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Wann darf ich Seesaibling in Sachsen angeln?

Seesaibling dürfen Sie in Sachsen vom 1. Mai bis zum 30. September angeln und mitnehmen, wenn der Fisch mindestens 28 Zentimeter lang ist. Heute ist Schonzeit, sie dauert noch bis zum 30. April.

Schonzeit
1. Oktober bis 30. April
Mindestmaß
28 cm
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
25.000 Euro

Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Seesaibling dauert sie vom 1. Oktober bis zum 30. April. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.

JFMAMJJASONDheute
SchonzeitMitnehmen erlaubt

Wer im Grenzgebiet angelt, prüft die Regeln für Seesaibling in beiden Ländern, denn jedes Land legt sie selbst fest.

Beim Grundangeln vom Ufer gelten Schonzeit und Mindestmaß genauso wie beim Spinnfischen. Auch wer einen Fisch nur kurz anhakt und gleich zurücksetzt, muss sie beachten.

Ab welcher Länge darf Seesaibling in Sachsen mit?

Das Mindestmaß für Seesaibling beträgt 28 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Messregel: von der Schnauzenspitze bis zum Ende der SchwanzflosseSchnauzenspitzeSchwanzflossenende

Wie weicht Sachsen bei Seesaibling von den anderen Ländern ab?

Das Mindestmaß für Seesaibling reicht von 25 Zentimetern in Baden-Württemberg bis 30 Zentimetern in Bayern und Nordrhein-Westfalen. Die längste Schonzeit hat Sachsen mit 212 Tagen vom 1. Oktober bis 30. April, die kürzeste Bayern mit 92 Tagen. Die Nachbarländer von Sachsen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Seesaibling in 4 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Sachsen1. Oktober bis 30. April28 cm
Bayern1. Oktober bis 31. Dezember30 cm
Baden-Württemberg1. Oktober bis 28. Februar25 cm
Nordrhein-Westfalen20. Oktober bis 15. März30 cm

Wie hoch ist das Bußgeld in Sachsen?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Seesaibling in Sachsen kontrolliert

Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.

Wie unterscheidet sich Seesaibling von ähnlichen Fischen?

Seesaibling wird gelegentlich mit Bachsaibling verwechselt. Beim Seesaibling fehlt das Marmormuster auf dem Rücken, und seine Flossen sind ungefleckt. Der Bachsaibling hat ein deutliches Marmormuster auf Rücken und Rückenflosse und gefleckte Brust- und Bauchflossen mit weißem Vorderrand. Seesaibling und Bachsaibling werden oft gemeinsam in Bergseen und Stauseen eingesetzt. Eine Schonzeit oder ein Mindestmaß gilt nur in wenigen Ländern, und oft nur für eine der beiden Arten. Wer dort einen geschützten Saibling für die andere Art hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß.

Fahren Sie oft ins Nachbarland, prüfen Sie die Regeln dort für jede Art einzeln. Gleiche Fische haben dort häufig andere Fristen.

Weitere Forellen und Lachse in Sachsen

Wie Seesaibling gehören diese Arten zu den Forellen und Lachsen. Auch für sie gelten in Sachsen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Seesaibling in Sachsen

Welches Mindestmaß gilt für Seesaibling in Sachsen?

Das Mindestmaß für Seesaibling beträgt 28 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Gilt für Seesaibling in Sachsen ein Höchstmaß?

Nein, für Seesaibling gilt in Sachsen kein Höchstmaß. Sie dürfen den Fisch in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.

Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Seesaibling in Sachsen?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Darf ich Seesaibling in Sachsen heute mitnehmen?

Nein, Seesaibling ist in Sachsen heute geschont. Die Schonzeit dauert noch bis zum 30. April. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie angeln.

Weicht die Schonzeit für Seesaibling in Sachsen von anderen Bundesländern ab?

Ja, bei Seesaibling weichen 3 der 3 anderen Länder, die die Art eigens regeln, von Sachsen ab, bei der Schonzeit, beim Mindestmaß oder bei beidem.

Verbindlich sind die Fischereiverordnung von Sachsen in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte.