Wann darf ich Flussperlmuschel in Sachsen sammeln?
Flussperlmuschel dürfen Sie in Sachsen an keinem Tag sammeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Muscheln, die Sie finden, lassen Sie an Ort und Stelle im Wasser.
Flussperlmuschel ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.
Was gilt für Flussperlmuschel in den Nachbarländern von Sachsen?
Das ganze Jahr geschont ist Flussperlmuschel in Sachsen, Bayern, Thüringen, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Die Nachbarländer von Sachsen stehen zuerst.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Sachsen | das ganze Jahr | keines |
| Bayern | das ganze Jahr | keines |
| Thüringen | das ganze Jahr | keines |
| Berlin | das ganze Jahr | keines |
| Hessen | das ganze Jahr | keines |
| Nordrhein-Westfalen | das ganze Jahr | keines |
| Rheinland-Pfalz | das ganze Jahr | keines |
| Saarland | das ganze Jahr | keines |
Wie hoch ist das Bußgeld in Sachsen?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Flussperlmuschel in Sachsen kontrolliert
Am Wasser kontrollieren Fischereiaufseher, ob Sie die Regeln einhalten. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt. Ihre Angelkarte kann zusätzlich strengere Regeln setzen.
Wie unterscheidet sich Flussperlmuschel von ähnlichen Arten?
Flussperlmuschel wird gelegentlich mit Malermuschel verwechselt. Die Flussperlmuschel hat eine dicke, nierenförmige Schale mit schwarzer Außenhaut. Der Buckel am oberen Schalenrand ist bei ihr meist stark abgetragen. Die Malermuschel ist dagegen schlank, zungenförmig und grünlich-gelb gefärbt. Die Flussperlmuschel ist in Deutschland vom Aussterben bedroht und lebt nur noch an wenigen Stellen. Wo die Fischereiverordnung sie nennt, ist sie das ganze Jahr geschont, ebenso wie die Malermuschel in den meisten Ländern. Die Verwechslung zählt vor allem für den Schutz der letzten Vorkommen, die sonst übersehen werden.
Weitere Muscheln in Sachsen
Wie Flussperlmuschel gehören diese Arten zu den Muscheln. Auch für sie gelten in Sachsen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Flussperlmuschel in Sachsen
Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Flussperlmuschel in Sachsen?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Gibt es für Flussperlmuschel in Sachsen ein Tageslimit?
Ein Tageslimit für Flussperlmuschel legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.
Wann wurden die Regeln für Flussperlmuschel in Sachsen zuletzt geändert?
Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 22. April 2022. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.
Wann ist Flussperlmuschel in Sachsen geschont?
Flussperlmuschel ist in Sachsen das ganze Jahr geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.
Mit welchen Arten wird Flussperlmuschel häufig verwechselt?
Flussperlmuschel wird am häufigsten mit Malermuschel verwechselt. Die Flussperlmuschel hat eine dicke, nierenförmige Schale mit schwarzer Außenhaut. Der Buckel am oberen Schalenrand ist bei ihr meist stark abgetragen. Die Malermuschel ist dagegen schlank, zungenförmig und grünlich-gelb gefärbt.
Verbindlich sind die Fischereiverordnung von Sachsen in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte.