angelrecht.net, Angel- und Jagdrecht in 16 Bundesländern

Was kostet eine Angelkarte?

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Eine Angelkarte kostet für einen Tag 6 bis 15 Euro und für ein Jahr oder eine Saison 30 bis 105 Euro, gemessen an 8 Gewässern in 7 Bundesländern. Den Preis legt der Verein oder Besitzer des Gewässers selbst fest. Dazu kommt in den meisten Ländern die Fischereiabgabe für den Fischereischein, sie kostet 6 bis 21 Euro im Jahr.

Tageskarte Küste Mecklenburg-Vorpommern
6 Euro
Quelle: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern, Stand 25. September 2026
Jahreskarte Möhnesee im Sauerland
75 Euro
Quelle: Ruhrverband, Preise Fischereierlaubnisverträge 2026, Stand 25. September 2026
Fischereiabgabe je Jahr
6 bis 21 Euro
Quelle: angelrecht.net, Auswertung der 16 Landesverordnungen, Stand 9. September 2026
Angelrute, offene Köderbox und ein gefaltetes Papier auf einem Holzsteg an einem nebligen See
Die Angelkarte kaufen Sie für ein bestimmtes Gewässer, etwa beim Verein, der den See bewirtschaftet. Bild: KI generiert.

Den Preis der Angelkarte legt der Verein fest

Wer an einem See oder Fluss angeln darf, bestimmt der Besitzer oder Pächter des Gewässers, meist ein Angelverein. Er verkauft die Angelkarte, amtlich Erlaubnisschein, und legt ihren Preis selbst fest. Deshalb gibt es keinen amtlichen Einheitspreis und keine vollständige Preisliste für Deutschland.

Der Preis hängt vom Gewässer ab und davon, wie lange Sie angeln wollen. Üblich sind Karten für einen Tag, eine Woche oder ein ganzes Jahr. Die Karte gilt nur für das Gewässer, das auf ihr steht.

Die Angelkarte ersetzt nicht den Fischereischein. Den Schein bekommen Sie nach der Fischerprüfung vom Staat, die Karte kaufen Sie für ein bestimmtes Gewässer. Zum Angeln brauchen Sie in fast allen Bundesländern beides, denn Fischereischein und Angelkarte unterscheiden sich darin, was sie erlauben.

Was kosten Tageskarte, Wochenkarte und Jahreskarte?

In 8 Beispielen aus 7 Bundesländern kostet eine Tageskarte 6 bis 15 Euro, eine Wochenkarte 12 bis 50 Euro und eine Jahreskarte 30 bis 105 Euro. Am günstigsten sind die Küste von Mecklenburg-Vorpommern und der Hohenzollernkanal in Berlin mit je 6 Euro am Tag und 30 Euro im Jahr. Am teuersten ist der Starnberger See mit 105 Euro für die ganze Saison.

GewässerBundeslandTagWocheJahr oder Saison
Ostseeküste, Bodden und HaffMecklenburg-Vorpommern6 Euro12 Euro30 Euro
HohenzollernkanalBerlin6 Eurokeine30 Euro
Oberhavel und Tegeler SeeBerlinkeine20 Euro60 Euro
Gewässer des LandesanglerverbandsBrandenburg13 Euro25 Eurokeine
MöhneseeNordrhein-Westfalen10 Euro28 Euro75 Euro
Gewässer des Anglerverbands Elbflorenz DresdenSachsen15 Euro50 Eurokeine
Thülsfelder TalsperreNiedersachsenkeine35 Euro70 Euro
Starnberger See, vom Ufer (Saison April bis November)Bayernkeine22 Euro105 Euro
Preise für Erwachsene ohne Vereinsmitgliedschaft, aus den Preislisten der Aussteller, Stand September 2026.

Die Preise gehen weit auseinander, weil jeder Aussteller seinen Preis selbst festlegt. Kinder und Jugendliche zahlen in den meisten Beispielen weniger, an der Küste von Mecklenburg-Vorpommern etwa 10 statt 30 Euro für das Jahr.

Die Fischereiabgabe kostet 6 bis 21 Euro im Jahr

Die Fischereiabgabe ist eine Gebühr an das Land, die in Fischbesatz und Gewässerpflege fließt. Sie zahlen sie zusammen mit dem Fischereischein oder als eigene Marke. Mit dem Preis der Angelkarte hat sie nichts zu tun.

In 13 von 16 Bundesländern zahlen Sie eine Fischereiabgabe. Am wenigsten kostet sie mit 6 Euro im Jahr in Sachsen-Anhalt, am meisten mit 21 Euro in Berlin. Bremen, Niedersachsen und Sachsen erheben keine Fischereiabgabe.

BundeslandSie zahlen im JahrGut zu wissen
Baden-Württemberg12 Euroauch für 5 oder 10 Jahre im Voraus
Bayern8 Euronur als 40 Euro für 5 Jahre oder einmal für das ganze Leben
Berlin21 EuroJahresmarke für ein Kalenderjahr
Brandenburg12 Eurooder 40 Euro für 5 Jahre
BremennichtsBremen erhebt keine Fischereiabgabe
Hamburg10 Eurobis zu 3 Jahre im Voraus
Hessen7,50 Euro27 Euro für 5 Jahre, 50 Euro für 10 Jahre
Mecklenburg-Vorpommern10 Euroauch Gäste mit Schein aus einem anderen Land zahlen sie
NiedersachsennichtsNiedersachsen erhebt keine Fischereiabgabe
Nordrhein-Westfalen10 Eurodazu 4 Euro Gebühr online, 30 Euro für 5 Jahre
Rheinland-Pfalz8,40 Eurooder 30 Euro für 5 Jahre
Saarland8 Eurooder 40 Euro für 5 Jahre
SachsennichtsSachsen erhebt keine Fischereiabgabe
Sachsen-Anhalt6 Eurooder 30 Euro für 5 Jahre, dazu kommt eine Gebühr
Schleswig-Holstein18 Eurodazu 2 Euro Gebühr online, beim Amt 10 Euro
Thüringen10 Eurodazu 8 Euro Gebühr für den Jahresschein
Jahresbetrag der Fischereiabgabe für Erwachsene in den 16 Bundesländern. Wo eine Gebühr dazukommt, steht es in der Zeile.
Wer im Urlaub in einem anderen Bundesland angelt, zahlt dort manchmal die Fischereiabgabe noch einmal. Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein verlangen sie auch von Gästen, die zu Hause schon gezahlt haben.

Wann die Mitgliedschaft im Angelverein günstiger ist

Im Angelverein zahlen Sie einen Jahresbeitrag und angeln damit an den Gewässern des Vereins oder seines Verbands. Ein Beispiel aus Dresden zeigt, ab wann sich das rechnet. Im Angelverein Weiß-Grün 49 kostet die Mitgliedschaft ab 2027 159 Euro im Jahr, im ersten Jahr kommen 40 Euro Aufnahmegebühr dazu. Gäste zahlen beim Anglerverband Elbflorenz, zu dem der Verein gehört, 15 Euro für eine Tageskarte.

Ab dem 11. Angeltag im Jahr ist die Mitgliedschaft also günstiger, im ersten Jahr wegen der Aufnahmegebühr ab dem 14. Tag. Mitglieder dürfen außerdem an allen allgemeinen Gewässern des Landesverbands Sächsischer Angler fischen, nicht nur an denen des Dresdner Verbands. Wer nur im Urlaub ein paar Tage angelt, fährt mit Tageskarten besser.

Manche Vereine erwarten außerdem, dass Mitglieder Arbeitsstunden am Gewässer leisten. Beim Verein Weiß-Grün 49 zahlt 30 Euro extra, wer seine Arbeitsstunden in einem Jahr nicht leistet. Fragen Sie vor dem Eintritt danach.

Was ein Angeljahr insgesamt kostet

Für ein Angeljahr zählen Sie zwei Beträge zusammen, die Angelkarte und die Fischereiabgabe. Am Möhnesee in Nordrhein-Westfalen kostet die Jahreskarte 75 Euro. Die Fischereiabgabe kostet 10 Euro, online kommen 4 Euro Gebühr dazu. Zusammen zahlen Sie also 89 Euro im Jahr.

Wer den Schein erst machen muss, zahlt im ersten Jahr außerdem für Lehrgang, Prüfung und Ausstellung. Wie teuer es ist, den Fischereischein zu machen, hängt vom Bundesland ab. Ausrüstung, Köder und Anfahrt rechnen Sie selbst dazu.

Wo Sie eine Angelkarte kaufen

Die Angelkarte kaufen Sie bei dem, der sie ausstellt, also beim Verein, beim Verband oder beim Land. Viele verkaufen ihre Karten auch online.

Für die Küste von Mecklenburg-Vorpommern gibt es die Angelerlaubnis beim zuständigen Landesamt, in vielen Angelläden, bei Kurverwaltungen und Touristeninformationen der Region und online. Online gekauft kommt sie als PDF, das Sie ausdrucken oder auf dem Handy vorzeigen. Der Landesanglerverband Brandenburg verkauft seine Karten ebenfalls in einem eigenen Onlineshop.

Wissen Sie nicht, wem ein Gewässer gehört, fragen Sie beim Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt (untere Fischereibehörde) nach. Dort erfahren Sie, welcher Verein die Angelkarten für dieses Gewässer ausgibt.

Mit der Angelkarte gelten die Regeln des Vereins

Mit der Angelkarte gelten auch die Regeln des Vereins für dieses Gewässer, etwa wie viele Ruten Sie auslegen dürfen oder ob Sie nachts angeln dürfen. Diese Regeln stehen auf der Karte oder in einer Gewässerordnung, die Sie mit der Karte bekommen. Wer dagegen verstößt, angelt ohne gültige Erlaubnis.

Tragen Sie die Angelkarte beim Angeln immer bei sich, zusammen mit dem Fischereischein. Fischereiaufseher und Polizei dürfen beide kontrollieren.

Häufige Fragen

Ist die Fischereiabgabe im Preis der Angelkarte enthalten?

Nein, die Fischereiabgabe ist in der Regel nicht im Preis der Angelkarte enthalten. Die Abgabe zahlen Sie an das Land, die Angelkarte an den Verein oder Besitzer des Gewässers. Die Abgabe bezahlen Sie mit dem Fischereischein oder als eigene Marke, in Brandenburg zum Beispiel 12 Euro im Jahr.

Was kostet eine Tageskarte zum Angeln?

Eine Tageskarte zum Angeln kostet in 8 Beispielen aus 7 Bundesländern 6 bis 15 Euro. An der Küste von Mecklenburg-Vorpommern zahlen Sie 6 Euro, am Möhnesee im Sauerland 10 Euro und beim Anglerverband Elbflorenz in Dresden 15 Euro. Den genauen Preis nennt der Verein, dem das Gewässer gehört oder der es gepachtet hat.

Brauche ich an der Ostsee eine Angelkarte?

An der Ostseeküste von Schleswig-Holstein brauchen Sie meist keine Angelkarte, dort ist das Angeln an den meisten Küstenabschnitten frei. Ausgenommen sind etwa die Schlei und Teile der Lübecker Bucht. Den Fischereischein und die Fischereiabgabe des Landes brauchen Sie trotzdem. In Mecklenburg-Vorpommern kaufen Sie für die Küste eine Angelerlaubnis des Landes, sie kostet 6 Euro am Tag oder 30 Euro im Jahr.

Ab wie vielen Angeltagen ist ein Angelverein günstiger als Tageskarten?

Ein Angelverein ist im Beispiel aus Dresden ab dem 11. Angeltag im Jahr günstiger als Tageskarten. Die Mitgliedschaft im Angelverein Weiß-Grün 49 kostet ab 2027 159 Euro im Jahr, eine Tageskarte für Gäste beim Anglerverband Elbflorenz 15 Euro. Im ersten Jahr kommen 40 Euro Aufnahmegebühr dazu.

Wo kaufe ich eine Angelkarte für ein bestimmtes Gewässer?

Eine Angelkarte für ein bestimmtes Gewässer kaufen Sie beim Verein oder Verband, dem das Gewässer gehört oder der es gepachtet hat. Viele verkaufen ihre Karten auch online, etwa der Landesanglerverband Brandenburg und das Land Mecklenburg-Vorpommern für seine Küste. Wem das Gewässer gehört, erfahren Sie im Zweifel beim Fischereiamt Ihres Landkreises.

Quellen

  1. Angelerlaubnis, Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern, abgerufen am 25. September 2026
  2. Entgelte für Angelkarten, Fischereiamt Berlin, abgerufen am 25. September 2026
  3. Fischereischein, Fischereiamt Berlin, abgerufen am 25. September 2026
  4. Landesfischereiverordnung Baden-Württemberg, § 12 Fischereiabgabe, Land Baden-Württemberg, Landesrecht BW, abgerufen am 25. September 2026
  5. Ausführungsverordnung zum Bayerischen Fischereigesetz, § 9 Fischereiabgabe, Bayerische Staatskanzlei, BAYERN.RECHT, abgerufen am 25. September 2026
  6. Verordnung über die Erhebung der Fischereiabgabe, Land Brandenburg, BRAVORS, abgerufen am 25. September 2026
  7. Fischereischein beantragen, Freie Hansestadt Bremen, Serviceportal, abgerufen am 25. September 2026
  8. Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes, § 1 Fischereiabgabe, Freie und Hansestadt Hamburg, Landesrecht Hamburg, abgerufen am 25. September 2026
  9. Fischerei, Land Hessen, Hessen Landwirtschaft, abgerufen am 25. September 2026
  10. Fischereischeinverordnung Mecklenburg-Vorpommern, § 3 Fischereiabgabe, Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesrecht M-V, abgerufen am 25. September 2026
  11. Fischereischein beantragen, Stadt Norden, Leistungsbeschreibung des Landes Niedersachsen, abgerufen am 25. September 2026
  12. Landesfischereiverordnung vom 03.07.2026, § 22a Fischereiabgabe, Land Nordrhein-Westfalen, RECHT.NRW.DE, abgerufen am 25. September 2026
  13. Gesetz- und Verordnungsblatt Rheinland-Pfalz Nr. 2 vom 18.02.2026, Land Rheinland-Pfalz, abgerufen am 25. September 2026
  14. Landesfischereiordnung Saarland, § 46 Fischereiabgabe, Saarland, Bürgerservice Saarland, abgerufen am 25. September 2026
  15. Verordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes Sachsen-Anhalt, § 7 Fischereiabgabe, Land Sachsen-Anhalt, Landesrecht Sachsen-Anhalt, abgerufen am 25. September 2026
  16. Laufzeiten und Kosten sächsischer Fischereischeine, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, abgerufen am 25. September 2026
  17. Änderungen bei der Fischereiabgabe und beim Urlauberfischereischein in Schleswig-Holstein, Landesregierung Schleswig-Holstein, abgerufen am 25. September 2026
  18. Wo benötigt man in Schleswig-Holstein einen Erlaubnisschein zum Angeln?, Landesregierung Schleswig-Holstein, abgerufen am 25. September 2026
  19. Thüringer Fischereiausführungsverordnung, § 37 Gebühren und Fischereiabgabe, Freistaat Thüringen, Bürgerservice Thüringen, abgerufen am 25. September 2026
  20. Preise Fischereierlaubnisverträge 2026, Ruhrverband, abgerufen am 25. September 2026
  21. Angelkarten, Landesanglerverband Brandenburg, abgerufen am 25. September 2026
  22. Info für Gastangler, Anglerverband Elbflorenz Dresden im Landesverband Sächsischer Angler, abgerufen am 25. September 2026
  23. Gastkarten, Sportfischerverband im Landesfischereiverband Weser-Ems, abgerufen am 25. September 2026
  24. Lizenzen, Fischereigenossenschaft Würmsee, abgerufen am 25. September 2026
  25. Beitragsordnung, Anglerverein Weiß/Grün '49 Dresden-Neustadt, abgerufen am 25. September 2026

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