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Fischereischein machen, Ablauf und Kosten

Veröffentlicht am , aktualisiert am

Den Fischereischein machen Sie in vier Schritten: Kurs, Fischerprüfung, Antrag beim Amt und Fischereiabgabe. Die Prüfung kostet je nach Bundesland 25 bis 100 Euro, Prüfung und Schein zusammen 33 bis 115 Euro. In 12 Ländern müssen Sie vorher einen Kurs von 8 bis 35 Stunden besuchen.

Gebühr für die Fischerprüfung
25 bis 100 Euro
Quelle: angelrecht.net, Auswertung der 16 Landesverordnungen, Stand 25. September 2026
Prüfung und Schein zusammen
33 bis 115 Euro
Quelle: angelrecht.net, Auswertung der 16 Landesverordnungen, Stand 25. September 2026
Pflichtkurs vor der Prüfung
8 bis 35 Stunden
Quelle: angelrecht.net, Auswertung der 16 Landesverordnungen, Stand 25. September 2026
Ein Mann lernt an einem Holztisch am See mit einem Lehrbuch, daneben lehnt eine Angelrute
Viele lernen für die Fischerprüfung mit dem Lehrbuch aus dem Vorbereitungskurs. Bild: KI generiert.

In 4 Schritten zum eigenen Fischereischein

In fast allen Bundesländern brauchen Sie zum Angeln einen Fischereischein. Den regulären Schein bekommen Sie nach bestandener Fischerprüfung. Die Einzelheiten regelt jedes Land selbst, deshalb unterscheiden sich Kosten, Kurspflicht und das zuständige Amt. Der Weg ist aber überall derselbe.

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    Kurs besuchen

    In 12 Ländern dürfen Sie erst nach einem Kurs zur Prüfung. Angelvereine und Fischereiverbände bieten ihn an, oft an zwei bis drei Wochenenden.

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    Fischerprüfung ablegen

    Meist beantworten Sie 60 Fragen zum Ankreuzen, in einigen Ländern kommt ein praktischer Teil dazu. Die Fragen stammen aus den fünf Themen der Fischerprüfung, also Fische, Gewässer, Angelgerät, Umgang mit gefangenen Fischen und Regeln.

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    Schein beantragen

    Mit dem Prüfungszeugnis und Ihrem Ausweis gehen Sie zum Amt, meist zur Gemeinde Ihres Wohnorts.

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    Fischereiabgabe zahlen

    Die Fischereiabgabe ist eine Gebühr an das Land, die in Fischbesatz und Gewässerpflege fließt. Sie kostet 6 bis 21 Euro im Jahr, in Bremen, Niedersachsen und Sachsen gibt es keine.

Zwei Länder haben Ausnahmen. In Niedersachsen schreibt das Gesetz den Fischereischein für Seen und Flüsse im Binnenland nicht vor, die meisten Vereine und Gewässerbesitzer verlangen ihn aber für ihre Angelkarte. Ein Gesetzentwurf von September 2026 soll das ändern. In Brandenburg dürfen Sie ohne Schein auf Friedfische angeln, also auf Fische wie Karpfen, Schleie oder Rotauge, die keine anderen Fische jagen. Eine Angelkarte und ab 14 Jahren die Fischereiabgabe brauchen Sie auch dort.

Was kostet es, den Fischereischein zu machen?

Die Fischerprüfung kostet zwischen 25 Euro in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern und 100 Euro im Saarland. Für den Schein selbst verlangt das Amt 5 Euro im Saarland bis 64 Euro in Bremen. Im Saarland gilt der Schein für diesen Betrag ein Jahr lang. Prüfung und Schein kosten zusammen 33 bis 115 Euro, gerechnet über die 13 Länder, in denen beide Beträge feststehen. Dazu kommen der Kurs und die Fischereiabgabe von 6 bis 21 Euro im Jahr.

BundeslandKursPrüfungScheinAbgabe je Jahr
Baden-WürttembergPflicht, 32 Stunden50 Euroje nach Gemeinde12 Euro
BayernPflicht, 30 Stunden50 Euro35 Euro40 Euro für 5 Jahre
BerlinPflicht, 30 Stunden43 bis 50 Euro je Verband27 Euro für 5 Jahre21 Euro
Brandenburgfreiwillig25 Euro25 Euro12 Euro
BremenPflichtim Kurspreis enthalten64 Eurokeine
HamburgPflicht, 35 Stunden66,30 Euro15 Euro10 Euro
HessenPflicht, 8 Stunden40 Euro10 Euro für 1 Jahr7,50 Euro
Mecklenburg-Vorpommernfreiwillig25 Euro8 Euro10 Euro
Niedersachsenfreiwillig70 Euro45 Eurokeine
Nordrhein-Westfalenfreiwillig50 Euro30 Euro, online 18 Euro10 Euro plus 4 Euro Gebühr
Rheinland-PfalzPflicht, 30 Stunden50 Euronoch kein fester Betrag8,40 Euro
SaarlandPflicht, 16 Stunden100 Euro5 Euro für 1 Jahr8 Euro
SachsenPflicht, 30 Stunden30 Euro42 Eurokeine
Sachsen-AnhaltPflicht, 30 Stunden60 Euro10 Euro je Jahr, lebenslang 150 Euro6 Euro
Schleswig-HolsteinPflicht, 8 Stunden50 Euro18 Euro online, 30 Euro beim Amt18 Euro plus 2 Euro Gebühr
ThüringenPflicht, 30 Stunden35 Euro8 Euro für 1 Jahr, lebenslang 45 Euro10 Euro
Kurspflicht, Gebühr für die Fischerprüfung, Gebühr für den Schein und Fischereiabgabe je Jahr in den 16 Bundesländern.

Manche Gebühren legt die Gemeinde oder der Kreis fest. In Baden-Württemberg zahlen Sie für den Schein zum Beispiel 25 Euro in Baden-Baden und 35 Euro in Stuttgart. Rheinland-Pfalz hat für den neuen unbefristeten Schein noch keinen festen Betrag, fragen Sie dort bei Ihrer Gemeinde nach.

Den Kurs bezahlen Sie beim Anbieter, einen amtlichen Preis gibt es nicht. Beim Landesfischereiverband Bayern kostet er rund 250 Euro mit Lernmaterial, in Hamburg 65 bis 140 Euro und in Thüringen ab 75 Euro. Erwachsene in Baden-Württemberg zahlen 260 Euro. Im Saarland bietet der Fischereiverband Saar den Kurs kostenlos an, nur das Pflichtpraktikum im Verein kostet 20 Euro und die Bescheinigung 7 Euro.

In 12 Bundesländern ist der Kurs vor der Prüfung Pflicht

In 12 Ländern dürfen Sie erst nach einem Kurs zur Fischerprüfung. Der Pflichtkurs dauert dort 8 bis 35 Stunden, am längsten in Hamburg. In Hessen und Schleswig-Holstein reicht ein Kurs von 8 Stunden mit praktischen Übungen. Den übrigen Stoff lernen Sie dort allein oder in einem freiwilligen Kurs.

Ohne jeden Kurs dürfen Sie in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zur Prüfung. Der Fischereiverband Nordrhein-Westfalen plant dort ab 2028 einen Praxistag, also einen Tag mit praktischen Übungen, der dann Pflicht wird. Auch wo der Kurs freiwillig ist, hilft er Anfängern, weil viele Kurse einen praktischen Teil haben. In Bayern und Rheinland-Pfalz gehört er zum Pflichtkurs, und Sie üben dort etwa, eine Angel zu montieren und einen Fisch richtig zu betäuben.

Achten Sie auf die Fristen nach dem Kurs. In Sachsen-Anhalt darf der Kurs bei der Prüfung höchstens 18 Monate zurückliegen, in Baden-Württemberg melden Sie sich spätestens 2 Jahre nach dem Kurs zur Prüfung an.

Wie lange dauert es bis zum Fischereischein?

Rechnen Sie vom ersten Kurstag bis zum fertigen Schein mit einigen Wochen. Der Kurs selbst läuft oft über zwei bis drei Wochenenden, in Bremen etwa an zwei Wochenenden von 9 bis 17.30 Uhr. Die Prüfung dauert je nach Land 60 bis 120 Minuten.

Wie lange Sie nach dem Kurs warten, hängt vom nächsten Prüfungstermin ab. In Bayern buchen Sie online einen Termin, sobald die Gebühr bezahlt ist, und die Prüfung findet mehrmals im Jahr an verschiedenen Orten statt. Rheinland-Pfalz prüft bis zu viermal im Jahr, Hessen mindestens alle sechs Monate. In Sachsen lädt das Landesamt nach dem Kurs zur Prüfung ein.

Den Schein haben Sie danach oft schnell. Das sächsische Landesamt druckt ihn am Werktag nach dem Eingang der Gebühr und schickt ihn per Post. Wer zum Frühjahr angeln will, meldet sich am besten schon im Winter zum Kurs an.

Den Fischereischein beantragen Sie meist bei Ihrer Gemeinde

Mit dem Prüfungszeugnis gehen Sie zu der Gemeinde oder Stadt, in der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. In Hamburg sind das die Kundenzentren der Bezirke, in Bremen die Bürgerservicecenter. Bringen Sie auch Ihren Ausweis mit. Sachsen verlangt zusätzlich ein aktuelles Passbild und eine Kopie des Ausweises.

Einige Länder machen es anders. In Berlin stellt das Fischereiamt den Schein aus. In Brandenburg und Sachsen-Anhalt ist das Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt zuständig (untere Fischereibehörde), in Sachsen das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein beantragen Sie den Schein auch online, und das ist günstiger als beim Amt: 18 statt 30 Euro.

Nach der Prüfung brauchen Sie noch eine Angelkarte

Der Fischereischein zeigt, dass Sie die Regeln kennen und mit Fischen umgehen können. Wo Sie angeln dürfen, bestimmt der Besitzer oder Pächter des Gewässers, meist ein Angelverein. Er verkauft die Angelkarte, amtlich Erlaubnisschein, und legt ihren Preis selbst fest. Am Wasser brauchen Sie deshalb beides, den Fischereischein und die Fischereierlaubnis für genau dieses Gewässer.

Mit der Angelkarte gelten auch die Regeln des Vereins für dieses Gewässer, etwa wie viele Ruten Sie auslegen dürfen oder ob Sie nachts angeln dürfen. Diese Regeln stehen auf der Angelkarte oder in der Gewässerordnung des Vereins.

Tragen Sie beim Angeln Fischereischein, Nachweis der Fischereiabgabe, Angelkarte und Ausweis bei sich. Wer ohne gültigen Schein angelt, begeht einen Verstoß, für den ein Bußgeld droht, in Nordrhein-Westfalen bis 5.000 Euro.

Häufige Fragen

Kann ich den Fischereischein ohne Kurs machen?

Ja, in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen dürfen Sie ohne Kurs zur Fischerprüfung. Den Stoff lernen Sie dort allein, etwa mit dem veröffentlichten Fragenkatalog. In allen anderen Ländern ist ein Kurs Pflicht, in Hessen und Schleswig-Holstein reicht ein Praxiskurs von 8 Stunden.

Kann man die Fischerprüfung online am Computer machen?

Ja, in Bayern und Sachsen beantworten Sie die Fragen der Fischerprüfung am Computer, Hessen und Schleswig-Holstein erlauben Papier oder Computer. Sie sitzen dabei aber unter Aufsicht in einem Prüfungsraum und nicht zu Hause. Den Kurs dürfen Sie in einigen Ländern zum Teil online machen, in Sachsen-Anhalt etwa 22 der 30 Stunden.

Wie oft darf man die Fischerprüfung wiederholen?

Die Fischerprüfung dürfen Sie wiederholen, in Bayern, Berlin, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern sogar beliebig oft. Die Prüfungsgebühr zahlen Sie bei jedem Versuch neu. In Hamburg müssen Sie nach einem Fehlversuch mindestens 4 Wochen warten.

Gilt ein Fischereischein aus einem anderen Bundesland auch bei mir?

Ja, ein Fischereischein mit Prüfung aus einem anderen Bundesland gilt fast überall in Deutschland, solange Sie in dem Land wohnen, das ihn ausgestellt hat. Oft zahlen Sie zusätzlich die Fischereiabgabe des Landes, in dem Sie angeln, also dessen Gebühr für Fischbesatz und Gewässerpflege. Nach einem Umzug verlangen viele Länder einen neuen Schein, die Prüfung aus Ihrem alten Bundesland wird dabei in der Regel anerkannt.

Brauche ich in Niedersachsen einen Fischereischein zum Angeln?

Nein, in Niedersachsen schreibt das Gesetz den Fischereischein für Binnengewässer nicht vor, dort reichen Personalausweis und Angelkarte. Die meisten Vereine und Gewässerbesitzer verkaufen ihre Angelkarte aber nur an Angler mit Fischereischein. Ein Gesetzentwurf der Landesregierung von September 2026 soll die Pflicht einführen.

Quellen

  1. Fischerprüfung; Anmeldung und Teilnahme, BayernPortal, Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, abgerufen am 25. September 2026
  2. Fischereiprüfung und Fischereischein, Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, abgerufen am 25. September 2026
  3. Fischereischein, Lehrgang, Prüfung, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, abgerufen am 25. September 2026
  4. Anglerprüfung und Fischereischein, Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg, abgerufen am 25. September 2026
  5. Fischereigesetz für das Land Schleswig-Holstein (LFischG), Land Schleswig-Holstein, Gesetze-Rechtsprechung, abgerufen am 25. September 2026
  6. Hessische Fischereiverordnung, § 21 Vorbereitungslehrgang, Land Hessen, Bürgerservice Hessenrecht, abgerufen am 25. September 2026
  7. Gebühren und Entgelte, Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern, abgerufen am 25. September 2026
  8. Fischereischein beantragen, Serviceportal Niedersachsen, abgerufen am 25. September 2026
  9. Fragen und Antworten, Fischereiverband Saar, abgerufen am 25. September 2026
  10. Fischereischeinlehrgang, Landesanglerverband Thüringen, abgerufen am 25. September 2026

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