Schonzeit und Mindestmaß für Große Teichmuschel in 6 Bundesländern
Für Große Teichmuschel gibt es keine Regel für ganz Deutschland. Jedes Land legt Schonzeit und Mindestmaß in seiner eigenen Verordnung fest. Der wissenschaftliche Name von Große Teichmuschel lautet Anodonta cygnea.
Schonzeit und Mindestmaß für Große Teichmuschel je Bundesland
Das ganze Jahr geschont ist Große Teichmuschel in Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen. Jedes Land führt zu den Einzelheiten mit Bußgeld und amtlicher Quelle.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Bayern | das ganze Jahr geschont | keines |
| Hessen | das ganze Jahr geschont | keines |
| Rheinland-Pfalz | das ganze Jahr geschont | keines |
| Saarland | das ganze Jahr geschont | keines |
| Sachsen | das ganze Jahr geschont | keines |
| Thüringen | das ganze Jahr geschont | keines |
Woran Sie Große Teichmuschel sicher erkennen
Große Teichmuschel wird gelegentlich mit Chinesische Teichmuschel verwechselt. Die Große Teichmuschel wird bis etwa 20 Zentimeter groß, glänzt innen stark perlmuttartig und lebt nur in stehenden Gewässern. Die Chinesische Teichmuschel wird über 25 Zentimeter groß, ihre Schale ist oft rötlich-braun, und der Buckel am oberen Schalenrand sitzt weiter in der Mitte. Die Große Teichmuschel ist in einigen Ländern das ganze Jahr geschont. Die Chinesische Teichmuschel stammt aus Asien und macht heimischen Muscheln wie der Großen Teichmuschel den Lebensraum streitig. Für sie gibt es keine Schonzeit. Wer die heimische Muschel für die fremde hält und mitnimmt, schadet einer geschützten Art.
Weitere Muscheln mit eigener Schonzeit
- Abgeplattete Teichmuschel
- Malermuschel
- Flussperlmuschel
- Große Flussmuschel
- Gemeine Teichmuschel
- Kleine Flussmuschel
Häufige Fragen zu Große Teichmuschel
In welchem Bundesland ist die Schonzeit für Große Teichmuschel am längsten?
Kein Bundesland legt für Große Teichmuschel eine Schonzeit mit festen Tagen fest. Das ganze Jahr geschont ist Große Teichmuschel in Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen.
In wie vielen Bundesländern ist Große Teichmuschel geregelt?
Große Teichmuschel ist in 6 von 16 Bundesländern mit eigener Schonzeit oder eigenem Mindestmaß geregelt. In den übrigen Ländern nennt die Verordnung keine eigene Regel für diese Art.
Gibt es für Große Teichmuschel ein Bundesland ohne Schonzeit?
Nein, alle 6 Länder, die Große Teichmuschel eigens regeln, legen eine Schonzeit fest.
Mit welchen Fischen wird Große Teichmuschel häufig verwechselt?
Große Teichmuschel wird am häufigsten mit Chinesische Teichmuschel verwechselt. Die Große Teichmuschel wird bis etwa 20 Zentimeter groß, glänzt innen stark perlmuttartig und lebt nur in stehenden Gewässern. Die Chinesische Teichmuschel wird über 25 Zentimeter groß, ihre Schale ist oft rötlich-braun, und der Buckel am oberen Schalenrand sitzt weiter in der Mitte.
Verbindlich sind die Fischereiverordnungen der Länder in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte. Stand und Prüfdatum stehen bei jedem Land in der Quellenangabe.