Wann darf ich Abgeplattete Teichmuschel in Sachsen sammeln?
Abgeplattete Teichmuschel dürfen Sie in Sachsen an keinem Tag sammeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Muscheln, die Sie finden, lassen Sie an Ort und Stelle im Wasser.
Abgeplattete Teichmuschel ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.
Was gilt für Abgeplattete Teichmuschel in den Nachbarländern von Sachsen?
Das ganze Jahr geschont ist Abgeplattete Teichmuschel in Sachsen, Bayern, Brandenburg, Thüringen, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Sachsen stehen zuerst.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Sachsen | das ganze Jahr | keines |
| Bayern | das ganze Jahr | keines |
| Brandenburg | das ganze Jahr | keines |
| Thüringen | das ganze Jahr | keines |
| Berlin | das ganze Jahr | keines |
| Hessen | das ganze Jahr | keines |
| Nordrhein-Westfalen | das ganze Jahr | keines |
| Rheinland-Pfalz | das ganze Jahr | keines |
| Saarland | das ganze Jahr | keines |
| Schleswig-Holstein | das ganze Jahr | keines |
Was kostet ein Verstoß bei Abgeplattete Teichmuschel in Sachsen?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Abgeplattete Teichmuschel in Sachsen kontrolliert
Die Kontrolle übernehmen Fischereiaufseher, die das Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt einsetzt. Der Verein, dem das Gewässer gehört, darf auf der Angelkarte strengere, aber keine lockereren Regeln festlegen.
Mit welchen Arten wird Abgeplattete Teichmuschel häufig verwechselt?
Abgeplattete Teichmuschel wird gelegentlich mit Gemeine Teichmuschel verwechselt. Die Abgeplattete Teichmuschel hat eine auffällig flache Schale, die kaum halb so dick wie hoch ist. Ihre Oberfläche trägt kleine, oft undeutliche Höcker, die Gemeine Teichmuschel dagegen bogenförmige Falten. Weil beide Arten in der Form stark schwanken, sieht man das oft nur mit einer Lupe sicher. Beide Teichmuscheln sind in vielen Ländern das ganze Jahr geschont. Die Abgeplattete Teichmuschel ist in Deutschland aber vom Aussterben bedroht und nur noch von wenigen Stellen bekannt. Wer sie für die häufige Gemeine Teichmuschel hält, übersieht einen der seltensten Muschelfunde.
Weitere Muscheln in Sachsen
Wie Abgeplattete Teichmuschel gehören diese Arten zu den Muscheln. Auch für sie gelten in Sachsen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Abgeplattete Teichmuschel in Sachsen
Darf ich Abgeplattete Teichmuschel in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?
Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Abgeplattete Teichmuschel nicht gezielt fangen, auch nicht, um das Tier zurückzusetzen. Geht das Tier trotzdem ins Netz, kommt es sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.
Gelten die Regeln für Abgeplattete Teichmuschel auch an privaten Gewässern?
Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.
Wer kontrolliert die Schonzeit von Abgeplattete Teichmuschel in Sachsen?
Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.
Brauche ich für Abgeplattete Teichmuschel eine besondere Erlaubnis?
Nein, für Abgeplattete Teichmuschel verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.
Weicht die Schonzeit für Abgeplattete Teichmuschel in Sachsen von anderen Bundesländern ab?
Nein, alle 9 anderen Länder, die Abgeplattete Teichmuschel eigens regeln, haben dieselbe Schonzeit und dasselbe Mindestmaß wie Sachsen.
Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Sachsen, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.