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Wann darf ich Groppe in Sachsen angeln?

Groppe dürfen Sie in Sachsen an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
25.000 Euro

Groppe ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Wer gegen die Regeln für Groppe in Sachsen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, legt die Behörde im Einzelfall fest.

Ein zu kleiner Fisch kommt sofort und vorsichtig zurück ins Wasser. Entscheidend ist das Maßband, der erste Eindruck im Kescher täuscht oft.

Was gilt für Groppe in den Nachbarländern von Sachsen?

Eine Schonzeit von 89 Tagen gilt in 1 Ländern. Das ganze Jahr geschont ist Groppe in Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Sachsen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Groppe in 15 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Sachsendas ganze Jahrkeines
Bayern1. Februar bis 30. Aprilkeines
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Sachsen-Anhaltdas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines
Baden-Württembergdas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Bremendas ganze Jahrkeines
Hamburgdas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Niedersachsendas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Schleswig-Holsteindas ganze Jahrkeines

Wie hoch ist das Bußgeld in Sachsen?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Groppe in Sachsen kontrolliert

Am Wasser kontrollieren Fischereiaufseher, ob Sie die Regeln einhalten. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt. Ihre Angelkarte kann zusätzlich strengere Regeln setzen.

Woran Sie Groppe erkennen

Eine Art, mit der Groppe häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Bei Sonderfällen und Ausnahmegenehmigungen hilft ein Anruf beim Fischereiamt Ihres Landkreises schneller als eine Suche im Netz.

Weitere Friedfische in Sachsen

Wie Groppe gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Sachsen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Groppe in Sachsen

Gibt es für Groppe in Sachsen ein Tageslimit?

Ein Tageslimit für Groppe legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.

Brauche ich für Groppe eine besondere Erlaubnis?

Nein, für Groppe verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.

Wann ist Groppe in Sachsen geschont?

Groppe ist in Sachsen das ganze Jahr geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.

Darf ich Groppe in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?

Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Groppe nicht gezielt beangeln, auch nicht, um den Fisch zurückzusetzen. Beißt er trotzdem an, kommt er sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.

Gelten die Regeln für Groppe auch an privaten Gewässern?

Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.

Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Sachsen, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.