Wann darf ich Äsche in Schleswig-Holstein angeln?
Äsche dürfen Sie in Schleswig-Holstein vom 1. Mai bis zum 31. Dezember angeln und mitnehmen, wenn der Fisch mindestens 35 Zentimeter lang ist. Die nächste Schonzeit beginnt am 1. Januar und dauert bis zum 30. April.
Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Äsche dauert sie vom 1. Januar bis zum 30. April. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.
Äsche ist in Schleswig-Holstein eigens geregelt. Wer im Grenzgebiet angelt, sollte deshalb auch die Regeln des Nachbarlandes kennen.
Ein zu kleiner Fisch kommt sofort und vorsichtig zurück ins Wasser. Entscheidend ist das Maßband, der erste Eindruck im Kescher täuscht oft.
Wie groß muss Äsche in Schleswig-Holstein mindestens sein?
Das Mindestmaß für Äsche beträgt 35 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.
Was gilt für Äsche in den Nachbarländern von Schleswig-Holstein?
Das Mindestmaß für Äsche reicht von 30 Zentimetern in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt bis 35 Zentimetern in Schleswig-Holstein, Bayern, Bremen, Sachsen und Thüringen. Die längste Schonzeit hat Berlin mit 182 Tagen vom 1. Dezember bis 31. Mai, die kürzeste Nordrhein-Westfalen mit 61 Tagen. Keine Schonzeit gilt in Mecklenburg-Vorpommern. Die Nachbarländer von Schleswig-Holstein stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Schleswig-Holstein | 1. Januar bis 30. April | 35 cm |
| Hamburg | 1. Januar bis 15. Mai | keines |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine | 30 cm |
| Niedersachsen | 1. März bis 15. Mai | 30 cm |
| Baden-Württemberg | 1. Februar bis 30. April | 30 cm |
| Bayern | 1. Januar bis 30. April | 35 cm |
| Berlin | 1. Dezember bis 31. Mai | 30 cm |
| Brandenburg | 1. Dezember bis 31. Mai | 30 cm |
| Bremen | 1. März bis 15. Mai | 35 cm |
| Hessen | 1. März bis 15. Mai | 30 cm |
| Nordrhein-Westfalen | 1. März bis 30. April | 30 cm |
| Rheinland-Pfalz | 15. Februar bis 30. April | 30 cm |
| Saarland | 1. März bis 30. April | 30 cm |
| Sachsen | 1. Januar bis 15. Juni | 35 cm |
| Sachsen-Anhalt | 1. Dezember bis 15. Mai | 30 cm |
| Thüringen | 1. Februar bis 31. Mai | 35 cm |
Wie hoch ist das Bußgeld in Schleswig-Holstein?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Schleswig-Holstein ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Äsche in Schleswig-Holstein kontrolliert
Am Wasser kontrollieren Fischereiaufseher, ob Sie die Regeln einhalten. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt. Ihre Angelkarte kann zusätzlich strengere Regeln setzen.
Woran Sie Äsche erkennen
Eine Art, mit der Äsche häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Weitere Forellen und Lachse in Schleswig-Holstein
Wie Äsche gehören diese Arten zu den Forellen und Lachsen. Auch für sie gelten in Schleswig-Holstein eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
- Nordseeschnäpel in Schleswig-Holstein
- Bachforelle in Schleswig-Holstein
- Ostseeschnäpel in Schleswig-Holstein
Häufige Fragen zu Äsche in Schleswig-Holstein
Darf ich Äsche in Schleswig-Holstein heute mitnehmen?
Ja, heute dürfen Sie Äsche in Schleswig-Holstein mitnehmen, wenn der Fisch das Mindestmaß erreicht. Die nächste Schonzeit beginnt am 1. Januar, in 78 Tagen. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie angeln.
Gilt für Äsche in Schleswig-Holstein ein Höchstmaß?
Nein, für Äsche gilt in Schleswig-Holstein kein Höchstmaß. Sie dürfen den Fisch in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.
Welches Mindestmaß gilt für Äsche in Schleswig-Holstein?
Das Mindestmaß für Äsche beträgt 35 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.
Wer kontrolliert die Schonzeit von Äsche in Schleswig-Holstein?
Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.
Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Äsche in Schleswig-Holstein?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Schleswig-Holstein ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.