Der Fischereischein zeigt, dass Sie angeln können
Den Fischereischein stellt Ihnen das Bundesland aus, in dem Sie wohnen. Meist bekommen Sie ihn bei Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung, in einigen Ländern beim Fischereiamt. Er zeigt, dass Sie die Fischerprüfung bestanden haben.
In der Prüfung weisen Sie nach, dass Sie Fischarten erkennen, Schonzeiten und Mindestmaße kennen und einen gefangenen Fisch so töten können, dass er nicht unnötig leidet. Der Schein gehört zu Ihnen und nicht zu einem Gewässer. Er gilt auch in den anderen Bundesländern, solange Sie dort nicht wohnen und ihn nach einer Prüfung bekommen haben. Allein erlaubt er Ihnen aber nicht, irgendwo die Angel auszuwerfen.
Zum Schein gehört in den meisten Ländern die Fischereiabgabe. Das ist eine Gebühr an das Land, die in Fischbesatz und Gewässerpflege fließt. Sie kostet je nach Land 6 bis 21 Euro im Jahr. Wie Sie den Fischereischein machen und was Lehrgang und Prüfung kosten, hängt ebenfalls vom Bundesland ab.
Die Angelkarte erlaubt das Angeln an einem Gewässer
An einem See oder Fluss gehört das Recht zu fischen in der Regel dem Besitzer des Gewässers. Oft hat ein Angelverein dieses Recht gepachtet. Der Besitzer oder Pächter verkauft die Angelkarte. Amtlich heißt sie Fischereierlaubnis oder Erlaubnisschein, gemeint ist immer dasselbe Papier.
Die Angelkarte gilt nur für das Gewässer, das auf ihr steht, und nur für die Zeit, die Sie bezahlt haben. Das kann ein Tag sein, eine Woche oder ein ganzes Jahr. Wie viel eine Angelkarte kostet, legt der Verein selbst fest. In Beispielen aus 7 Bundesländern kostet ein Tag 6 bis 15 Euro und ein Jahr oder eine Saison 30 bis 105 Euro.
Auf der Angelkarte oder in der Gewässerordnung, die Sie dazu bekommen, stehen die Regeln des Vereins. Dort steht etwa, wie viele Ruten Sie auslegen dürfen, ob Sie nachts angeln dürfen und wie viele Fische Sie am Tag behalten dürfen. Wer dagegen verstößt, angelt ohne gültige Erlaubnis.
Eine Ausnahme gibt es an der Küste. In Schleswig-Holstein ist das Angeln an den meisten Küstenabschnitten frei, dort reichen der Fischereischein und die Fischereiabgabe des Landes. Eine Angelkarte brauchen Sie dort nur an wenigen Stellen, etwa an der Schlei. In Mecklenburg-Vorpommern verkauft das Land die Angelerlaubnis für die Küste selbst, ein Tag kostet 6 Euro.
Fischereischein und Angelkarte im Vergleich
Für den Fischereischein zahlen Sie dem Land eine Fischereiabgabe von 6 bis 21 Euro im Jahr, dazu einmal Prüfung und Ausstellung. Die Angelkarte bezahlen Sie dem Verein, in Beispielen aus 7 Ländern 6 bis 15 Euro für einen Tag und 30 bis 105 Euro für ein Jahr oder eine Saison.
| Frage | Fischereischein | Angelkarte |
|---|---|---|
| Wer stellt das Papier aus? | Gemeinde, Stadt oder Fischereiamt Ihres Wohnorts | Besitzer oder Pächter des Gewässers, meist ein Angelverein |
| Was müssen Sie dafür tun? | Die Fischerprüfung bestehen, in vielen Ländern nach einem Lehrgang | Die Karte kaufen, meist nur mit gültigem Fischereischein |
| Wo gilt das Papier? | In Ihrem Bundesland und als Gast auch in den anderen Ländern | Nur an dem Gewässer, das auf der Karte steht |
| Wie lange gilt es? | Je nach Land ein Jahr, mehrere Jahre oder lebenslang | Einen Tag, eine Woche oder ein Jahr |
| Was kostet es? | Fischereiabgabe 6 bis 21 Euro im Jahr, dazu einmal Prüfung und Ausstellung | 6 bis 15 Euro am Tag, 30 bis 105 Euro im Jahr oder in der Saison |
| Wer bekommt das Geld? | Das Land, für Fischbesatz und Gewässerpflege | Der Besitzer oder Pächter des Gewässers |
| Was droht, wenn es fehlt? | Ein Bußgeld | Ein Strafverfahren wegen Fischwilderei |
Warum Sie fast immer beide Papiere brauchen
Beide Papiere schützen etwas anderes. Mit dem Fischereischein stellt das Land sicher, dass jeder Angler die Regeln kennt. Wer Schonzeiten und Mindestmaße nicht kennt, nimmt leicht Fische mit, die noch nie gelaicht haben, und schadet so dem Bestand. Die Prüfung soll außerdem verhindern, dass gefangene Fische unnötig leiden.
Mit der Angelkarte bestimmt der Besitzer oder Pächter, wer an seinem Gewässer angelt und wie viele Fische dort gefangen werden. Ihm gehört das Recht zu fischen, und nur er darf anderen erlauben, dort zu angeln. Deshalb ersetzt das eine Papier das andere nicht. Mit dem Schein allein dürfen Sie an keinem fremden Gewässer angeln, mit der Karte allein verstoßen Sie in fast allen Ländern gegen die Pflicht, einen Fischereischein zu haben.
Was droht ohne Angelkarte oder ohne Schein?
Wer an einem fremden Gewässer ohne Erlaubnis angelt, begeht Fischwilderei. Das ist eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch, sie gilt in ganz Deutschland. Das Gericht kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren verhängen. Ein gültiger Fischereischein schützt davor nicht, weil er die Erlaubnis des Besitzers nicht ersetzt.
Wer dagegen mit Angelkarte, aber ohne gültigen Fischereischein angelt, begeht einen Verstoß, für den ein Bußgeld droht. Wie hoch es ausfällt, legt jedes Bundesland selbst fest.
Wann die Angelkarte ohne Fischereischein reicht
In zwei Ländern dürfen Erwachsene mit einer Angelkarte auch ohne Fischereischein angeln. In Niedersachsen verlangt das Gesetz an Binnengewässern keinen Schein, dort reichen Ausweis und Angelkarte. Ob der Verein Ihnen die Karte ohne Schein verkauft, entscheidet er selbst.
In Brandenburg dürfen Sie mit der Friedfischangel ohne Schein angeln. Das ist eine Rute mit einem einfachen Haken und Ködern wie Teig, Made oder Wurm, Köderfische sind dabei verboten. Ab 14 Jahren zahlen Sie dafür aber die Fischereiabgabe von 12 Euro im Jahr.
Für Kinder gelten in den meisten Ländern eigene Regeln. Urlauber bekommen in 11 Ländern einen befristeten Schein ohne Prüfung, mit dem sie zusätzlich eine Angelkarte kaufen. Fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt (untere Fischereibehörde) nach.
Häufige Fragen
Brauche ich neben dem Fischereischein noch eine Angelkarte?
Ja, neben dem Fischereischein brauchen Sie fast immer eine Angelkarte für das Gewässer. Der Schein zeigt nur, dass Sie die Fischerprüfung bestanden haben. Die Erlaubnis, an einem bestimmten See oder Fluss zu angeln, verkauft der Besitzer oder Pächter des Gewässers, meist ein Angelverein.
Ist die Fischereierlaubnis dasselbe wie eine Angelkarte?
Ja, Fischereierlaubnis, Erlaubnisschein und Angelkarte sind drei Namen für dasselbe Papier. Es erlaubt Ihnen das Angeln an einem bestimmten Gewässer für eine bestimmte Zeit. Ausgestellt wird es vom Besitzer oder Pächter des Gewässers, das kann auch das Land sein, etwa an der Küste von Mecklenburg-Vorpommern.
Kann ich mit einer Angelkarte ohne Fischereischein angeln?
Mit einer Angelkarte ohne Fischereischein dürfen Erwachsene nur in zwei Bundesländern angeln. In Niedersachsen reichen an Binnengewässern Ausweis und Angelkarte, wenn der Verein die Karte ohne Schein verkauft. In Brandenburg ist das Angeln mit der Friedfischangel ohne Schein erlaubt, ab 14 Jahren zahlen Sie dafür die Fischereiabgabe von 12 Euro im Jahr.
Was passiert, wenn ich mit Fischereischein, aber ohne Angelkarte angle?
Wer mit Fischereischein, aber ohne Angelkarte an einem fremden Gewässer angelt, begeht Fischwilderei. Das ist eine Straftat, für die eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe drohen. Der Fischereischein ändert daran nichts, weil er die Erlaubnis des Besitzers nicht ersetzt.
