Wann darf ich Große Teichmuschel in Sachsen sammeln?
Große Teichmuschel dürfen Sie in Sachsen an keinem Tag sammeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Muscheln, die Sie finden, lassen Sie an Ort und Stelle im Wasser.
Große Teichmuschel ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.
Schonzeit und Mindestmaß für Große Teichmuschel in allen Ländern
Das ganze Jahr geschont ist Große Teichmuschel in Sachsen, Bayern, Thüringen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Die Nachbarländer von Sachsen stehen zuerst.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Sachsen | das ganze Jahr | keines |
| Bayern | das ganze Jahr | keines |
| Thüringen | das ganze Jahr | keines |
| Hessen | das ganze Jahr | keines |
| Rheinland-Pfalz | das ganze Jahr | keines |
| Saarland | das ganze Jahr | keines |
Was kostet ein Verstoß bei Große Teichmuschel in Sachsen?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Große Teichmuschel in Sachsen kontrolliert
Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.
Mit welchen Arten wird Große Teichmuschel häufig verwechselt?
Große Teichmuschel wird gelegentlich mit Chinesische Teichmuschel verwechselt. Die Große Teichmuschel wird bis etwa 20 Zentimeter groß, glänzt innen stark perlmuttartig und lebt nur in stehenden Gewässern. Die Chinesische Teichmuschel wird über 25 Zentimeter groß, ihre Schale ist oft rötlich-braun, und der Buckel am oberen Schalenrand sitzt weiter in der Mitte. Die Große Teichmuschel ist in einigen Ländern das ganze Jahr geschont. Die Chinesische Teichmuschel stammt aus Asien und macht heimischen Muscheln wie der Großen Teichmuschel den Lebensraum streitig. Für sie gibt es keine Schonzeit. Wer die heimische Muschel für die fremde hält und mitnimmt, schadet einer geschützten Art.
Weitere Muscheln in Sachsen
Wie Große Teichmuschel gehören diese Arten zu den Muscheln. Auch für sie gelten in Sachsen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Große Teichmuschel in Sachsen
Gelten die Regeln für Große Teichmuschel auch an privaten Gewässern?
Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.
Gelten für Große Teichmuschel an der Küste andere Regeln als im Binnenland?
Nein, für Große Teichmuschel unterscheidet Sachsen nicht zwischen Küste und Binnenland.
Gibt es für Große Teichmuschel in Sachsen ein Tageslimit?
Ein Tageslimit für Große Teichmuschel legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.
Wann wurden die Regeln für Große Teichmuschel in Sachsen zuletzt geändert?
Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 22. April 2022. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.
Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Große Teichmuschel in Sachsen?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Sachsen, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.