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Schonzeit und Mindestmaß für Flussperlmuschel in 8 Bundesländern

In einigen Ländern ist Flussperlmuschel zeitweise geschont, in anderen gilt nur ein Mindestmaß. Der wissenschaftliche Name von Flussperlmuschel lautet Margaritifera margaritifera.

Schonzeit und Mindestmaß für Flussperlmuschel je Bundesland

Das ganze Jahr geschont ist Flussperlmuschel in Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen. Jedes Land führt zu den Einzelheiten mit Bußgeld und amtlicher Quelle.

Flussperlmuschel: Schonzeit und Mindestmaß je Bundesland
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Bayerndas ganze Jahr geschontkeines
Berlindas ganze Jahr geschontkeines
Hessendas ganze Jahr geschontkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahr geschontkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahr geschontkeines
Saarlanddas ganze Jahr geschontkeines
Sachsendas ganze Jahr geschontkeines
Thüringendas ganze Jahr geschontkeines

Woran Sie Flussperlmuschel sicher erkennen

Flussperlmuschel wird gelegentlich mit Malermuschel verwechselt. Die Flussperlmuschel hat eine dicke, nierenförmige Schale mit schwarzer Außenhaut. Der Buckel am oberen Schalenrand ist bei ihr meist stark abgetragen. Die Malermuschel ist dagegen schlank, zungenförmig und grünlich-gelb gefärbt. Die Flussperlmuschel ist in Deutschland vom Aussterben bedroht und lebt nur noch an wenigen Stellen. Wo die Fischereiverordnung sie nennt, ist sie das ganze Jahr geschont, ebenso wie die Malermuschel in den meisten Ländern. Die Verwechslung zählt vor allem für den Schutz der letzten Vorkommen, die sonst übersehen werden.

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Häufige Fragen zu Flussperlmuschel

In welchem Bundesland ist die Schonzeit für Flussperlmuschel am längsten?

Kein Bundesland legt für Flussperlmuschel eine Schonzeit mit festen Tagen fest. Das ganze Jahr geschont ist Flussperlmuschel in Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen.

Mit welchen Fischen wird Flussperlmuschel häufig verwechselt?

Flussperlmuschel wird am häufigsten mit Malermuschel verwechselt. Die Flussperlmuschel hat eine dicke, nierenförmige Schale mit schwarzer Außenhaut. Der Buckel am oberen Schalenrand ist bei ihr meist stark abgetragen. Die Malermuschel ist dagegen schlank, zungenförmig und grünlich-gelb gefärbt.

In wie vielen Bundesländern ist Flussperlmuschel geregelt?

Flussperlmuschel ist in 8 von 16 Bundesländern mit eigener Schonzeit oder eigenem Mindestmaß geregelt. In den übrigen Ländern nennt die Verordnung keine eigene Regel für diese Art.

Gibt es für Flussperlmuschel ein Bundesland ohne Schonzeit?

Nein, alle 8 Länder, die Flussperlmuschel eigens regeln, legen eine Schonzeit fest.

Verbindlich sind die Fischereiverordnungen der Länder in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte. Stand und Prüfdatum stehen bei jedem Land in der Quellenangabe.