angelrecht.net, Angel- und Jagdrecht in 16 Bundesländern

Brauche ich als Tourist einen Fischereischein?

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Ja, auch als Tourist brauchen Sie in Deutschland fast überall einen Fischereischein. 11 Bundesländer stellen Urlaubern aber einen befristeten Schein ohne Fischerprüfung aus, er kostet je nach Land 12,50 bis 50 Euro. In Berlin, Brandenburg und Niedersachsen brauchen Touristen unter bestimmten Bedingungen gar keinen Schein. Eine Angelkarte für das Gewässer brauchen Sie fast immer.

Länder mit Touristenschein ohne Prüfung
11 von 16
Quelle: angelrecht.net, Auswertung der 16 Landesgesetze, Stand 25. September 2026
Touristenschein Mecklenburg-Vorpommern für 28 Tage
24 Euro
Quelle: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern, Stand 25. September 2026
Vierteljahresschein Thüringen für 3 Monate
25 Euro
Quelle: Freistaat Thüringen, Verwaltungsportal des Bundes, Stand 25. September 2026
Ein Reisender mit Rucksack fischt mit der Fliegenrute in einem klaren Gebirgsfluss
Auch im Urlaub braucht es für das Angeln in Deutschland fast immer eine Erlaubnis. Bild: KI generiert.

In 11 Ländern bekommen Touristen einen Schein ohne Prüfung

Wer in Deutschland angeln will, braucht fast überall einen Fischereischein, auch als Tourist. Normalerweise bekommen Sie ihn erst nach einer Fischerprüfung. Für Urlauber machen die meisten Bundesländer aber eine Ausnahme.

In 11 der 16 Bundesländer bekommen Touristen einen befristeten Fischereischein ohne Prüfung. Er gilt je nach Land 28 Tage bis ein Kalenderjahr und kostet 12,50 bis 50 Euro. In Berlin, Brandenburg und Niedersachsen brauchen Touristen unter bestimmten Bedingungen gar keinen Schein. Bremen und Sachsen-Anhalt haben keinen eigenen Touristenschein.

BundeslandSchein ohne PrüfungWer ihn bekommtWie lange er giltWas er kostet
Baden-WürttembergUrlauberscheinwer höchstens einen Monat in Deutschland ist4 Wochen im Kalenderjahr12 Euro Abgabe plus Gebühr der Gemeinde
BayernJahresfischereischein für UrlauberErwachsene ohne Wohnsitz in Deutschland3 selbst gewählte Monate in einem Jahr22,50 Euro
Berlinkein Schein nötigohne Wohnsitz in Deutschland, mit Angellizenz der Heimat oder als Mitglied eines ausländischen Anglerverbandsohne Fristnur die Angelkarte
Brandenburgkein Schein nötigohne Hauptwohnsitz in Deutschland bei kurzem Aufenthaltkurze Aufenthalte im Jahr12 Euro Fischereiabgabe
Bremenkein Touristenscheinein Angelschein aus einem EU-Staat gilt direktentfälltentfällt
HamburgFischereischein für Touristenohne Wohnsitz in Deutschland, nur mit gültigem Angelschein der Heimatbis Ende des Kalenderjahres45 Euro
HessenAusländerfischereischeinohne Wohnsitz in Deutschland, ab 14 Jahren, mit Nachweis von Angelkenntnissen3 Monate, verlängerbar12,50 Euro
Mecklenburg-VorpommernTouristenfischereischeinjeder ab 14 Jahren28 Tage, mehrmals im Jahr24 Euro, online 23 Euro
Niedersachsenkein Schein nötigjeder, an Binnengewässern reichen Ausweis und Angelkarteohne Fristnur die Angelkarte
Nordrhein-WestfalenAusländerfischereischeinwer höchstens ein Jahr in Deutschland gemeldet ist, ab 12 Jahren, mit Angelkenntnissenein Kalenderjahr20 Euro online, 32 Euro bei der Gemeinde
Rheinland-PfalzGästescheinohne Wohnsitz in Deutschlandbis 30 Tage, höchstens zweimal im JahrGebühr der Gemeinde, keine Abgabe
SaarlandTouristen-FischereischeinErwachsene ohne Wohnsitz in Deutschland3 selbst gewählte Monate in einem Jahr13 Euro wie der Jahresschein
SachsenGastfischereischeinwer seinen Hauptwohnsitz im Ausland hat1 Monat, im Einzelfall bis 6 Monate15 Euro, für 6 Monate 75 Euro
Sachsen-Anhaltkein Touristenscheinohne Wohnsitz in Deutschland kann das Amt die Prüfung erlassen, wenn Sie Angelkenntnisse nachweisenentfälltentfällt
Schleswig-HolsteinUrlauberfischereischeinjeder ohne Fischereischein28 Tage, bis zu zweimal im Jahr38 Euro online, 50 Euro beim Amt
ThüringenVierteljahresfischereischeinjeder ab 14 Jahren3 Monate, einmal im Jahr25 Euro
Fischereischein ohne Prüfung für Touristen in den 16 Bundesländern, Stand September 2026.

In Hessen gilt die Regel für Touristen längstens bis Ende 2027. Danach sieht das neue hessische Gesetz einen Besucherschein für einen Monat im Jahr vor.

Den Touristenschein bekommt meist nur, wer im Ausland wohnt

In 8 Ländern ist der Schein ohne Prüfung Menschen vorbehalten, die im Ausland wohnen oder nur kurz in Deutschland sind. Das gilt für Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Sachsen. Wer in Deutschland wohnt, bekommt dort keinen Touristenschein, auch nicht im Urlaub.

Einige Länder wollen außerdem sehen, dass Sie schon angeln können. Hamburg verlangt einen gültigen Angelschein aus Ihrer Heimat, Hessen einen Angelschein oder eine Angelkarte aus dem Ausland. In Bayern und Nordrhein-Westfalen bestätigen Sie beim Antrag, dass Sie die nötigen Kenntnisse haben.

Haben Sie schon einen deutschen Fischereischein, brauchen Sie keinen Touristenschein. Ihr Schein gilt auch in den anderen Bundesländern. Was beim Angeln im Urlaub in einem anderen Bundesland sonst wichtig ist, etwa eine zweite Fischereiabgabe, hängt vom Urlaubsland ab.

Was kostet der Fischereischein für Touristen?

Am günstigsten ist Hessen mit 12,50 Euro für drei Monate. Am teuersten ist Schleswig-Holstein mit 50 Euro, wenn Sie den Schein beim Amt holen, online zahlen Sie dort 38 Euro. In Bayern kostet der Schein 22,50 Euro, im Saarland 13 Euro und in Thüringen 25 Euro. Nur Sachsen verlangt im Einzelfall 75 Euro, dann gilt der Schein aber sechs Monate.

In den meisten Ländern steckt die Fischereiabgabe schon im Preis. Das ist eine Gebühr an das Land, die in Fischbesatz und Gewässerpflege fließt. Für den Gästeschein in Rheinland-Pfalz fällt keine Abgabe an, die Gebühr legt dort die Gemeinde fest. Die Angelkarte für das Gewässer kommt überall dazu.

Ohne Prüfung angeln, auch mit Wohnsitz in Deutschland

3 Länder stellen jedem einen Schein ohne Prüfung aus, auch wenn Sie in Deutschland wohnen. In Mecklenburg-Vorpommern bekommen Sie ab 14 Jahren einen Touristenschein für 28 Tage, auch online. In Schleswig-Holstein gibt es den Urlauberschein für 28 Tage, bis zu zweimal im Jahr. In Thüringen erhalten Sie ab 14 Jahren einmal im Jahr einen Schein für drei Monate. Damit dürfen Sie nur mit der Handangel fischen, also mit einer gewöhnlichen Angelrute.

In Brandenburg dürfen Sie mit der Friedfischangel ganz ohne Schein angeln. Das ist eine Rute mit einem einfachen Haken und Ködern wie Teig, Getreide, Made oder Wurm, Köderfische sind verboten. Ab 14 Jahren zahlen Sie dafür die Fischereiabgabe von 12 Euro im Jahr.

In Niedersachsen verlangt das Gesetz an Binnengewässern gar keinen Fischereischein. Dort reichen Ihr Ausweis und eine Angelkarte, wenn der Verein die Karte ohne Schein verkauft. Ob er das tut, entscheidet jeder Verein selbst.

Ein Schein ohne Prüfung gilt nur in dem Land, das ihn ausgestellt hat. Hamburg und Bayern erkennen solche Scheine ausdrücklich nicht an. Mit dem Touristenschein aus Mecklenburg-Vorpommern dürfen Sie also nicht in Hamburg angeln.

Wann Ihr ausländischer Angelschein genügt

Ein Angelschein aus dem Ausland gilt nur in wenigen Bundesländern direkt. Bremen erkennt Scheine aus allen EU-Staaten an. Mecklenburg-Vorpommern erkennt staatliche Scheine aus dem Ausland an, dort zahlen Sie aber die Fischereiabgabe des Landes von 10 Euro im Jahr. Thüringen erkennt Scheine aus anderen europäischen Staaten an, wenn Sie dafür eine Prüfung abgelegt haben.

In Berlin brauchen Sie keinen Schein, wenn Sie nicht in Deutschland wohnen und eine Angellizenz Ihrer Heimat haben. Dasselbe gilt, wenn Sie Mitglied eines ausländischen Anglerverbands sind. In den meisten anderen Ländern dient Ihr Heimatschein nur als Nachweis, um den Schein für Touristen zu bekommen. Das Saarland erkennt Scheine anderer Staaten ausdrücklich nicht an.

Wo Sie den Schein für Touristen beantragen

Meist beantragen Sie den Schein bei der Gemeinde, in der Sie angeln wollen. So ist es in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Thüringen. In Hamburg ist die Umweltbehörde zuständig, Sie gehen persönlich hin oder schreiben eine E-Mail. Bar zahlen können Sie dort nicht.

  1. 1

    Regel des Urlaubslandes prüfen

    Sehen Sie nach, ob das Land einen Schein für Touristen ausstellt und ob Sie ihn mit Ihrem Wohnsitz bekommen.
  2. 2

    Unterlagen zusammenlegen

    Sie brauchen einen Ausweis oder Reisepass. Hamburg und Sachsen verlangen zusätzlich Ihren Angelschein aus der Heimat, Hessen einen Nachweis, dass Sie schon angeln.
  3. 3

    Schein beantragen

    In Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Sachsen geht das auch online. Für Schleswig-Holstein brauchen Sie dafür ein Servicekonto mit Online-Ausweis, den Antrag kann aber auch jemand für Sie stellen. In Nordrhein-Westfalen beantragen nur Bürger der EU mit Wohnsitz im EU-Ausland online.
  4. 4

    Angelkarte kaufen

    Kaufen Sie die Angelkarte für das Gewässer beim Verein oder Verband vor Ort.
  5. 5

    Papiere beim Angeln dabeihaben

    Tragen Sie Schein, Ausweis und Angelkarte beim Angeln bei sich. Fischereiaufseher und Polizei dürfen sie prüfen.

Angelkarte und Schonzeiten gelten auch für Touristen

Der Schein für Touristen ersetzt nur die Prüfung. Für jedes Gewässer brauchen Sie zusätzlich eine Angelkarte vom Verein oder Verband, dem das Gewässer gehört. Ohne Angelkarte dürfen Sie nur an den meisten Küstenabschnitten von Schleswig-Holstein und Niedersachsen angeln.

Auch die Schonzeiten und Mindestmaße des Landes gelten für Touristen genauso wie für Einheimische. Ist ein Fisch zu klein oder hat er gerade Schonzeit, setzen Sie ihn sofort zurück. Wer öfter in Deutschland angeln will, kann auch ohne Wohnsitz in Deutschland den Fischereischein machen, zum Beispiel in Schleswig-Holstein.

Bevor Sie losgehen, prüfen Sie, ob Ihr Zielfisch heute im Urlaubsland Schonzeit hat.

Häufige Fragen

Kann ich als Deutscher ohne Fischerprüfung im Urlaub angeln?

Ja, in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen bekommen auch Menschen mit Wohnsitz in Deutschland einen Fischereischein ohne Prüfung. In Mecklenburg-Vorpommern gilt er 28 Tage und kostet 24 Euro, in Thüringen gilt er drei Monate und kostet 25 Euro. In Brandenburg dürfen alle mit der Friedfischangel ganz ohne Schein angeln.

Gilt mein ausländischer Angelschein in Deutschland?

Ein ausländischer Angelschein gilt nur in wenigen Bundesländern direkt. Bremen erkennt Scheine aus EU-Staaten an, Mecklenburg-Vorpommern staatliche Scheine aus dem Ausland und Thüringen Scheine aus europäischen Staaten, für die Sie eine Prüfung abgelegt haben. In Berlin brauchen Sie ohne Wohnsitz in Deutschland mit Ihrer Angellizenz gar keinen Schein. In den meisten anderen Ländern hilft Ihnen der Heimatschein nur, einen Schein für Touristen zu bekommen.

Wie lange gilt der Urlauberfischereischein in Schleswig-Holstein?

Der Urlauberfischereischein in Schleswig-Holstein gilt höchstens 28 Tage am Stück. Sie bekommen ihn bis zu zweimal im Jahr, online kostet er 38 Euro und beim Amt 50 Euro. An den meisten Küstenabschnitten brauchen Sie damit keine zusätzliche Angelkarte.

Was kostet der Touristenfischereischein in Mecklenburg-Vorpommern?

Der Touristenfischereischein in Mecklenburg-Vorpommern kostet 24 Euro, online 23 Euro. Er gilt 28 Tage und lässt sich im selben Jahr mehrmals verlängern, jede Verlängerung kostet 13 Euro. Die Fischereiabgabe ist im Preis enthalten, die Angelerlaubnis für das Gewässer kaufen Sie extra.

Brauche ich als Tourist zusätzlich eine Angelkarte?

Ja, auch mit einem Fischereischein für Touristen brauchen Sie für jedes Gewässer eine Angelkarte. Sie kaufen sie beim Verein oder Verband, dem das Gewässer gehört, an der Küste von Mecklenburg-Vorpommern beim Land. Ohne Angelkarte angeln dürfen Sie nur an den meisten Küstenabschnitten von Schleswig-Holstein und Niedersachsen.

Quellen

  1. Fischereischein beantragen, Land Baden-Württemberg, Serviceportal service-bw, abgerufen am 25. September 2026
  2. Ausführungsverordnung zum Bayerischen Fischereigesetz, § 3 Ausnahmen von der Prüfungspflicht, Bayerische Staatskanzlei, BAYERN.RECHT, abgerufen am 25. September 2026
  3. Ausführungsverordnung zum Bayerischen Fischereigesetz, § 2 Geltung anderer Fischereischeine, Bayerische Staatskanzlei, BAYERN.RECHT, abgerufen am 25. September 2026
  4. Angelfischen für Touristen, Fischereiamt Berlin, abgerufen am 25. September 2026
  5. Angelfischerei in Brandenburg, Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg, abgerufen am 25. September 2026
  6. Fischereischein beantragen, Freie Hansestadt Bremen, Serviceportal, abgerufen am 25. September 2026
  7. Fischereischein für ausländische Touristen und Touristinnen beantragen, Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Hamburg, abgerufen am 25. September 2026
  8. Befristeten und prüfungsfreien Fischereischein genehmigen oder verlängern lassen, Land Hessen, Verwaltungsportal, abgerufen am 25. September 2026
  9. Touristenfischereischein, Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern, abgerufen am 25. September 2026
  10. Landesfischereigesetz Mecklenburg-Vorpommern, § 7 Fischereischein, Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesrecht M-V, abgerufen am 25. September 2026
  11. Niedersächsisches Fischereigesetz, § 57 Fischereierlaubnisschein, Land Niedersachsen, VORIS, abgerufen am 25. September 2026
  12. Niedersächsisches Fischereigesetz, § 16 Küstengewässer, Land Niedersachsen, VORIS, abgerufen am 25. September 2026
  13. Ausstellung eines Ausländerfischereischeins (Jahresfischereischein), Land Nordrhein-Westfalen, NRW Serviceportal, abgerufen am 25. September 2026
  14. Gesetz- und Verordnungsblatt Rheinland-Pfalz Nr. 2 vom 18.02.2026, Land Rheinland-Pfalz, abgerufen am 25. September 2026
  15. Landesfischereiordnung Saarland, § 35 Ausnahmeregelungen, Saarland, Bürgerservice Saarland, abgerufen am 25. September 2026
  16. Landesfischereiordnung Saarland, § 36 Anerkennung, Saarland, Bürgerservice Saarland, abgerufen am 25. September 2026
  17. Antrag zum Fischereischein und Öffnungszeiten, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, abgerufen am 25. September 2026
  18. Fischereigesetz des Landes Sachsen-Anhalt, § 31 Fischerprüfung, Land Sachsen-Anhalt, Landesrecht Sachsen-Anhalt, abgerufen am 25. September 2026
  19. Änderungen bei der Fischereiabgabe und beim Urlauberfischereischein in Schleswig-Holstein, Landesregierung Schleswig-Holstein, abgerufen am 25. September 2026
  20. Wo benötigt man in Schleswig-Holstein einen Erlaubnisschein zum Angeln?, Landesregierung Schleswig-Holstein, abgerufen am 25. September 2026
  21. Fischerei Urlaubsfischereischein (Vierteljahresfischereischein in Thüringen) Erteilung und Verlängerung beantragen, Bundesportal, Freistaat Thüringen, abgerufen am 25. September 2026
  22. Thüringer Fischereigesetz, § 26 Fischereischein, Freistaat Thüringen, Bürgerservice Thüringen, abgerufen am 25. September 2026

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