angelrecht.net, Angel- und Jagdrecht in 16 Bundesländern

Angeln im Urlaub in einem anderen Bundesland

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Ja, mit Ihrem Fischereischein dürfen Sie im Urlaub auch in einem anderen Bundesland angeln, denn die Länder erkennen ihre Scheine gegenseitig an. Vor Ort brauchen Sie eine Angelkarte für das Gewässer. In 4 Ländern zahlen Sie außerdem die dortige Fischereiabgabe, und überall gelten die Schonzeiten und Mindestmaße des Urlaubslandes.

Fischereiabgabe für Gäste in Mecklenburg-Vorpommern
10 Euro im Jahr
Quelle: Fischereischeinverordnung Mecklenburg-Vorpommern, Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, Stand 25. September 2026
Mindestmaß Hecht je nach Land
40 bis 60 cm
Quelle: angelrecht.net, Auswertung der 16 Landesverordnungen, Stand 9. September 2026
Fischarten mit abweichenden Regeln
48 von 69
Quelle: angelrecht.net, Auswertung der 16 Landesverordnungen, Stand 9. September 2026
Ein Angler steht bei Sonnenuntergang am steinigen Ostseestrand und wirft aus
Wer im Urlaub an der Küste angelt, braucht die Erlaubnis des Bundeslandes, in dem er angelt. Bild: KI generiert.

Ihr Fischereischein gilt auch im Urlaubsland

Mit dem Fischereischein aus Ihrem Bundesland dürfen Sie auch in den anderen Ländern angeln. Die Länder erkennen ihre Scheine gegenseitig an, solange Sie nicht im Urlaubsland wohnen. Einen zweiten Schein brauchen Sie für den Urlaub also nicht.

Das gilt aber nur für Scheine, für die Sie eine Fischerprüfung abgelegt haben. Hamburg und Bayern erkennen Scheine ohne Prüfung ausdrücklich nicht an, Hessen nimmt den Vierteljahresschein aus Thüringen aus. Haben Sie nur einen Touristen- oder Jugendschein ohne Prüfung, fragen Sie vor der Reise beim Fischereiamt des Urlaubslandes nach.

In 4 Ländern zahlen Gäste die Fischereiabgabe noch einmal

Die Fischereiabgabe ist eine Gebühr an das Land, die in Fischbesatz und Gewässerpflege fließt. Meist zahlen Sie sie in Ihrem Wohnland, zusammen mit dem Fischereischein. Einige Länder verlangen sie aber auch von Gästen, die zu Hause schon gezahlt haben.

4 Länder verlangen die Abgabe von allen Gästen. Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen nehmen je 10 Euro im Jahr. In Nordrhein-Westfalen zahlen Sie online 10 Euro und in Schleswig-Holstein 18 Euro, darin steckt jeweils eine Gebühr. Brandenburg und Rheinland-Pfalz verlangen die Abgabe nur von Gästen, die zu Hause keine zahlen, etwa aus Niedersachsen, Bremen oder Sachsen.

UrlaubslandGilt Ihr Fischereischein?Zahlen Sie dort die Abgabe?
Baden-Württembergjanicht ausdrücklich geregelt, fragen Sie das Fischereiamt
Bayernja, wenn Sie ihn nach einer Prüfung bekommen habennicht ausdrücklich geregelt, fragen Sie das Fischereiamt
Berlinjanein, mit Meldebescheinigung Ihres Wohnorts
Brandenburgjanur, wenn Sie zu Hause keine zahlen, dann 12 Euro im Jahr
Bremenjanein, Bremen erhebt keine
Hamburgja, wenn Sie ihn nach einer Prüfung bekommen habenja, 10 Euro im Jahr
Hessenja, wenn die Prüfung vergleichbar istnein
Mecklenburg-Vorpommernjaja, 10 Euro im Jahr
Niedersachsenan Binnengewässern ist kein Schein nötignein, Niedersachsen erhebt keine
Nordrhein-Westfalenjaja, 10 Euro im Jahr online, darin 4 Euro Gebühr
Rheinland-Pfalzjanur, wenn Sie zu Hause keine zahlen, dann 8,40 Euro im Jahr
Saarlandjanein
Sachsenja, wenn Sie ihn nach einer Prüfung bekommen habennein, Sachsen erhebt keine
Sachsen-Anhaltjanein
Schleswig-Holsteinjaja, 18 Euro im Jahr online, darin 2 Euro Gebühr
Thüringenja, wenn Sie ihn nach einer Prüfung bekommen habennein
Fischereischein und Fischereiabgabe für Gäste aus einem anderen Bundesland, Stand September 2026.

In Mecklenburg-Vorpommern kleben Sie die Abgabemarke des Landes in Ihren eigenen Fischereischein. Die Abgabe für Mecklenburg-Vorpommern und die Hamburger Abgabe können Sie auch online bezahlen. Hessen erkennt Scheine anderer Länder an, wenn die Prüfung mit der hessischen vergleichbar ist. Haben Sie Ihren Schein in Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Nordrhein-Westfalen gemacht, nehmen Sie für Hessen am besten Ihren Prüfungsnachweis mit.

Die Angelkarte kaufen Sie am Urlaubsort

Auch im Urlaub brauchen Sie für jedes Gewässer eine Angelkarte. Sie kaufen sie bei dem Verein oder Verband, dem das Gewässer gehört oder der es gepachtet hat. Die Angelerlaubnis für die Küste von Mecklenburg-Vorpommern gibt das Land aus. Sie bekommen sie in vielen Angelläden, bei Kurverwaltungen und Touristeninformationen und online, für 6 Euro am Tag oder 12 Euro in der Woche.

An den meisten Küstenabschnitten von Schleswig-Holstein ist das Angeln frei, eine Angelkarte brauchen Sie dort nicht. Ausgenommen sind unter anderem die Schlei und Teile der Lübecker Bucht, dort und an allen Binnengewässern kaufen Sie eine Karte. Den Fischereischein und die Fischereiabgabe des Landes brauchen Sie an der ganzen Küste.

Fragen Sie beim Kauf nach den Regeln des Vereins. Sie stehen auf der Karte oder in der Gewässerordnung und legen etwa fest, wie viele Ruten Sie auslegen und wie viele Fische Sie am Tag behalten dürfen. Wer dagegen verstößt, angelt ohne gültige Erlaubnis.

Schonzeiten und Mindestmaße ändern sich an der Landesgrenze

Von 69 Fischarten, die mindestens drei Länder regeln, gelten bei 48 nicht überall dieselbe Schonzeit oder dasselbe Mindestmaß. Beim Hecht endet die Schonzeit in Bayern am 30. April, in Hamburg am 31. Mai und in Niedersachsen am 15. April.

Das Mindestmaß für den Hecht liegt je nach Land zwischen 40 und 60 Zentimetern. Am kleinsten ist es mit 40 Zentimetern in Niedersachsen, am größten mit 60 Zentimetern in Bremen. Beim Zander reicht es von 35 Zentimetern in Niedersachsen bis 50 Zentimeter in Bayern, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Mindestmaß des Hechts in den 16 Bundesländern. In Mecklenburg-Vorpommern gilt je nach Gewässer ein anderes Maß, genannt ist der Wert für die Binnengewässer.
Prüfen Sie vor dem ersten Wurf, ob Sie Ihren Zielfisch heute im Urlaubsland angeln dürfen. Messen Sie jeden Fisch, bevor Sie ihn behalten, und vergleichen Sie die Länge mit dem Mindestmaß des Landes.

Angeln im Urlaub ohne eigenen Fischereischein

Ohne eigenen Fischereischein können Sie im Urlaub nur in einigen Ländern angeln. In Mecklenburg-Vorpommern bekommt jeder ab 14 Jahren einen Touristenschein für 28 Tage, er kostet 24 Euro. In Schleswig-Holstein gibt es den Urlauberschein für 28 Tage, online für 38 Euro. Thüringen stellt einmal im Jahr einen Schein für drei Monate aus, er kostet 25 Euro.

In Brandenburg dürfen Sie mit der Friedfischangel ganz ohne Schein angeln. Das ist eine Rute mit einem einfachen Haken und Ködern wie Made oder Wurm, ab 14 Jahren zahlen Sie dafür 12 Euro Fischereiabgabe. In Niedersachsen verlangt das Gesetz an Binnengewässern gar keinen Schein. Welche Regeln für Touristen ohne Fischereischein in den übrigen Ländern gelten, hängt vor allem vom Wohnsitz ab.

Kinder dürfen in vielen Ländern in Begleitung eines Erwachsenen mit Schein mitangeln. Die Altersgrenzen sind aber verschieden, deshalb fragen Sie im Urlaubsland nach. Wer öfter angeln will, macht am besten den Fischereischein in seinem Wohnland.

5 Punkte vor dem Angelurlaub in einem anderen Land

  1. 1

    Fischereischein und Ausweis einpacken

    Nehmen Sie Ihren Fischereischein, den Nachweis über die bezahlte Fischereiabgabe und einen Ausweis mit. Fischereiaufseher und Polizei dürfen alles kontrollieren.
  2. 2

    Fischereiabgabe des Urlaubslandes klären

    In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zahlen Sie die Abgabe des Landes auch dann, wenn Sie zu Hause schon gezahlt haben. Klären Sie vor der Reise, wo Sie sie bezahlen.
  3. 3

    Angelkarte für das Gewässer besorgen

    Kaufen Sie die Karte beim Verein, im Angelladen oder online. Manche Vereine verkaufen Gastkarten nur an Menschen mit Fischereischein.
  4. 4

    Schonzeiten und Mindestmaße nachsehen

    Sehen Sie für Ihre Zielfische nach, welche Schonzeit und welches Mindestmaß im Urlaubsland gelten.
  5. 5

    Regeln auf der Angelkarte lesen

    Lesen Sie, wie viele Ruten erlaubt sind, ob Nachtangeln erlaubt ist und wie viele Fische Sie behalten dürfen.

Häufige Fragen

Gilt mein Fischereischein in einem anderen Bundesland?

Ja, ein Fischereischein aus Ihrem Bundesland gilt auch in den anderen Ländern, solange Sie dort nicht wohnen. Das gilt für Scheine, für die Sie eine Fischerprüfung abgelegt haben. Eine Angelkarte für das Gewässer brauchen Sie im Urlaubsland trotzdem.

Muss ich im Urlaub die Fischereiabgabe noch einmal zahlen?

Ja, in 4 Bundesländern zahlen Sie die Fischereiabgabe im Urlaub noch einmal, auch wenn Sie zu Hause schon gezahlt haben. Diese Länder sind Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Brandenburg und Rheinland-Pfalz verlangen sie nur von Gästen, die zu Hause keine Abgabe zahlen, in Baden-Württemberg und Bayern fragen Sie am besten beim Fischereiamt nach.

Brauche ich zum Angeln an der Ostsee in Mecklenburg-Vorpommern eine Angelkarte?

Ja, für die Küste von Mecklenburg-Vorpommern brauchen Sie eine Angelerlaubnis des Landes. Sie kostet 6 Euro für einen Tag, 12 Euro für eine Woche und 30 Euro für ein Jahr. Dazu kommen Ihr Fischereischein und die Fischereiabgabe des Landes für 10 Euro im Jahr. Seit 2026 registrieren Sie sich für die Küste außerdem in der RecFishing-App und tragen dort Ihren Fang ein.

Gelten im Urlaub die Schonzeiten meines eigenen Bundeslandes?

Nein, im Urlaub gelten die Schonzeiten und Mindestmaße des Bundeslandes, in dem Sie angeln. Beim Hecht liegt das Mindestmaß je nach Land zwischen 40 und 60 Zentimetern. Prüfen Sie die Regeln für Ihre Zielfische deshalb vor der Reise.

Kann ich im Urlaub ohne Fischereischein angeln?

Ohne Fischereischein können Sie im Urlaub nur in einigen Bundesländern angeln. Mecklenburg-Vorpommern stellt jedem ab 14 Jahren einen Touristenschein für 28 Tage aus, Thüringen einmal im Jahr einen Schein für drei Monate. In Niedersachsen reichen an Binnengewässern Ausweis und Angelkarte, wenn der Verein die Karte ohne Schein verkauft.

Quellen

  1. Fischereigesetz für Baden-Württemberg, Land Baden-Württemberg, Landesrecht BW, abgerufen am 25. September 2026
  2. Ausführungsverordnung zum Bayerischen Fischereigesetz, § 2 Geltung anderer Fischereischeine, Bayerische Staatskanzlei, BAYERN.RECHT, abgerufen am 25. September 2026
  3. Landesfischereischeingesetz Berlin, Land Berlin, Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank, abgerufen am 25. September 2026
  4. Fischereigesetz für das Land Brandenburg, Land Brandenburg, BRAVORS, abgerufen am 25. September 2026
  5. Fischereischein beantragen, Freie Hansestadt Bremen, Serviceportal, abgerufen am 25. September 2026
  6. Fischereiabgabe bezahlen, Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Hamburg, abgerufen am 25. September 2026
  7. Hessisches Fischereigesetz, § 30 Fischereischein, Land Hessen, Hessenrecht, abgerufen am 25. September 2026
  8. Anerkennung der Fischereischeine anderer Bundesländer, Regierungspräsidium Kassel, abgerufen am 25. September 2026
  9. Fischereidokument erwerben, Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern, abgerufen am 25. September 2026
  10. Angelerlaubnis, Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern, abgerufen am 25. September 2026
  11. Fischereischeinverordnung Mecklenburg-Vorpommern, § 3 Fischereiabgabe, Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesrecht M-V, abgerufen am 25. September 2026
  12. Fischereischein beantragen, Stadt Norden, Leistungsbeschreibung des Landes Niedersachsen, abgerufen am 25. September 2026
  13. FAQ, Die digitalisierte Fischereischeinverwaltung in Nordrhein-Westfalen, Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen, abgerufen am 25. September 2026
  14. Gesetz- und Verordnungsblatt Rheinland-Pfalz Nr. 2 vom 18.02.2026, Land Rheinland-Pfalz, abgerufen am 25. September 2026
  15. Saarländisches Fischereigesetz, § 27 Fischereischein, Saarland, Bürgerservice Saarland, abgerufen am 25. September 2026
  16. Sächsisches Fischereigesetz, Freistaat Sachsen, REVOSax, abgerufen am 25. September 2026
  17. Verordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes Sachsen-Anhalt, § 5 Anerkennung, Land Sachsen-Anhalt, Landesrecht Sachsen-Anhalt, abgerufen am 25. September 2026
  18. Wichtige Fragen und Hinweise zur Angelfischerei (FAQ), Landesregierung Schleswig-Holstein, abgerufen am 25. September 2026
  19. Wo benötigt man in Schleswig-Holstein einen Erlaubnisschein zum Angeln?, Landesregierung Schleswig-Holstein, abgerufen am 25. September 2026
  20. Thüringer Fischereigesetz, § 26 Fischereischein, Freistaat Thüringen, Bürgerservice Thüringen, abgerufen am 25. September 2026

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