nachbarland zum Angeln kommt, prüft die Werte deshalb neu.

Wer beim Spinnfischen die Stelle wechselt, kommt oft an ein anderes Gewässer oder einen anderen Abschnitt. Dort können andere Regeln auf der Angelkarte stehen.

Was gilt für Steinbeißer in den Nachbarländern von Hamburg?

Eine Schonzeit von 122 Tagen gilt in 1 Ländern. Das ganze Jahr geschont ist Steinbeißer in Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Nachbarländer von Hamburg stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Steinbeißer in 16 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Hamburgdas ganze Jahrkeines
Niedersachsendas ganze Jahrkeines
Schleswig-Holsteindas ganze Jahrkeines
Baden-Württembergdas ganze Jahrkeines
Bayerndas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Bremendas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Mecklenburg-Vorpommern1. April bis 31. Julikeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Sachsendas ganze Jahrkeines
Sachsen-Anhaltdas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines

Welches Bußgeld droht in Hamburg bei einem Verstoß?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Hamburg ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Steinbeißer in Hamburg kontrolliert

Am Wasser kontrollieren Fischereiaufseher, ob Sie die Regeln einhalten. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt. Ihre Angelkarte kann zusätzlich strengere Regeln setzen.

Mit welchen Fischen wird Steinbeißer häufig verwechselt?

Steinbeißer wird gelegentlich mit Bachschmerle verwechselt. Der Steinbeißer hat unter jedem Auge einen kleinen, aufstellbaren Dorn mit zwei Spitzen, der Bachschmerle fehlt er. Der Steinbeißer ist außerdem seitlich stark abgeflacht und fein gefleckt, die Bachschmerle marmoriert. Beide Arten haben sechs Barteln, also Bartfäden am Maul. Der Steinbeißer ist fast überall das ganze Jahr geschont. Die Bachschmerle ist nur in einigen Ländern geschützt. Wer einen kleinen Steinbeißer für eine Bachschmerle hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß.

Bei Sonderfällen und Ausnahmegenehmigungen hilft ein Anruf beim Fischereiamt Ihres Landkreises schneller als eine Suche im Netz.

Weitere Friedfische in Hamburg

Wie Steinbeißer gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Hamburg eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Steinbeißer in Hamburg

Wann wurden die Regeln für Steinbeißer in Hamburg zuletzt geändert?

Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 1. Februar 2022. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.

Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Steinbeißer in Hamburg?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Hamburg ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Gelten die Regeln für Steinbeißer auch an privaten Gewässern?

Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.

Mit welchen Fischen wird Steinbeißer häufig verwechselt?

Steinbeißer wird am häufigsten mit Bachschmerle verwechselt. Der Steinbeißer hat unter jedem Auge einen kleinen, aufstellbaren Dorn mit zwei Spitzen, der Bachschmerle fehlt er. Der Steinbeißer ist außerdem seitlich stark abgeflacht und fein gefleckt, die Bachschmerle marmoriert. Beide Arten haben sechs Barteln, also Bartfäden am Maul.

Wann ist Steinbeißer in Hamburg geschont?

Steinbeißer ist in Hamburg das ganze Jahr geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.

Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Hamburg, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.