In 11 Ländern bekommen Touristen einen Schein ohne Prüfung
Wer in Deutschland angeln will, braucht fast überall einen Fischereischein, auch als Tourist. Normalerweise bekommen Sie ihn erst nach einer Fischerprüfung. Für Urlauber machen die meisten Bundesländer aber eine Ausnahme.
In 11 der 16 Bundesländer bekommen Touristen einen befristeten Fischereischein ohne Prüfung. Er gilt je nach Land 28 Tage bis ein Kalenderjahr und kostet 12,50 bis 50 Euro. In Berlin, Brandenburg und Niedersachsen brauchen Touristen unter bestimmten Bedingungen gar keinen Schein. Bremen und Sachsen-Anhalt haben keinen eigenen Touristenschein.
| Bundesland | Schein ohne Prüfung | Wer ihn bekommt | Wie lange er gilt | Was er kostet |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Urlauberschein | wer höchstens einen Monat in Deutschland ist | 4 Wochen im Kalenderjahr | 12 Euro Abgabe plus Gebühr der Gemeinde |
| Bayern | Jahresfischereischein für Urlauber | Erwachsene ohne Wohnsitz in Deutschland | 3 selbst gewählte Monate in einem Jahr | 22,50 Euro |
| Berlin | kein Schein nötig | ohne Wohnsitz in Deutschland, mit Angellizenz der Heimat oder als Mitglied eines ausländischen Anglerverbands | ohne Frist | nur die Angelkarte |
| Brandenburg | kein Schein nötig | ohne Hauptwohnsitz in Deutschland bei kurzem Aufenthalt | kurze Aufenthalte im Jahr | 12 Euro Fischereiabgabe |
| Bremen | kein Touristenschein | ein Angelschein aus einem EU-Staat gilt direkt | entfällt | entfällt |
| Hamburg | Fischereischein für Touristen | ohne Wohnsitz in Deutschland, nur mit gültigem Angelschein der Heimat | bis Ende des Kalenderjahres | 45 Euro |
| Hessen | Ausländerfischereischein | ohne Wohnsitz in Deutschland, ab 14 Jahren, mit Nachweis von Angelkenntnissen | 3 Monate, verlängerbar | 12,50 Euro |
| Mecklenburg-Vorpommern | Touristenfischereischein | jeder ab 14 Jahren | 28 Tage, mehrmals im Jahr | 24 Euro, online 23 Euro |
| Niedersachsen | kein Schein nötig | jeder, an Binnengewässern reichen Ausweis und Angelkarte | ohne Frist | nur die Angelkarte |
| Nordrhein-Westfalen | Ausländerfischereischein | wer höchstens ein Jahr in Deutschland gemeldet ist, ab 12 Jahren, mit Angelkenntnissen | ein Kalenderjahr | 20 Euro online, 32 Euro bei der Gemeinde |
| Rheinland-Pfalz | Gästeschein | ohne Wohnsitz in Deutschland | bis 30 Tage, höchstens zweimal im Jahr | Gebühr der Gemeinde, keine Abgabe |
| Saarland | Touristen-Fischereischein | Erwachsene ohne Wohnsitz in Deutschland | 3 selbst gewählte Monate in einem Jahr | 13 Euro wie der Jahresschein |
| Sachsen | Gastfischereischein | wer seinen Hauptwohnsitz im Ausland hat | 1 Monat, im Einzelfall bis 6 Monate | 15 Euro, für 6 Monate 75 Euro |
| Sachsen-Anhalt | kein Touristenschein | ohne Wohnsitz in Deutschland kann das Amt die Prüfung erlassen, wenn Sie Angelkenntnisse nachweisen | entfällt | entfällt |
| Schleswig-Holstein | Urlauberfischereischein | jeder ohne Fischereischein | 28 Tage, bis zu zweimal im Jahr | 38 Euro online, 50 Euro beim Amt |
| Thüringen | Vierteljahresfischereischein | jeder ab 14 Jahren | 3 Monate, einmal im Jahr | 25 Euro |
In Hessen gilt die Regel für Touristen längstens bis Ende 2027. Danach sieht das neue hessische Gesetz einen Besucherschein für einen Monat im Jahr vor.
Den Touristenschein bekommt meist nur, wer im Ausland wohnt
In 8 Ländern ist der Schein ohne Prüfung Menschen vorbehalten, die im Ausland wohnen oder nur kurz in Deutschland sind. Das gilt für Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Sachsen. Wer in Deutschland wohnt, bekommt dort keinen Touristenschein, auch nicht im Urlaub.
Einige Länder wollen außerdem sehen, dass Sie schon angeln können. Hamburg verlangt einen gültigen Angelschein aus Ihrer Heimat, Hessen einen Angelschein oder eine Angelkarte aus dem Ausland. In Bayern und Nordrhein-Westfalen bestätigen Sie beim Antrag, dass Sie die nötigen Kenntnisse haben.
Haben Sie schon einen deutschen Fischereischein, brauchen Sie keinen Touristenschein. Ihr Schein gilt auch in den anderen Bundesländern. Was beim Angeln im Urlaub in einem anderen Bundesland sonst wichtig ist, etwa eine zweite Fischereiabgabe, hängt vom Urlaubsland ab.
Was kostet der Fischereischein für Touristen?
Am günstigsten ist Hessen mit 12,50 Euro für drei Monate. Am teuersten ist Schleswig-Holstein mit 50 Euro, wenn Sie den Schein beim Amt holen, online zahlen Sie dort 38 Euro. In Bayern kostet der Schein 22,50 Euro, im Saarland 13 Euro und in Thüringen 25 Euro. Nur Sachsen verlangt im Einzelfall 75 Euro, dann gilt der Schein aber sechs Monate.
In den meisten Ländern steckt die Fischereiabgabe schon im Preis. Das ist eine Gebühr an das Land, die in Fischbesatz und Gewässerpflege fließt. Für den Gästeschein in Rheinland-Pfalz fällt keine Abgabe an, die Gebühr legt dort die Gemeinde fest. Die Angelkarte für das Gewässer kommt überall dazu.
Ohne Prüfung angeln, auch mit Wohnsitz in Deutschland
3 Länder stellen jedem einen Schein ohne Prüfung aus, auch wenn Sie in Deutschland wohnen. In Mecklenburg-Vorpommern bekommen Sie ab 14 Jahren einen Touristenschein für 28 Tage, auch online. In Schleswig-Holstein gibt es den Urlauberschein für 28 Tage, bis zu zweimal im Jahr. In Thüringen erhalten Sie ab 14 Jahren einmal im Jahr einen Schein für drei Monate. Damit dürfen Sie nur mit der Handangel fischen, also mit einer gewöhnlichen Angelrute.
In Brandenburg dürfen Sie mit der Friedfischangel ganz ohne Schein angeln. Das ist eine Rute mit einem einfachen Haken und Ködern wie Teig, Getreide, Made oder Wurm, Köderfische sind verboten. Ab 14 Jahren zahlen Sie dafür die Fischereiabgabe von 12 Euro im Jahr.
In Niedersachsen verlangt das Gesetz an Binnengewässern gar keinen Fischereischein. Dort reichen Ihr Ausweis und eine Angelkarte, wenn der Verein die Karte ohne Schein verkauft. Ob er das tut, entscheidet jeder Verein selbst.
Wann Ihr ausländischer Angelschein genügt
Ein Angelschein aus dem Ausland gilt nur in wenigen Bundesländern direkt. Bremen erkennt Scheine aus allen EU-Staaten an. Mecklenburg-Vorpommern erkennt staatliche Scheine aus dem Ausland an, dort zahlen Sie aber die Fischereiabgabe des Landes von 10 Euro im Jahr. Thüringen erkennt Scheine aus anderen europäischen Staaten an, wenn Sie dafür eine Prüfung abgelegt haben.
In Berlin brauchen Sie keinen Schein, wenn Sie nicht in Deutschland wohnen und eine Angellizenz Ihrer Heimat haben. Dasselbe gilt, wenn Sie Mitglied eines ausländischen Anglerverbands sind. In den meisten anderen Ländern dient Ihr Heimatschein nur als Nachweis, um den Schein für Touristen zu bekommen. Das Saarland erkennt Scheine anderer Staaten ausdrücklich nicht an.
Wo Sie den Schein für Touristen beantragen
Meist beantragen Sie den Schein bei der Gemeinde, in der Sie angeln wollen. So ist es in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Thüringen. In Hamburg ist die Umweltbehörde zuständig, Sie gehen persönlich hin oder schreiben eine E-Mail. Bar zahlen können Sie dort nicht.
- 1
Regel des Urlaubslandes prüfen
Sehen Sie nach, ob das Land einen Schein für Touristen ausstellt und ob Sie ihn mit Ihrem Wohnsitz bekommen. - 2
Unterlagen zusammenlegen
Sie brauchen einen Ausweis oder Reisepass. Hamburg und Sachsen verlangen zusätzlich Ihren Angelschein aus der Heimat, Hessen einen Nachweis, dass Sie schon angeln. - 3
Schein beantragen
In Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Sachsen geht das auch online. Für Schleswig-Holstein brauchen Sie dafür ein Servicekonto mit Online-Ausweis, den Antrag kann aber auch jemand für Sie stellen. In Nordrhein-Westfalen beantragen nur Bürger der EU mit Wohnsitz im EU-Ausland online. - 4
Angelkarte kaufen
Kaufen Sie die Angelkarte für das Gewässer beim Verein oder Verband vor Ort. - 5
Papiere beim Angeln dabeihaben
Tragen Sie Schein, Ausweis und Angelkarte beim Angeln bei sich. Fischereiaufseher und Polizei dürfen sie prüfen.
Angelkarte und Schonzeiten gelten auch für Touristen
Der Schein für Touristen ersetzt nur die Prüfung. Für jedes Gewässer brauchen Sie zusätzlich eine Angelkarte vom Verein oder Verband, dem das Gewässer gehört. Ohne Angelkarte dürfen Sie nur an den meisten Küstenabschnitten von Schleswig-Holstein und Niedersachsen angeln.
Auch die Schonzeiten und Mindestmaße des Landes gelten für Touristen genauso wie für Einheimische. Ist ein Fisch zu klein oder hat er gerade Schonzeit, setzen Sie ihn sofort zurück. Wer öfter in Deutschland angeln will, kann auch ohne Wohnsitz in Deutschland den Fischereischein machen, zum Beispiel in Schleswig-Holstein.
Häufige Fragen
Kann ich als Deutscher ohne Fischerprüfung im Urlaub angeln?
Ja, in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen bekommen auch Menschen mit Wohnsitz in Deutschland einen Fischereischein ohne Prüfung. In Mecklenburg-Vorpommern gilt er 28 Tage und kostet 24 Euro, in Thüringen gilt er drei Monate und kostet 25 Euro. In Brandenburg dürfen alle mit der Friedfischangel ganz ohne Schein angeln.
Gilt mein ausländischer Angelschein in Deutschland?
Ein ausländischer Angelschein gilt nur in wenigen Bundesländern direkt. Bremen erkennt Scheine aus EU-Staaten an, Mecklenburg-Vorpommern staatliche Scheine aus dem Ausland und Thüringen Scheine aus europäischen Staaten, für die Sie eine Prüfung abgelegt haben. In Berlin brauchen Sie ohne Wohnsitz in Deutschland mit Ihrer Angellizenz gar keinen Schein. In den meisten anderen Ländern hilft Ihnen der Heimatschein nur, einen Schein für Touristen zu bekommen.
Wie lange gilt der Urlauberfischereischein in Schleswig-Holstein?
Der Urlauberfischereischein in Schleswig-Holstein gilt höchstens 28 Tage am Stück. Sie bekommen ihn bis zu zweimal im Jahr, online kostet er 38 Euro und beim Amt 50 Euro. An den meisten Küstenabschnitten brauchen Sie damit keine zusätzliche Angelkarte.
Was kostet der Touristenfischereischein in Mecklenburg-Vorpommern?
Der Touristenfischereischein in Mecklenburg-Vorpommern kostet 24 Euro, online 23 Euro. Er gilt 28 Tage und lässt sich im selben Jahr mehrmals verlängern, jede Verlängerung kostet 13 Euro. Die Fischereiabgabe ist im Preis enthalten, die Angelerlaubnis für das Gewässer kaufen Sie extra.
Brauche ich als Tourist zusätzlich eine Angelkarte?
Ja, auch mit einem Fischereischein für Touristen brauchen Sie für jedes Gewässer eine Angelkarte. Sie kaufen sie beim Verein oder Verband, dem das Gewässer gehört, an der Küste von Mecklenburg-Vorpommern beim Land. Ohne Angelkarte angeln dürfen Sie nur an den meisten Küstenabschnitten von Schleswig-Holstein und Niedersachsen.
