angelrecht.net, Angel- und Jagdrecht in 16 Bundesländern

Was kommt in der Fischerprüfung dran?

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In der Fischerprüfung kommen Fragen zu Fischen, Gewässern, Angelgerät, zum Umgang mit gefangenen Fischen und zu den Regeln beim Angeln dran. In 15 von 16 Ländern sind es 60 Fragen zum Ankreuzen, und Sie bestehen mit 45 richtigen Antworten. Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt prüfen zusätzlich praktisch oder mündlich.

Fragen in 15 von 16 Ländern
60 Fragen
Quelle: angelrecht.net, Auswertung der 16 Landesverordnungen, Stand 25. September 2026
Richtige Antworten zum Bestehen
45 von 60
Quelle: angelrecht.net, Auswertung der 16 Landesverordnungen, Stand 25. September 2026
Zeit für die Prüfung
60 bis 120 Minuten
Quelle: angelrecht.net, Auswertung der 16 Landesverordnungen, Stand 25. September 2026
Teilnehmer eines Angelkurses üben an einem langen Tisch Knoten und das Montieren von Angelzeug
Knoten binden und Angelzeug richtig montieren gehört in vielen Kursen zur Vorbereitung auf die Prüfung. Bild: KI generiert.

Diese 5 Themen kommen in der Fischerprüfung dran

In 15 der 16 Länder besteht die Fischerprüfung aus 60 Fragen zum Ankreuzen, meist 10 oder 12 aus jedem Prüfungsgebiet. Zu jeder Frage stehen drei Antworten zur Auswahl. Die Themen sind überall dieselben, nur die Namen und die Einteilung der Gebiete unterscheiden sich. Berlin teilt den Stoff zum Beispiel auf 7 Gebiete auf, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen auf 6.

ThemaWas gefragt wirdBeispielfrage
FischeKörperbau, heimische Arten erkennen, Lebensweise und LaichzeitWarum werden Fische als wechselwarme Tiere bezeichnet?
GewässerSeen und Flüsse als Lebensraum, Sauerstoff im Wasser, Pflanzen und KleintiereIn welchen Gewässern können vor allem im Hoch- und Spätsommer Fischsterben auf Grund von Sauerstoffmangel auftreten?
AngelgerätRuten, Rollen, Schnüre, Haken, Posen, Knoten und welches Gerät zu welchem Fisch passtFür welche Angelmethoden ist die Stationärrolle nicht geeignet?
Gefangene FischeBetäuben, Töten, lebend aufbewahren und zurücksetzenWelche Fische dürfen ohne vorherige Betäubung getötet werden?
RegelnFischereischein und Angelkarte, Schonzeiten und Mindestmaße, Tier- und NaturschutzGelten in den Bundesländern einheitliche Mindestmaße und Schonzeiten?
Die fünf Themen der Fischerprüfung mit je einer Beispielfrage aus dem amtlichen Fragenkatalog des Landes Hessen.

Die Fragen haben viel mit dem Alltag am Wasser zu tun. Die richtige Antwort auf die Frage zum Sauerstoff lautet zum Beispiel: in nährstoffreichen, meist flachen, stehenden Gewässern. Wer das weiß, erkennt am Vereinssee früh, wann den Fischen im Sommer die Luft knapp wird.

Mit 45 von 60 richtigen Antworten bestehen Sie

Bestanden haben Sie in fast allen Ländern mit 45 von 60 richtigen Antworten, also mit drei Vierteln. Dazu kommt fast überall eine zweite Hürde. In jedem Prüfungsgebiet brauchen Sie eine Mindestzahl richtiger Antworten, meist 6, in Sachsen 8 und in Hessen 9 von 12. Wer in einem Gebiet zu viele Fehler macht, fällt deshalb durch, auch wenn er insgesamt 45 Fragen richtig hat.

Rheinland-Pfalz stellt nur 50 Fragen, 10 je Gebiet, und verlangt in jedem Gebiet 7 richtige Antworten. Scheitern Sie dort in genau einem Gebiet, dürfen Sie es am selben Termin mündlich nachholen. Im Saarland zählt nur die Gesamtzahl von 45 richtigen Antworten.

Mit dem Prüfungszeugnis beantragen Sie danach den Schein beim Amt, meist bei Ihrer Gemeinde. Dazu zahlen Sie die Fischereiabgabe, eine Gebühr an das Land für Fischbesatz und Gewässerpflege. Damit sind alle Schritte erledigt, um den Fischereischein zu machen.

So läuft die Fischerprüfung in jedem Bundesland ab

Die Prüfung dauert zwischen 60 Minuten in Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen und 120 Minuten in 7 Ländern, darunter Berlin und Hessen. Außer Rheinland-Pfalz mit 50 Fragen stellen alle Länder 60 Fragen, und fast überall liegt die Grenze bei 45 richtigen Antworten.

BundeslandSo wird geprüftFragen und ZeitBestanden mit
Baden-Württembergschriftlich60 Fragen, 120 Minuten45 richtig, je Gebiet die Hälfte
Bayernam Computer im Prüfungsraum60 Fragen, 60 Minuten45 richtig, je Gebiet 6 von 12
Berlinschriftlich60 Fragen, 120 Minuten45 richtig, je Gebiet mindestens 6
Brandenburgschriftlich60 Fragen, 120 Minuten45 richtig, je Gebiet die Hälfte
Bremenschriftlich60 Fragen, 90 Minuten45 richtig, je Gebiet 6 von 10
Hamburgschriftlich und praktisch60 Fragen, 90 Minuten45 richtig, je Gebiet 6, Praxis 24 von 30 Punkten
Hessenschriftlich oder am Computer60 Fragen, 120 Minuten45 richtig, je Gebiet 9 von 12
Mecklenburg-Vorpommernschriftlich60 Fragen, 90 Minuten45 richtig, je Gebiet 6 von 12
Niedersachsenschriftlich und praktisch60 Fragen, 60 Minuten45 richtig, je Gebiet 6, dazu 6 von 8 Fischbildern
Nordrhein-Westfalenschriftlich und praktisch60 Fragen, 60 Minuten45 richtig, je Gebiet 6, Praxis 25 von 28 Punkten
Rheinland-Pfalzschriftlich50 Fragen, 120 Minutenje Gebiet 7 von 10
Saarlandschriftlich60 Fragen, 120 Minuten45 richtig
Sachsenam Computer im Prüfungsraum60 Fragen, 90 Minuten45 richtig, je Gebiet 8 von 12
Sachsen-Anhaltschriftlich und mündlich60 Fragen, 120 Minuten45 richtig, dazu der mündliche Teil
Schleswig-Holsteinschriftlich oder am Computer60 Fragen, 90 Minuten45 richtig, je Gebiet 6 von 10
Thüringenschriftlich60 Fragen, 90 Minuten45 richtig, je Gebiet 6 von 10
Form, Umfang und Bestehensregel der Fischerprüfung in den 16 Bundesländern.

In Bayern und Sachsen tippen Sie die Antworten am Computer ein, sitzen dabei aber unter Aufsicht in einem Prüfungsraum. Ablegen dürfen die Prüfung schon Kinder, in Baden-Württemberg und Thüringen ab 10 Jahren, in Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen erst ab 14. Den eigenen Schein gibt es danach je nach Altersgrenze für den Fischereischein mit 10 bis 14 Jahren.

In 4 Ländern gehört ein praktischer Teil zur Prüfung

In Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt reicht das Ankreuzen allein nicht. In Nordrhein-Westfalen bauen Sie vor den Prüfern eine Angel zusammen und bestimmen Fische auf Bildtafeln, dafür haben Sie höchstens 15 Minuten. In Niedersachsen erkennen Sie in einem Gespräch 6 von 8 Fischen auf Bildern und erklären, wie Sie einen Fisch töten.

Hamburg prüft etwa 20 Minuten lang praktisch, unter anderem Knoten und den Zusammenbau des Geräts. In Sachsen-Anhalt folgt auf den schriftlichen Teil ein Gespräch in Gruppen von höchstens 5 Prüflingen, etwa 10 Minuten je Person. In allen übrigen Ländern gibt es keinen praktischen Teil, viele Pflichtkurse üben das Praktische aber trotzdem.

Die Prüfungsfragen können Sie vorher üben

Viele Länder veröffentlichen ihre Prüfungsfragen, zum Beispiel Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen-Anhalt. Bayern zieht die 60 Fragen jeder Prüfung aus einem Katalog von rund 1.000 Textfragen und 50 Bildfragen. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft bietet dazu eine Übungsprüfung mit 60 zufällig ausgewählten Fragen an.

Hessen stellt seinen Katalog als PDF bereit. Er beruht auf einem bundeseinheitlichen Fragenkatalog von 2023, den das Land um Fragen zu seinen eigenen Regeln ergänzt. Wer die Fragen versteht statt sie nur auswendig zu lernen, hat es später am Wasser leichter, etwa bei Schonzeiten und Mindestmaßen.

Üben Sie mit dem Katalog Ihres eigenen Bundeslands. Die Fragen zu Recht und Regeln unterscheiden sich von Land zu Land, weil jedes Land seine eigenen Schonzeiten und Mindestmaße festlegt.

Warum die Fischerprüfung so viel Tierschutz abfragt

Wer einen Fisch behalten will, muss ihn sofort betäuben und töten, und zwar so, dass er nicht unnötig leidet. Das Tierschutzgesetz erlaubt das Töten eines Wirbeltiers nur dem, der die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Fische sind Wirbeltiere, und die bestandene Fischerprüfung ist Ihr Nachweis. Deshalb fragt jedes Land ab, wie Sie einen Fisch betäuben, töten, lebend aufbewahren oder zurücksetzen.

Der zweite Grund sind die Fischbestände. Wer die Arten nicht sicher erkennt, nimmt leicht einen Fisch mit, der gerade Schonzeit hat oder zu klein ist. Deshalb stehen Schonzeiten, Mindestmaße und das Erkennen der Arten in jeder Prüfung.

Wer durchfällt, darf die Fischerprüfung wiederholen

Eine nicht bestandene Fischerprüfung dürfen Sie wiederholen, in Bayern, Berlin, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern sogar beliebig oft. In den meisten Ländern gibt es keine Wartezeit. Hamburg verlangt 4 Wochen Pause, und in Bremen ist die zweite Wiederholung frühestens nach einem halben Jahr möglich.

Die Gebühr zahlen Sie bei jedem Versuch neu. In Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wiederholen Sie nur den Teil, den Sie nicht bestanden haben. In Hessen und Rheinland-Pfalz schreiben Sie dagegen immer die ganze Prüfung neu. In Sachsen müssen Sie den Kurs noch einmal besuchen, wenn Sie später als ein Jahr nach dem Fehlversuch antreten.

Häufige Fragen

Wie viele Fragen hat die Fischerprüfung?

Die Fischerprüfung hat in 15 von 16 Bundesländern 60 Fragen zum Ankreuzen, in Rheinland-Pfalz sind es 50. Zu jeder Frage stehen drei Antworten zur Auswahl. Je nach Land haben Sie dafür 60 bis 120 Minuten Zeit.

Wie viele Fehler darf man in der Fischerprüfung machen?

In der Fischerprüfung dürfen Sie in den meisten Ländern höchstens 15 von 60 Fragen falsch beantworten. Zusätzlich brauchen Sie in jedem Prüfungsgebiet eine Mindestzahl richtiger Antworten, meist 6. Wer in einem Gebiet zu viele Fehler macht, fällt auch mit insgesamt 45 richtigen Antworten durch.

Gibt es die Fragen der Fischerprüfung vorab zum Lernen?

Ja, viele Länder veröffentlichen den Fragenkatalog der Fischerprüfung, darunter Bayern, Baden-Württemberg und Hessen. In Bayern stammen die 60 Prüfungsfragen aus einem Katalog von rund 1.000 Textfragen und 50 Bildfragen. Die Landesanstalt für Landwirtschaft bietet dort außerdem eine Übungsprüfung mit 60 zufällig ausgewählten Fragen an.

Muss man in der Fischerprüfung Fische an Bildern erkennen?

Ja, in Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gehört das Erkennen von Fischen auf Bildern zur Fischerprüfung. Bayern hat 50 Bildfragen im Fragenkatalog, in Niedersachsen benennen Sie 6 von 8 Fischbildern richtig. In Nordrhein-Westfalen müssen im praktischen Teil 4 von 6 Bildtafeln stimmen.

Kann man die Fischerprüfung auch mündlich ablegen?

Ja, in Sachsen-Anhalt gehört ein mündlicher Teil immer zur Fischerprüfung. Im Saarland und in Brandenburg ist eine mündliche Prüfung in Ausnahmefällen möglich, im Saarland gegen 20 Euro Aufpreis. Rheinland-Pfalz prüft mündlich nach, wenn Sie in genau einem Gebiet gescheitert sind.

Quellen

  1. Fischerprüfung in Bayern, Prüfungsfragen, Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, abgerufen am 25. September 2026
  2. Fragenkatalog der Fischereischeinprüfung (Fischerprüfung), Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat, abgerufen am 25. September 2026
  3. Hessische Fischereiverordnung, § 23 Ablauf der Prüfung, Land Hessen, Bürgerservice Hessenrecht, abgerufen am 25. September 2026
  4. Verordnung über die Fischerprüfung, gültig ab 03.07.2026, Land Nordrhein-Westfalen, recht.nrw.de, abgerufen am 25. September 2026
  5. Landesfischereiordnung Rheinland-Pfalz, Land Rheinland-Pfalz, Landesrecht, abgerufen am 25. September 2026
  6. Sächsische Fischereiverordnung, Freistaat Sachsen, REVOSax, abgerufen am 25. September 2026
  7. Fischerprüfungsordnung Sachsen-Anhalt, Land Sachsen-Anhalt, Landesrecht, abgerufen am 25. September 2026
  8. Prüfungs- und Ausbildungsordnung zur Angelprüfung (von der Behörde für Umwelt genehmigt), Anglerverband Hamburg, abgerufen am 25. September 2026
  9. Prüfungsordnung für die Fischerprüfung (vom Landwirtschaftsministerium genehmigt), Anglerverband Niedersachsen, abgerufen am 25. September 2026
  10. Tierschutzgesetz, § 4, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet, abgerufen am 25. September 2026

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