Schonzeit und Mindestmaß für Große Flussmuschel in 9 Bundesländern
Angeln Sie Große Flussmuschel im Nachbarland, gelten dort oft andere Tage und ein anderes Mindestmaß als zu Hause. Der wissenschaftliche Name von Große Flussmuschel lautet Unio tumidus.
Schonzeit und Mindestmaß für Große Flussmuschel je Bundesland
Das ganze Jahr geschont ist Große Flussmuschel in Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Jedes Land führt zu den Einzelheiten mit Bußgeld und amtlicher Quelle.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Bayern | das ganze Jahr geschont | keines |
| Brandenburg | das ganze Jahr geschont | keines |
| Hessen | das ganze Jahr geschont | keines |
| Nordrhein-Westfalen | das ganze Jahr geschont | keines |
| Rheinland-Pfalz | das ganze Jahr geschont | keines |
| Saarland | das ganze Jahr geschont | keines |
| Sachsen | das ganze Jahr geschont | keines |
| Schleswig-Holstein | das ganze Jahr geschont | keines |
| Thüringen | das ganze Jahr geschont | keines |
Woran Sie Große Flussmuschel sicher erkennen
Eine Art, mit der Große Flussmuschel häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Weitere Muscheln mit eigener Schonzeit
- Flussperlmuschel
- Große Teichmuschel
- Malermuschel
- Gemeine Teichmuschel
- Kleine Flussmuschel
- Abgeplattete Teichmuschel
Häufige Fragen zu Große Flussmuschel
Wo finde ich die Schonzeit für Große Flussmuschel in einem bestimmten Bundesland?
Jedes Bundesland im Ländervergleich ist mit seiner eigenen Übersicht für Große Flussmuschel verlinkt. Dort stehen Schonzeit, Mindestmaß, Bußgeld und die amtliche Quelle.
Wie unterscheidet sich das Mindestmaß für Große Flussmuschel zwischen den Ländern?
Keines der 9 Länder legt für Große Flussmuschel ein Mindestmaß fest.
Mit welchen Fischen wird Große Flussmuschel häufig verwechselt?
Eine Art, mit der Große Flussmuschel häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
In wie vielen Bundesländern ist Große Flussmuschel geregelt?
Große Flussmuschel ist in 9 von 16 Bundesländern mit eigener Schonzeit oder eigenem Mindestmaß geregelt. In den übrigen Ländern nennt die Verordnung keine eigene Regel für diese Art.
Verbindlich sind die Fischereiverordnungen der Länder in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte. Stand und Prüfdatum stehen bei jedem Land in der Quellenangabe.