Wann darf ich Regenbogenforelle in Sachsen angeln?
Regenbogenforelle dürfen Sie in Sachsen vom 1. Mai bis zum 30. September angeln und mitnehmen, wenn der Fisch mindestens 25 Zentimeter lang ist. Heute ist Schonzeit, sie dauert noch bis zum 30. April.
Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Regenbogenforelle dauert sie vom 1. Oktober bis zum 30. April. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.
Ob Sie Regenbogenforelle in Sachsen mitnehmen dürfen, regelt die Fischereiverordnung des Landes. Ihre Angelkarte kann strengere Regeln hinzufügen.
Wer beim Spinnfischen die Stelle wechselt, kommt oft an ein anderes Gewässer oder einen anderen Abschnitt. Dort können andere Regeln auf der Angelkarte stehen.
Welches Mindestmaß gilt für Regenbogenforelle in Sachsen?
Das Mindestmaß für Regenbogenforelle beträgt 25 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.
Schonzeit und Mindestmaß für Regenbogenforelle in allen Ländern
Das Mindestmaß für Regenbogenforelle reicht von 25 Zentimetern in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin und Niedersachsen bis 26 Zentimetern in Bayern. Die längste Schonzeit hat Sachsen mit 212 Tagen vom 1. Oktober bis 30. April, die kürzeste Bayern mit 91 Tagen. Keine Schonzeit gilt in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen. Die Nachbarländer von Sachsen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Sachsen | 1. Oktober bis 30. April | 25 cm |
| Bayern | 15. Dezember bis 15. März | 26 cm |
| Sachsen-Anhalt | keine | 25 cm |
| Baden-Württemberg | 1. Oktober bis 28. Februar | keines |
| Berlin | 1. Oktober bis 30. April | 25 cm |
| Niedersachsen | keine | 25 cm |
Was kostet ein Verstoß bei Regenbogenforelle in Sachsen?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Regenbogenforelle in Sachsen kontrolliert
Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.
Wie unterscheidet sich Regenbogenforelle von ähnlichen Fischen?
Regenbogenforelle wird gelegentlich mit Bachforelle verwechselt. Die Regenbogenforelle trägt schwarze Punkte, die bis auf die Schwanzflosse reichen, und ein rosa bis violettes Band entlang der Flanke. Die Bachforelle hat rote bis orange Tupfen mit hellem Rand und eine Schwanzflosse ohne Punkte. Für die Regenbogenforelle gelten nur in einigen Ländern eine Schonzeit oder ein Mindestmaß. Für die Bachforelle gelten beide Regeln fast überall. Wer eine Bachforelle für eine Regenbogenforelle hält und in der Schonzeit oder zu klein mitnimmt, begeht einen Verstoß.
Weitere Forellen und Lachse in Sachsen
Wie Regenbogenforelle gehören diese Arten zu den Forellen und Lachsen. Auch für sie gelten in Sachsen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Regenbogenforelle in Sachsen
Wie misst man Regenbogenforelle in Sachsen richtig?
In Sachsen messen Sie Regenbogenforelle von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.
Wann ist Regenbogenforelle in Sachsen geschont?
Regenbogenforelle ist in Sachsen vom 1. Oktober bis zum 30. April geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.
Warum liegt die Schonzeit von Regenbogenforelle in genau diesen Monaten?
Schonzeiten liegen in der Laichzeit, damit sich die Fische ungestört vermehren können. Wann eine Art laicht, hängt vor allem von der Wassertemperatur ab, deshalb verschieben sich die Tage zwischen den Ländern.
Gibt es für Regenbogenforelle in Sachsen ein Tageslimit?
Ein Tageslimit für Regenbogenforelle legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.
Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Regenbogenforelle in Sachsen?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.