angelrecht.net, Angel- und Jagdrecht in 16 Bundesländern

Schonzeit und Mindestmaß für Große Flussmuschel in 9 Bundesländern

Angeln Sie Große Flussmuschel im Nachbarland, gelten dort oft andere Tage und ein anderes Mindestmaß als zu Hause. Der wissenschaftliche Name von Große Flussmuschel lautet Unio tumidus.

Schonzeit und Mindestmaß für Große Flussmuschel je Bundesland

Das ganze Jahr geschont ist Große Flussmuschel in Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Jedes Land führt zu den Einzelheiten mit Bußgeld und amtlicher Quelle.

Große Flussmuschel: Schonzeit und Mindestmaß je Bundesland
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Bayerndas ganze Jahr geschontkeines
Brandenburgdas ganze Jahr geschontkeines
Hessendas ganze Jahr geschontkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahr geschontkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahr geschontkeines
Saarlanddas ganze Jahr geschontkeines
Sachsendas ganze Jahr geschontkeines
Schleswig-Holsteindas ganze Jahr geschontkeines
Thüringendas ganze Jahr geschontkeines

Woran Sie Große Flussmuschel sicher erkennen

Eine Art, mit der Große Flussmuschel häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Weitere Muscheln mit eigener Schonzeit

Alle muscheln ansehen

Häufige Fragen zu Große Flussmuschel

Wo finde ich die Schonzeit für Große Flussmuschel in einem bestimmten Bundesland?

Jedes Bundesland im Ländervergleich ist mit seiner eigenen Übersicht für Große Flussmuschel verlinkt. Dort stehen Schonzeit, Mindestmaß, Bußgeld und die amtliche Quelle.

Wie unterscheidet sich das Mindestmaß für Große Flussmuschel zwischen den Ländern?

Keines der 9 Länder legt für Große Flussmuschel ein Mindestmaß fest.

Mit welchen Fischen wird Große Flussmuschel häufig verwechselt?

Eine Art, mit der Große Flussmuschel häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

In wie vielen Bundesländern ist Große Flussmuschel geregelt?

Große Flussmuschel ist in 9 von 16 Bundesländern mit eigener Schonzeit oder eigenem Mindestmaß geregelt. In den übrigen Ländern nennt die Verordnung keine eigene Regel für diese Art.

Verbindlich sind die Fischereiverordnungen der Länder in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte. Stand und Prüfdatum stehen bei jedem Land in der Quellenangabe.