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Wann darf ich Große Maräne in Sachsen angeln?

Große Maräne dürfen Sie in Sachsen vom 1. Januar bis zum 30. September angeln und mitnehmen, wenn der Fisch mindestens 30 Zentimeter lang ist. Heute ist Schonzeit, sie dauert noch bis zum 31. Dezember.

Schonzeit
1. Oktober bis 31. Dezember
Mindestmaß
30 cm
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
25.000 Euro

Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Große Maräne dauert sie vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.

JFMAMJJASONDheute
SchonzeitMitnehmen erlaubt

Sachsen legt die Regeln für Große Maräne selbst fest, unabhängig von den anderen 15 Bundesländern. Wer aus einem Nachbarland zum Angeln kommt, prüft die Werte deshalb neu.

Ein zu kleiner Fisch kommt sofort und vorsichtig zurück ins Wasser. Entscheidend ist das Maßband, der erste Eindruck im Kescher täuscht oft.

Wie groß muss Große Maräne in Sachsen mindestens sein?

Das Mindestmaß für Große Maräne beträgt 30 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Messregel: von der Schnauzenspitze bis zum Ende der SchwanzflosseSchnauzenspitzeSchwanzflossenende

Was gilt für Große Maräne in den Nachbarländern von Sachsen?

Das Mindestmaß für Große Maräne beträgt in allen 4 Ländern mit Mindestmaß 30 Zentimeter. Eine Schonzeit von 92 Tagen gilt in 2 Ländern. Das ganze Jahr geschont ist Große Maräne in Brandenburg und Berlin. Keine Schonzeit gilt in Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Sachsen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Große Maräne in 6 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Sachsen1. Oktober bis 31. Dezember30 cm
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Sachsen-Anhaltkeine30 cm
Berlindas ganze Jahrkeines
Mecklenburg-Vorpommern1. Oktober bis 31. Dezember30 cm
Schleswig-Holsteinkeine30 cm

Wie hoch ist das Bußgeld in Sachsen?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Große Maräne in Sachsen kontrolliert

Zuständig ist das Fischereiamt des Kreises, am Gewässer übernehmen das die Fischereiaufseher. Was auf Ihrer Angelkarte steht, gilt zusätzlich zur Landesverordnung.

Wie unterscheidet sich Große Maräne von ähnlichen Fischen?

Große Maräne wird gelegentlich mit Kleine Maräne verwechselt. Die Große Maräne wird bis etwa 73 Zentimeter lang und hat ein Maul, das vorn oder leicht unter der Schnauze sitzt. Die Kleine Maräne ist zierlicher, wird höchstens etwa 48 Zentimeter lang und hat ein deutlich nach oben gerichtetes Maul. Ganz sicher unterscheiden Fachleute die beiden an den Kiemenreusendornen, also den Dornen an den Kiemenbögen. Wo beide Maränen ein Mindestmaß haben, liegt es für die Große Maräne deutlich höher. In wenigen Ländern ist die Große Maräne in Flüssen sogar das ganze Jahr geschont. Wer eine junge Große Maräne für eine Kleine hält und mitnimmt, begeht deshalb leicht einen Verstoß.

Ihre Angelkarte kann strengere Regeln enthalten als die Landesverordnung, etwa ein höheres Mindestmaß. Diese Regeln gelten zusätzlich.

Weitere Forellen und Lachse in Sachsen

Wie Große Maräne gehören diese Arten zu den Forellen und Lachsen. Auch für sie gelten in Sachsen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Große Maräne in Sachsen

Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Große Maräne in Sachsen?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Warum liegt die Schonzeit von Große Maräne in genau diesen Monaten?

Schonzeiten liegen in der Laichzeit, damit sich die Fische ungestört vermehren können. Wann eine Art laicht, hängt vor allem von der Wassertemperatur ab, deshalb verschieben sich die Tage zwischen den Ländern.

Wann ist Große Maräne in Sachsen geschont?

Große Maräne ist in Sachsen vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.

Wer kontrolliert die Schonzeit von Große Maräne in Sachsen?

Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.

Welches Mindestmaß gilt für Große Maräne in Sachsen?

Das Mindestmaß für Große Maräne beträgt 30 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Verbindlich sind die Fischereiverordnung von Sachsen in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte.