Wann darf ich Hecht in Hamburg angeln?
Hecht dürfen Sie in Hamburg vom 1. Juni bis zum 31. Januar angeln und mitnehmen, wenn der Fisch zwischen 45 und 75 Zentimeter lang ist. Die nächste Schonzeit beginnt am 1. Februar und dauert bis zum 31. Mai.
Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Hecht dauert sie vom 1. Februar bis zum 31. Mai. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.
Schonzeit und Mindestmaß gelten für Hecht in Hamburg bei jeder Angelart. Ob Sie mit Kunstköder, Fliege oder Pose fischen, ändert an den Regeln nichts.
Ein zu kleiner Fisch kommt sofort und vorsichtig zurück ins Wasser. Entscheidend ist das Maßband, der erste Eindruck im Kescher täuscht oft.
Ab welcher Länge darf Hecht in Hamburg mit?
Hecht dürfen Sie nur mitnehmen, wenn der Fisch zwischen 45 und 75 Zentimeter lang ist. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.
Wie weicht Hamburg bei Hecht von den anderen Ländern ab?
Das Mindestmaß für Hecht reicht von 40 Zentimetern in Niedersachsen bis 60 Zentimetern in Bremen. Die längste Schonzeit hat Hamburg mit 120 Tagen vom 1. Februar bis 31. Mai, die kürzeste Brandenburg mit 59 Tagen. Keine Schonzeit gilt in Mecklenburg-Vorpommern. Die Nachbarländer von Hamburg stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Hamburg | 1. Februar bis 31. Mai | 45 cm |
| Niedersachsen | 1. Februar bis 15. April | 40 cm |
| Schleswig-Holstein | 15. Februar bis 15. April | 45 cm |
| Baden-Württemberg | 15. Februar bis 15. Mai | 50 cm |
| Bayern | 15. Februar bis 30. April | 50 cm |
| Berlin | 1. Januar bis 30. April | 45 cm |
| Brandenburg | 1. Februar bis 31. März | 45 cm |
| Bremen | 1. Februar bis 15. Mai | 60 cm |
| Hessen | 1. Februar bis 15. April | 50 cm |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine | 45 cm |
| Nordrhein-Westfalen | 15. Februar bis 30. April | 45 cm |
| Rheinland-Pfalz | 1. Februar bis 31. Mai | 50 cm |
| Saarland | 15. Februar bis 31. Mai | 50 cm |
| Sachsen | 1. Februar bis 30. April | 50 cm |
| Sachsen-Anhalt | 15. Februar bis 30. April | 50 cm |
| Thüringen | 15. Februar bis 30. April | 50 cm |
Was kostet ein Verstoß bei Hecht in Hamburg?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Hamburg ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Hecht in Hamburg kontrolliert
Die Kontrolle übernehmen Fischereiaufseher, die das Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt einsetzt. Der Verein, dem das Gewässer gehört, darf auf der Angelkarte strengere, aber keine lockereren Regeln festlegen.
Woran Sie Hecht erkennen
Eine Art, mit der Hecht häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Weitere Raubfische in Hamburg
Wie Hecht gehören diese Arten zu den Raubfischen. Auch für sie gelten in Hamburg eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Hecht in Hamburg
Mit welchen Fischen wird Hecht häufig verwechselt?
Eine Art, mit der Hecht häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Darf ich Hecht in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?
Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Hecht nicht gezielt beangeln, auch nicht, um den Fisch zurückzusetzen. Beißt er trotzdem an, kommt er sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.
Wann ist Hecht in Hamburg geschont?
Hecht ist in Hamburg vom 1. Februar bis zum 31. Mai geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.
Gelten für Hecht an der Küste andere Regeln als im Binnenland?
Nein, für Hecht unterscheidet Hamburg nicht zwischen Küste und Binnenland.
Warum liegt die Schonzeit von Hecht in genau diesen Monaten?
Schonzeiten liegen in der Laichzeit, damit sich die Fische ungestört vermehren können. Wann eine Art laicht, hängt vor allem von der Wassertemperatur ab, deshalb verschieben sich die Tage zwischen den Ländern.
Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Hamburg, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.