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Wann darf ich Schneider in Thüringen angeln?

Schneider dürfen Sie in Thüringen an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
5.000 Euro

Schneider ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Thüringen legt die Regeln für Schneider selbst fest, unabhängig von den anderen 15 Bundesländern. Wer aus einem Nachbarland zum Angeln kommt, prüft die Werte deshalb neu.

Ein zu kleiner Fisch kommt sofort und vorsichtig zurück ins Wasser. Entscheidend ist das Maßband, der erste Eindruck im Kescher täuscht oft.

Wie weicht Thüringen bei Schneider von den anderen Ländern ab?

Das ganze Jahr geschont ist Schneider in Thüringen, Bayern, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Die Nachbarländer von Thüringen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Schneider in 12 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Thüringendas ganze Jahrkeines
Bayerndas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Sachsendas ganze Jahrkeines
Sachsen-Anhaltdas ganze Jahrkeines
Baden-Württembergdas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Bremendas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines

Wie hoch ist das Bußgeld in Thüringen?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Thüringen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Schneider in Thüringen kontrolliert

Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.

Woran erkennen Sie Schneider sicher?

Schneider wird gelegentlich mit Ukelei verwechselt. Den Schneider erkennen Sie an der Seitenlinie, also der feinen Linie entlang der Körperseite. Sie ist oben und unten von einer dunklen Punktreihe eingefasst und sieht aus wie eine Naht. Der Ukelei fehlt diese Naht. Der Schneider hat außerdem einen dickeren Kopf und orange Flossenansätze. Der Schneider ist in den meisten Ländern das ganze Jahr geschont. Für die Ukelei gibt es keine Schonzeit und kein Mindestmaß. Wer einen Schneider für eine Ukelei hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß, für den ein Bußgeld droht.

Sind Sie bei der Art unsicher, vergleichen Sie die Merkmale der Verwechslungsart. Im Zweifel setzen Sie den Fisch zurück, statt eine geschützte Art mitzunehmen.

Weitere Friedfische in Thüringen

Wie Schneider gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Thüringen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Schneider in Thüringen

Wer kontrolliert die Schonzeit von Schneider in Thüringen?

Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.

Warum liegt die Schonzeit von Schneider in genau diesen Monaten?

Schneider ist in Thüringen das ganze Jahr geschont, es gibt also keine einzelnen Monate. Eine ganzjährige Schonung schützt vor allem seltene und gefährdete Arten.

Gilt für Schneider in Thüringen ein Höchstmaß?

Nein, für Schneider gilt in Thüringen kein Höchstmaß. Sie dürfen den Fisch in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.

Wie misst man Schneider in Thüringen richtig?

In Thüringen messen Sie Schneider von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.

Darf ich Schneider in Thüringen heute mitnehmen?

Nein, Schneider ist in Thüringen heute geschont. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie angeln.

Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.