Wann darf ich Äsche in Sachsen angeln?
Äsche dürfen Sie in Sachsen vom 16. Juni bis zum 31. Dezember angeln und mitnehmen, wenn der Fisch mindestens 35 Zentimeter lang ist. Die nächste Schonzeit beginnt am 1. Januar und dauert bis zum 15. Juni.
Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Äsche dauert sie vom 1. Januar bis zum 15. Juni. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.
Ob Sie Äsche in Sachsen mitnehmen dürfen, regelt die Fischereiverordnung des Landes. Ihre Angelkarte kann strengere Regeln hinzufügen.
Ein zu kleiner Fisch kommt sofort und vorsichtig zurück ins Wasser. Entscheidend ist das Maßband, der erste Eindruck im Kescher täuscht oft.
Ab welcher Länge darf Äsche in Sachsen mit?
Das Mindestmaß für Äsche beträgt 35 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.
Was gilt für Äsche in den Nachbarländern von Sachsen?
Das Mindestmaß für Äsche reicht von 30 Zentimetern in Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland bis 35 Zentimetern in Sachsen, Bayern, Thüringen, Bremen und Schleswig-Holstein. Die längste Schonzeit hat Brandenburg mit 182 Tagen vom 1. Dezember bis 31. Mai, die kürzeste Nordrhein-Westfalen mit 61 Tagen. Keine Schonzeit gilt in Mecklenburg-Vorpommern. Die Nachbarländer von Sachsen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Sachsen | 1. Januar bis 15. Juni | 35 cm |
| Bayern | 1. Januar bis 30. April | 35 cm |
| Brandenburg | 1. Dezember bis 31. Mai | 30 cm |
| Sachsen-Anhalt | 1. Dezember bis 15. Mai | 30 cm |
| Thüringen | 1. Februar bis 31. Mai | 35 cm |
| Baden-Württemberg | 1. Februar bis 30. April | 30 cm |
| Berlin | 1. Dezember bis 31. Mai | 30 cm |
| Bremen | 1. März bis 15. Mai | 35 cm |
| Hamburg | 1. Januar bis 15. Mai | keines |
| Hessen | 1. März bis 15. Mai | 30 cm |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine | 30 cm |
| Niedersachsen | 1. März bis 15. Mai | 30 cm |
| Nordrhein-Westfalen | 1. März bis 30. April | 30 cm |
| Rheinland-Pfalz | 15. Februar bis 30. April | 30 cm |
| Saarland | 1. März bis 30. April | 30 cm |
| Schleswig-Holstein | 1. Januar bis 30. April | 35 cm |
Was kostet ein Verstoß bei Äsche in Sachsen?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Äsche in Sachsen kontrolliert
Zuständig ist das Fischereiamt des Kreises, am Gewässer übernehmen das die Fischereiaufseher. Was auf Ihrer Angelkarte steht, gilt zusätzlich zur Landesverordnung.
Woran Sie Äsche erkennen
Eine Art, mit der Äsche häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Weitere Forellen und Lachse in Sachsen
Wie Äsche gehören diese Arten zu den Forellen und Lachsen. Auch für sie gelten in Sachsen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Äsche in Sachsen
Weicht die Schonzeit für Äsche in Sachsen von anderen Bundesländern ab?
Ja, bei Äsche weichen 15 der 15 anderen Länder, die die Art eigens regeln, von Sachsen ab, bei der Schonzeit, beim Mindestmaß oder bei beidem.
Gelten für Äsche an der Küste andere Regeln als im Binnenland?
Nein, für Äsche unterscheidet Sachsen nicht zwischen Küste und Binnenland.
Mit welchen Fischen wird Äsche häufig verwechselt?
Eine Art, mit der Äsche häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Äsche in Sachsen?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer kontrolliert die Schonzeit von Äsche in Sachsen?
Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.
Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.