Wann darf ich Flussbarsch in Bremen angeln?
Flussbarsch dürfen Sie in Bremen vom 16. Mai bis zum 31. Januar angeln und mitnehmen, wenn der Fisch mindestens 15 Zentimeter lang ist. Die nächste Schonzeit beginnt am 1. Februar und dauert bis zum 15. Mai.
Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Flussbarsch dauert sie vom 1. Februar bis zum 15. Mai. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.
Flussbarsch ist in Bremen eigens geregelt. Wer im Grenzgebiet angelt, sollte deshalb auch die Regeln des Nachbarlandes kennen.
Beim Ansitz haben Sie meist Zeit, einen Fisch in Ruhe zu bestimmen und zu messen. Nutzen Sie sie, bevor Sie ihn mitnehmen.
Ab welcher Länge darf Flussbarsch in Bremen mit?
Das Mindestmaß für Flussbarsch beträgt 15 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende des längsten Teils der Schwanzflosse.
Was gilt für Flussbarsch in den Nachbarländern von Bremen?
Das Mindestmaß für Flussbarsch reicht von 10 Zentimetern in Hamburg bis 17 Zentimetern in Mecklenburg-Vorpommern. Eine Schonzeit von 104 Tagen gilt in 1 Ländern. Keine Schonzeit gilt in Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Bremen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Bremen | 1. Februar bis 15. Mai | 15 cm |
| Bayern | keine | keines |
| Berlin | keine | keines |
| Hamburg | keine | 10 cm |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine | 17 cm |
| Schleswig-Holstein | keine | keines |
Welches Bußgeld droht in Bremen bei einem Verstoß?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Bremen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Flussbarsch in Bremen kontrolliert
Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.
Woran erkennen Sie Flussbarsch sicher?
Flussbarsch wird gelegentlich mit Zander verwechselt. Der Flussbarsch ist hochrückig und kompakt, mit kräftigen dunklen Querstreifen und einem schwarzen Fleck am Ende der ersten, stacheligen Rückenflosse. Der Zander ist lang und schlank, seine Streifen sind blasser, und der schwarze Fleck fehlt. Dafür hat der Zander spitze Fangzähne und große, trüb glänzende Augen. Bei Jungfischen ist der Fleck an der Rückenflosse das sicherste Merkmal. Für den Zander gelten fast überall eine Schonzeit und ein Mindestmaß. Für den Flussbarsch gibt es nur in wenigen Ländern ein Mindestmaß und fast nirgends eine Schonzeit. Wer einen jungen Zander für einen Flussbarsch hält und mitnimmt, begeht deshalb leicht einen Verstoß.
Weitere Raubfische in Bremen
Wie Flussbarsch gehören diese Arten zu den Raubfischen. Auch für sie gelten in Bremen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Flussbarsch in Bremen
Darf ich Flussbarsch in Bremen heute mitnehmen?
Ja, heute dürfen Sie Flussbarsch in Bremen mitnehmen, wenn der Fisch das Mindestmaß erreicht. Die nächste Schonzeit beginnt am 1. Februar, in 109 Tagen. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie angeln.
Wann ist Flussbarsch in Bremen geschont?
Flussbarsch ist in Bremen vom 1. Februar bis zum 15. Mai geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.
Mit welchen Fischen wird Flussbarsch häufig verwechselt?
Flussbarsch wird am häufigsten mit Zander verwechselt. Der Flussbarsch ist hochrückig und kompakt, mit kräftigen dunklen Querstreifen und einem schwarzen Fleck am Ende der ersten, stacheligen Rückenflosse. Der Zander ist lang und schlank, seine Streifen sind blasser, und der schwarze Fleck fehlt. Dafür hat der Zander spitze Fangzähne und große, trüb glänzende Augen. Bei Jungfischen ist der Fleck an der Rückenflosse das sicherste Merkmal.
Gelten die Regeln für Flussbarsch auch an privaten Gewässern?
Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.
Darf ich Flussbarsch in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?
Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Flussbarsch nicht gezielt beangeln, auch nicht, um den Fisch zurückzusetzen. Beißt er trotzdem an, kommt er sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.
Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.