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Wann darf ich Flussperlmuschel im Saarland sammeln?

Flussperlmuschel dürfen Sie im Saarland an keinem Tag sammeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Muscheln, die Sie finden, lassen Sie an Ort und Stelle im Wasser.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
5.000 Euro

Flussperlmuschel ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Was gilt für Flussperlmuschel in den Nachbarländern vom Saarland?

Das ganze Jahr geschont ist Flussperlmuschel im Saarland, Rheinland-Pfalz, Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen. Die Nachbarländer von Saarland stehen zuerst.

Schonzeit und Mindestmaß für Flussperlmuschel in 8 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Bayerndas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Sachsendas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines

Welches Bußgeld droht im Saarland bei einem Verstoß?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz im Saarland ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Flussperlmuschel im Saarland kontrolliert

Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.

Woran erkennen Sie Flussperlmuschel sicher?

Flussperlmuschel wird gelegentlich mit Malermuschel verwechselt. Die Flussperlmuschel hat eine dicke, nierenförmige Schale mit schwarzer Außenhaut. Der Buckel am oberen Schalenrand ist bei ihr meist stark abgetragen. Die Malermuschel ist dagegen schlank, zungenförmig und grünlich-gelb gefärbt. Die Flussperlmuschel ist in Deutschland vom Aussterben bedroht und lebt nur noch an wenigen Stellen. Wo die Fischereiverordnung sie nennt, ist sie das ganze Jahr geschont, ebenso wie die Malermuschel in den meisten Ländern. Die Verwechslung zählt vor allem für den Schutz der letzten Vorkommen, die sonst übersehen werden.

Weitere Muscheln im Saarland

Wie Flussperlmuschel gehören diese Arten zu den Muscheln. Auch für sie gelten im Saarland eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Flussperlmuschel im Saarland

Darf ich Flussperlmuschel im Saarland heute mitnehmen?

Nein, Flussperlmuschel ist im Saarland heute geschont. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie fangen.

Mit welchen Arten wird Flussperlmuschel häufig verwechselt?

Flussperlmuschel wird am häufigsten mit Malermuschel verwechselt. Die Flussperlmuschel hat eine dicke, nierenförmige Schale mit schwarzer Außenhaut. Der Buckel am oberen Schalenrand ist bei ihr meist stark abgetragen. Die Malermuschel ist dagegen schlank, zungenförmig und grünlich-gelb gefärbt.

Brauche ich für Flussperlmuschel eine besondere Erlaubnis?

Nein, für Flussperlmuschel verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.

Wann wurden die Regeln für Flussperlmuschel im Saarland zuletzt geändert?

Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 8. Dezember 2021. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.

Wer kontrolliert die Schonzeit von Flussperlmuschel im Saarland?

Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.

Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.