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Wann darf ich Flussbarsch in Schleswig-Holstein angeln?

Flussbarsch dürfen Sie in Schleswig-Holstein das ganze Jahr angeln und mitnehmen, die Verordnung des Landes legt weder eine Schonzeit noch ein Mindestmaß fest. Ihre Angelkarte kann trotzdem eigene Regeln enthalten.

Schonzeit
keine
Mindestmaß
keines
Status heute
Erlaubt
Bußgeld bis zu
25.000 Euro

Für Flussbarsch legt die Verordnung weder eine Schonzeit noch eine Mindestlänge fest.

Wer im Grenzgebiet angelt, prüft die Regeln für Flussbarsch in beiden Ländern, denn jedes Land legt sie selbst fest.

Ein zu kleiner Fisch kommt sofort und vorsichtig zurück ins Wasser. Entscheidend ist das Maßband, der erste Eindruck im Kescher täuscht oft.

Wie groß muss Flussbarsch in Schleswig-Holstein mindestens sein?

Für Flussbarsch ist in dieser Regel kein Mindestmaß festgelegt.

Wie weicht Schleswig-Holstein bei Flussbarsch von den anderen Ländern ab?

Das Mindestmaß für Flussbarsch reicht von 10 Zentimetern in Hamburg bis 17 Zentimetern in Mecklenburg-Vorpommern. Eine Schonzeit von 104 Tagen gilt in 1 Ländern. Keine Schonzeit gilt in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Berlin. Die Nachbarländer von Schleswig-Holstein stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Flussbarsch in 6 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Schleswig-Holsteinkeinekeines
Hamburgkeine10 cm
Mecklenburg-Vorpommernkeine17 cm
Bayernkeinekeines
Berlinkeinekeines
Bremen1. Februar bis 15. Mai15 cm

Was kostet ein Verstoß bei Flussbarsch in Schleswig-Holstein?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Schleswig-Holstein ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Flussbarsch in Schleswig-Holstein kontrolliert

Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.

Mit welchen Fischen wird Flussbarsch häufig verwechselt?

Flussbarsch wird gelegentlich mit Zander verwechselt. Der Flussbarsch ist hochrückig und kompakt, mit kräftigen dunklen Querstreifen und einem schwarzen Fleck am Ende der ersten, stacheligen Rückenflosse. Der Zander ist lang und schlank, seine Streifen sind blasser, und der schwarze Fleck fehlt. Dafür hat der Zander spitze Fangzähne und große, trüb glänzende Augen. Bei Jungfischen ist der Fleck an der Rückenflosse das sicherste Merkmal. Für den Zander gelten fast überall eine Schonzeit und ein Mindestmaß. Für den Flussbarsch gibt es nur in wenigen Ländern ein Mindestmaß und fast nirgends eine Schonzeit. Wer einen jungen Zander für einen Flussbarsch hält und mitnimmt, begeht deshalb leicht einen Verstoß.

Sind Sie bei der Art unsicher, vergleichen Sie die Merkmale der Verwechslungsart. Im Zweifel setzen Sie den Fisch zurück, statt eine geschützte Art mitzunehmen.

Weitere Raubfische in Schleswig-Holstein

Wie Flussbarsch gehören diese Arten zu den Raubfischen. Auch für sie gelten in Schleswig-Holstein eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Flussbarsch in Schleswig-Holstein

Wann wurden die Regeln für Flussbarsch in Schleswig-Holstein zuletzt geändert?

Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 26. Mai 2021. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.

Weicht die Schonzeit für Flussbarsch in Schleswig-Holstein von anderen Bundesländern ab?

Ja, bei Flussbarsch weichen 5 der 5 anderen Länder, die die Art eigens regeln, von Schleswig-Holstein ab, bei der Schonzeit, beim Mindestmaß oder bei beidem.

Welches Mindestmaß gilt für Flussbarsch in Schleswig-Holstein?

Für Flussbarsch ist in dieser Regel kein Mindestmaß festgelegt.

Mit welchen Fischen wird Flussbarsch häufig verwechselt?

Flussbarsch wird am häufigsten mit Zander verwechselt. Der Flussbarsch ist hochrückig und kompakt, mit kräftigen dunklen Querstreifen und einem schwarzen Fleck am Ende der ersten, stacheligen Rückenflosse. Der Zander ist lang und schlank, seine Streifen sind blasser, und der schwarze Fleck fehlt. Dafür hat der Zander spitze Fangzähne und große, trüb glänzende Augen. Bei Jungfischen ist der Fleck an der Rückenflosse das sicherste Merkmal.

Wann ist Flussbarsch in Schleswig-Holstein geschont?

Flussbarsch ist in Schleswig-Holstein weder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregelt. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.

Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.