angelrecht.net, Angel- und Jagdrecht in 16 Bundesländern

Fischereischein ab wie viel Jahren?

Veröffentlicht am , aktualisiert am

Einen eigenen Fischereischein bekommen Kinder je nach Bundesland ab 10, 12, 13 oder 14 Jahren, in 9 Ländern erst mit 14. Jüngere Kinder dürfen trotzdem angeln, meist in Begleitung eines Erwachsenen mit Fischereischein oder mit einem Jugendfischereischein. In Bayern und Rheinland-Pfalz geht das schon ab 7 Jahren.

Eigener Fischereischein ab
10 bis 14 Jahren
Quelle: angelrecht.net, Auswertung der 16 Landesverordnungen, Stand 25. September 2026
Länder mit Grenze bei 14 Jahren
9 von 16
Quelle: angelrecht.net, Auswertung der 16 Landesverordnungen, Stand 25. September 2026
Länder mit Jugendfischereischein
6 von 16
Quelle: angelrecht.net, Auswertung der 16 Landesverordnungen, Stand 25. September 2026
Ein Vater und seine kleine Tochter angeln gemeinsam von einem Holzsteg an einem See
Kinder dürfen in vielen Ländern schon vor dem eigenen Schein angeln, wenn ein Erwachsener mit Schein dabei ist. Bild: KI generiert.

Mindestalter für den Fischereischein in allen 16 Ländern

Den eigenen Fischereischein bekommen Kinder nach bestandener Prüfung frühestens mit 10 Jahren, und zwar in Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern. Mit 12 Jahren geht es in Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, mit 13 Jahren in Rheinland-Pfalz. In den übrigen 9 Ländern liegt die Grenze bei 14 Jahren.

BundeslandEigener Schein abJüngere Kinder dürfen angeln
Baden-Württemberg10 Jahrenab 7 Jahren mit Jugendfischereischein, nur mit einem Erwachsenen mit Schein
Bayern14 Jahrenab 7 Jahren ohne Schein in Begleitung eines Erwachsenen mit Schein
Berlin14 Jahrenab 12 Jahren mit Jugendfischereischein, nur auf Friedfische
Brandenburg14 Jahrenab 8 Jahren mit Jugendfischereischein, auf Friedfische auch ohne Schein
Bremen14 Jahrenin jedem Alter in Begleitung einer Person mit Schein
Hamburg12 Jahrenbis 14 Jahre ohne Schein mit Handangel, unter Aufsicht eines Erwachsenen
Hessen14 Jahrenvon 10 bis 15 Jahren ohne Schein mit Handangel, unter Aufsicht eines Erwachsenen
Mecklenburg-Vorpommern10 Jahrenvon 7 bis 13 Jahren ganz ohne Schein
Niedersachsen14 Jahrenunter 14 Jahren nur zur Vorbereitung auf die Prüfung, unter Aufsicht
Nordrhein-Westfalen12 Jahrenvon 10 bis 15 Jahren ohne Schein in Begleitung einer Person mit Schein
Rheinland-Pfalz13 Jahrenvon 7 bis 17 Jahren ohne Schein in Begleitung eines Erwachsenen mit Schein
Saarland14 Jahrenbis 15 Jahre mit Jugendfischereischein, nur mit einem Erwachsenen mit Schein
Sachsen14 Jahrenvon 9 bis 15 Jahren mit Jugendfischereischein
Sachsen-Anhalt12 Jahrenab 8 Jahren mit Friedfischfischereischein nach mündlicher Prüfung
Schleswig-Holstein12 Jahrenbis 13 Jahre ohne Schein mit Handangel, unter Aufsicht eines Erwachsenen
Thüringen14 Jahrenvon 8 bis 13 Jahren mit Jugendfischereischein, nur mit einem Erwachsenen mit Schein
Ab welchem Alter Kinder den eigenen Fischereischein bekommen und wie jüngere Kinder schon angeln dürfen.

Das Alter in der Tabelle gilt für den regulären Schein nach der Prüfung. Er kann früher kommen als die Pflicht. In Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein brauchen Kinder einen Schein erst ab 14 Jahren, bekommen können sie ihn aber schon mit 10 oder 12. Um den Fischereischein zu machen, gehen Kinder denselben Weg wie Erwachsene, mit Kurs, Prüfung und Antrag beim Amt.

In 9 Ländern gibt es den eigenen Schein erst mit 14

In Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, dem Saarland, Sachsen und Thüringen bekommen Kinder den eigenen Fischereischein erst an ihrem 14. Geburtstag. Bis dahin angeln sie mit einem Jugendfischereischein oder in Begleitung eines Erwachsenen, je nachdem, was das Land erlaubt.

Der Grund für die Begleitung ist die Verantwortung am Wasser. Wer einen Fisch behält, muss ihn sofort betäuben und töten, so dass er nicht unnötig leidet, und er muss Schonzeiten und Mindestmaße kennen. Viele Länder verlangen deshalb eine Begleitperson, die jederzeit eingreifen kann, so steht es etwa im Gesetz von Rheinland-Pfalz. Kinder unter 10 Jahren dürfen dort einen gefangenen Fisch nicht selbst betäuben oder töten.

Jüngere Kinder angeln in Begleitung eines Erwachsenen

In den meisten Ländern darf ein Kind schon vor dem Mindestalter angeln, wenn jemand mit gültigem Fischereischein dabei ist. In Bayern geht das von 7 bis 17 Jahren, in Rheinland-Pfalz ebenfalls ab 7 bis zum 18. Geburtstag. In Nordrhein-Westfalen und Hessen dürfen Kinder von 10 bis 15 Jahren in Begleitung angeln, in Hessen mit einer Handangel, also einer Rute, die das Kind selbst in der Hand führt.

Hamburg erlaubt Kindern bis 14 Jahre das Angeln mit der Handangel unter Aufsicht eines Erwachsenen, Schleswig-Holstein bis 13 Jahre. In Bremen dürfen Kinder unter 14 in jedem Alter angeln, wenn eine Person mit Fischereischein dabei ist und aufpasst. In Mecklenburg-Vorpommern brauchen Kinder von 7 bis 13 Jahren gar keinen Schein.

Zwei Länder sind strenger. In Niedersachsen bekommen Kinder unter 14 eine Angelkarte nur zur Vorbereitung auf die Prüfung, und sie angeln dann unter Aufsicht. In Brandenburg dürfen Kinder unter 8 Jahren nur unter ständiger Aufsicht mit der Friedfischangel angeln, also auf Fische wie Karpfen oder Rotauge, die keine anderen Fische jagen. Keschern und Töten übernimmt dort der Erwachsene.

In Nordrhein-Westfalen muss die Begleitperson das Alter des Kindes bei einer Kontrolle nachweisen, mit dem Schülerausweis oder einem amtlichen Ausweis des Kindes. Nehmen Sie ihn beim Angeln mit.

Den Jugendfischereischein gibt es noch in 6 Ländern

Einen Jugendfischereischein ohne Prüfung stellen noch 6 Länder aus, nämlich Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, das Saarland, Sachsen und Thüringen. In Baden-Württemberg bekommen Kinder ihn von 7 bis 15 Jahren, in Sachsen von 9 bis 15 und in Thüringen von 8 bis 13. Berlin stellt ihn von 12 bis 17 Jahren aus, Brandenburg von 8 bis 17, und im Saarland gibt es ihn bis 15 Jahre ohne festes Mindestalter.

In Berlin und Brandenburg gilt er nur für Friedfische. Berlin verlangt dafür zusätzlich eine Mitgliedschaft im Angelverein und eine Einweisung durch einen Angler mit Fischereischein. In Baden-Württemberg, Thüringen und dem Saarland angeln Kinder mit Jugendfischereischein nur zusammen mit einem Erwachsenen, der einen Schein hat.

Andere Länder haben den Jugendfischereischein abgeschafft. Hessen hat das 2022 getan, Bayern zum 1. Januar 2025, Rheinland-Pfalz im Februar 2026, Sachsen-Anhalt zum 31. März 2026 und Nordrhein-Westfalen zum 1. Juli 2026. An seine Stelle tritt meist das Angeln in Begleitung. Sachsen-Anhalt gibt Kindern ab 8 Jahren stattdessen einen Friedfischfischereischein, für den eine mündliche Prüfung im Angelverein reicht.

Die Fischerprüfung dürfen Kinder oft früher ablegen

In mehreren Ländern darf ein Kind die Prüfung machen, bevor es den Schein bekommt. In Bayern geht die Prüfung ab 12 Jahren, der eigene Schein kommt erst mit 14. Thüringen lässt Kinder schon ab 10 Jahren zur Prüfung, den regulären Schein gibt es aber auch dort erst ab 14. Im Saarland liegen Prüfung und Schein bei 13 und 14 Jahren, in Sachsen-Anhalt bei 11 und 12.

Wer die Prüfung früh besteht, hat einen Vorteil. In Thüringen darf ein Kind mit bestandener Prüfung schon vor dem 14. Geburtstag ohne Begleitung angeln. Kinder legen dieselbe Prüfung ab wie Erwachsene, und zu den Inhalten der Fischerprüfung gehören Fische, Gewässer, Angelgerät, der Umgang mit gefangenen Fischen und die Regeln.

Für Kinder und Jugendliche sind die Gebühren niedriger

Viele Länder verlangen von Kindern und Jugendlichen weniger. In Mecklenburg-Vorpommern kostet die Prüfung unter 18 Jahren 15 statt 25 Euro, in Schleswig-Holstein 30 statt 50 Euro und in Sachsen-Anhalt 30 statt 60 Euro. Im Saarland zahlen Minderjährige 50 statt 100 Euro. Der Jugendfischereischein kostet 9 Euro in Sachsen, 12 Euro in Thüringen und 5,10 Euro im Saarland.

Oft entfällt auch die Fischereiabgabe, die Gebühr an das Land für Fischbesatz und Gewässerpflege. In Bayern zahlen begleitete Kinder und Jugendliche keine, in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sind Kinder unter 14 befreit und in Nordrhein-Westfalen begleitete Kinder bis 15 Jahre. Hessen verlangt dagegen auch von 10- bis 15-Jährigen 3,50 Euro Abgabe im Jahr und 3 Euro Gebühr.

3 Dinge vor dem ersten Angeltag mit Kind klären

  1. 1

    Die Regel des Landes, in dem Sie angeln

    Es zählt das Bundesland, in dem das Gewässer liegt, nicht Ihr Wohnort. Im Urlaub können für Ihr Kind also andere Altersgrenzen gelten als zu Hause.

  2. 2

    Ein gültiger Schein für die Begleitperson

    Wer das Kind begleitet, braucht einen Fischereischein, der in diesem Land gilt, und meist die dortige Fischereiabgabe. In den meisten Ländern muss die Begleitperson volljährig sein, nur Bremen und Nordrhein-Westfalen verlangen das nicht.

  3. 3

    Die Angelkarte für das Kind

    Ob das Kind eine eigene Angelkarte braucht, regeln Land und Verein unterschiedlich. In Bayern braucht es eine eigene, in Mecklenburg-Vorpommern reicht unter Aufsicht die Angelkarte des Erwachsenen.

Im Zweifel fragen Sie beim Verein nach, der die Angelkarte verkauft, oder beim Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt. Die Regeln des Vereins für das Gewässer stehen auf der Angelkarte.

Häufige Fragen

Darf mein Kind in Bayern ohne Fischereischein angeln?

Ja, in Bayern dürfen Kinder und Jugendliche von 7 bis 17 Jahren ohne eigenen Fischereischein angeln, wenn ein Erwachsener mit Fischereischein sie verantwortlich begleitet. Sie brauchen dafür eine eigene Angelkarte, zahlen aber keine Fischereiabgabe. Den eigenen Schein gibt es in Bayern ab 14 Jahren nach bestandener Prüfung.

Ab welchem Alter darf man in Nordrhein-Westfalen allein angeln?

Allein angeln dürfen Kinder in Nordrhein-Westfalen ab 12 Jahren, wenn sie die Fischerprüfung bestanden und einen eigenen Fischereischein haben. Von 10 bis 15 Jahren dürfen sie ohne Schein angeln, aber nur in Begleitung einer Person mit gültigem Fischereischein. Für Kinder unter 10 Jahren sieht das Gesetz kein eigenes Angeln vor.

Ab welchem Alter darf man die Fischerprüfung machen?

Die Fischerprüfung dürfen Kinder je nach Bundesland ab 10 bis 14 Jahren ablegen. In Baden-Württemberg und Thüringen geht es ab 10 Jahren, in Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen ab 12, in Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen erst ab 14. Mecklenburg-Vorpommern setzt für die Prüfung keine feste Altersgrenze.

Gilt der Jugendfischereischein auch in einem anderen Bundesland?

Ein Jugendfischereischein gilt nicht in jedem anderen Bundesland. Bayern und Thüringen erkennen nur Fischereischeine anderer Länder an, die auf einer Prüfung beruhen, und ein Jugendfischereischein ohne Prüfung zählt dort nicht. Fragen Sie vor dem Urlaub beim Fischereiamt des Urlaubslands nach, welche Regeln dort für Kinder gelten.

Braucht ein Kind in Mecklenburg-Vorpommern einen Fischereischein?

Nein, Kinder von 7 bis 13 Jahren brauchen in Mecklenburg-Vorpommern keinen Fischereischein. Ab 14 Jahren ist der Schein Pflicht, nach bestandener Prüfung können Kinder ihn aber schon ab 10 Jahren bekommen. Unter 7 Jahren dürfen Kinder dort nicht selbstständig angeln.

Quellen

  1. Angelfischerei in Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, abgerufen am 25. September 2026
  2. Landesfischereigesetz Mecklenburg-Vorpommern (Arbeitskopie 2024), Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern, abgerufen am 25. September 2026
  3. Hinweise zum Angeln durch Kinder, Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern, abgerufen am 25. September 2026
  4. Landesfischereigesetz Nordrhein-Westfalen, gültig ab 01.07.2026, Land Nordrhein-Westfalen, recht.nrw.de, abgerufen am 25. September 2026
  5. Fischereigesetz für Baden-Württemberg, Land Baden-Württemberg, Landesrecht BW, abgerufen am 25. September 2026
  6. Hessisches Fischereigesetz, § 29, Land Hessen, Bürgerservice Hessenrecht, abgerufen am 25. September 2026
  7. Gesetz- und Verordnungsblatt Rheinland-Pfalz Nr. 2 vom 18.02.2026, Land Rheinland-Pfalz, abgerufen am 25. September 2026
  8. Angelfischen für Kinder, Fischereiamt Berlin, abgerufen am 25. September 2026
  9. Angeln für Kinder und Jugendliche, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, abgerufen am 25. September 2026
  10. Fischereigesetz für das Land Brandenburg, Land Brandenburg, BRAVORS, abgerufen am 25. September 2026
  11. Thüringer Fischereigesetz, Freistaat Thüringen, Landesrecht, abgerufen am 25. September 2026
  12. Fischerprüfung Sachsen-Anhalt, Land Sachsen-Anhalt, abgerufen am 25. September 2026

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