Schonzeit und Mindestmaß für Seesaibling in 4 Bundesländern
Schonzeit und Mindestmaß für Seesaibling unterscheiden sich von Land zu Land, manchmal um Wochen und mehrere Zentimeter. Der wissenschaftliche Name von Seesaibling lautet Salvelinus alpinus.
Schonzeit und Mindestmaß für Seesaibling je Bundesland
Das Mindestmaß für Seesaibling reicht von 25 Zentimetern in Baden-Württemberg bis 30 Zentimetern in Bayern und Nordrhein-Westfalen. Die längste Schonzeit hat Sachsen mit 212 Tagen vom 1. Oktober bis 30. April, die kürzeste Bayern mit 92 Tagen. Jedes Land führt zu den Einzelheiten mit Bußgeld und amtlicher Quelle.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | vom 1. Oktober bis zum 28. Februar geschont | 25 cm |
| Bayern | vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember geschont | 30 cm |
| Nordrhein-Westfalen | vom 20. Oktober bis zum 15. März geschont | 30 cm |
| Sachsen | vom 1. Oktober bis zum 30. April geschont | 28 cm |
Woran Sie Seesaibling sicher erkennen
Seesaibling wird gelegentlich mit Bachsaibling verwechselt. Beim Seesaibling fehlt das Marmormuster auf dem Rücken, und seine Flossen sind ungefleckt. Der Bachsaibling hat ein deutliches Marmormuster auf Rücken und Rückenflosse und gefleckte Brust- und Bauchflossen mit weißem Vorderrand. Seesaibling und Bachsaibling werden oft gemeinsam in Bergseen und Stauseen eingesetzt. Eine Schonzeit oder ein Mindestmaß gilt nur in wenigen Ländern, und oft nur für eine der beiden Arten. Wer dort einen geschützten Saibling für die andere Art hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß.
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Häufige Fragen zu Seesaibling
Mit welchen Fischen wird Seesaibling häufig verwechselt?
Seesaibling wird am häufigsten mit Bachsaibling verwechselt. Beim Seesaibling fehlt das Marmormuster auf dem Rücken, und seine Flossen sind ungefleckt. Der Bachsaibling hat ein deutliches Marmormuster auf Rücken und Rückenflosse und gefleckte Brust- und Bauchflossen mit weißem Vorderrand.
Warum hat nicht jede Fischart einen eigenen Ländervergleich?
Einen eigenen Ländervergleich bekommt eine Art erst, wenn mindestens drei Länder sie eigens regeln. Bei weniger Ländern wäre ein Vergleich kaum aussagekräftig.
Gibt es für Seesaibling ein Bundesland ohne Schonzeit?
Nein, alle 4 Länder, die Seesaibling eigens regeln, legen eine Schonzeit fest.
Wie unterscheidet sich das Mindestmaß für Seesaibling zwischen den Ländern?
Das Mindestmaß für Seesaibling reicht von 25 Zentimetern in Baden-Württemberg bis 30 Zentimetern in Bayern und Nordrhein-Westfalen.
Verbindlich sind die Fischereiverordnungen der Länder in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte. Stand und Prüfdatum stehen bei jedem Land in der Quellenangabe.