Wann darf ich Seeforelle in Sachsen angeln?
Seeforelle dürfen Sie in Sachsen vom 1. Mai bis zum 30. September angeln und mitnehmen, wenn der Fisch mindestens 60 Zentimeter lang ist. Heute ist Schonzeit, sie dauert noch bis zum 30. April.
Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Seeforelle dauert sie vom 1. Oktober bis zum 30. April. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.
Schonzeit und Mindestmaß gelten für Seeforelle in Sachsen bei jeder Angelart. Ob Sie mit Kunstköder, Fliege oder Pose fischen, ändert an den Regeln nichts.
Wer beim Spinnfischen die Stelle wechselt, kommt oft an ein anderes Gewässer oder einen anderen Abschnitt. Dort können andere Regeln auf der Angelkarte stehen.
Ab welcher Länge darf Seeforelle in Sachsen mit?
Das Mindestmaß für Seeforelle beträgt 60 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.
Schonzeit und Mindestmaß für Seeforelle in allen Ländern
Das Mindestmaß für Seeforelle reicht von 25 Zentimetern in Hessen bis 60 Zentimetern in Sachsen, Bayern, Berlin und Rheinland-Pfalz. Die längste Schonzeit hat Berlin mit 243 Tagen vom 1. Oktober bis 31. Mai, die kürzeste Nordrhein-Westfalen mit 147 Tagen. Das ganze Jahr geschont ist Seeforelle in Brandenburg. Keine Schonzeit gilt in Rheinland-Pfalz. Die Nachbarländer von Sachsen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Sachsen | 1. Oktober bis 30. April | 60 cm |
| Bayern | 1. Oktober bis 15. März | 60 cm |
| Brandenburg | das ganze Jahr | keines |
| Baden-Württemberg | 1. Oktober bis 28. Februar | 50 cm |
| Berlin | 1. Oktober bis 31. Mai | 60 cm |
| Hessen | 1. Oktober bis 31. März | 25 cm |
| Nordrhein-Westfalen | 20. Oktober bis 15. März | 50 cm |
| Rheinland-Pfalz | keine | 60 cm |
Wie hoch ist das Bußgeld in Sachsen?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Seeforelle in Sachsen kontrolliert
Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.
Mit welchen Fischen wird Seeforelle häufig verwechselt?
Seeforelle wird gelegentlich mit Bachforelle verwechselt. Die Seeforelle hat statt roter Tupfen größere, dunkle bis schwarze Flecken, die bis zum Bauch hinunter reichen. Die Bachforelle trägt rote Tupfen mit hellem, oft bläulichem Rand. Die Seeforelle hat außerdem kleinere Schuppen und kräftigere Zähne. Wo die Seeforelle ein Mindestmaß hat, liegt es deutlich höher als bei der Bachforelle. Eine junge Seeforelle kann deshalb als Bachforelle groß genug wirken und als Seeforelle noch zu klein sein. Setzen Sie einen Jungfisch, den Sie nicht sicher bestimmen können, sofort schonend zurück.
Weitere Forellen und Lachse in Sachsen
Wie Seeforelle gehören diese Arten zu den Forellen und Lachsen. Auch für sie gelten in Sachsen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Seeforelle in Sachsen
Darf ich Seeforelle in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?
Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Seeforelle nicht gezielt beangeln, auch nicht, um den Fisch zurückzusetzen. Beißt er trotzdem an, kommt er sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.
Brauche ich für Seeforelle eine besondere Erlaubnis?
Nein, für Seeforelle verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.
Gibt es für Seeforelle in Sachsen ein Tageslimit?
Ein Tageslimit für Seeforelle legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.
Wer kontrolliert die Schonzeit von Seeforelle in Sachsen?
Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.
Wann ist Seeforelle in Sachsen geschont?
Seeforelle ist in Sachsen vom 1. Oktober bis zum 30. April geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.
Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.