Wann darf ich Große Maräne in Schleswig-Holstein angeln?
Große Maräne dürfen Sie in Schleswig-Holstein das ganze Jahr angeln, eine Schonzeit gibt es nicht. Mitnehmen dürfen Sie den Fisch, wenn er mindestens 30 Zentimeter lang ist.
Für Große Maräne gibt es keine Schonzeit. Ob Sie den Fisch mitnehmen dürfen, hängt allein von der Länge ab. Das Mindestmaß soll dafür sorgen, dass sich ein Tier mindestens einmal fortpflanzen konnte, bevor es mitgenommen wird.
Bei Fragen zu Große Maräne in Schleswig-Holstein hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises. Dort erfahren Sie auch, ob für ein einzelnes Gewässer Ausnahmen gelten.
Beim Grundangeln vom Ufer gelten Schonzeit und Mindestmaß genauso wie beim Spinnfischen. Auch wer einen Fisch nur kurz anhakt und gleich zurücksetzt, muss sie beachten.
Wie groß muss Große Maräne in Schleswig-Holstein mindestens sein?
Das Mindestmaß für Große Maräne beträgt 30 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.
Was gilt für Große Maräne in den Nachbarländern von Schleswig-Holstein?
Das Mindestmaß für Große Maräne beträgt in allen 4 Ländern mit Mindestmaß 30 Zentimeter. Eine Schonzeit von 92 Tagen gilt in 2 Ländern. Das ganze Jahr geschont ist Große Maräne in Berlin und Brandenburg. Keine Schonzeit gilt in Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt. Die Nachbarländer von Schleswig-Holstein stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Schleswig-Holstein | keine | 30 cm |
| Mecklenburg-Vorpommern | 1. Oktober bis 31. Dezember | 30 cm |
| Berlin | das ganze Jahr | keines |
| Brandenburg | das ganze Jahr | keines |
| Sachsen | 1. Oktober bis 31. Dezember | 30 cm |
| Sachsen-Anhalt | keine | 30 cm |
Was kostet ein Verstoß bei Große Maräne in Schleswig-Holstein?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Schleswig-Holstein ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Große Maräne in Schleswig-Holstein kontrolliert
Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.
Mit welchen Fischen wird Große Maräne häufig verwechselt?
Große Maräne wird gelegentlich mit Kleine Maräne verwechselt. Die Große Maräne wird bis etwa 73 Zentimeter lang und hat ein Maul, das vorn oder leicht unter der Schnauze sitzt. Die Kleine Maräne ist zierlicher, wird höchstens etwa 48 Zentimeter lang und hat ein deutlich nach oben gerichtetes Maul. Ganz sicher unterscheiden Fachleute die beiden an den Kiemenreusendornen, also den Dornen an den Kiemenbögen. Wo beide Maränen ein Mindestmaß haben, liegt es für die Große Maräne deutlich höher. In wenigen Ländern ist die Große Maräne in Flüssen sogar das ganze Jahr geschont. Wer eine junge Große Maräne für eine Kleine hält und mitnimmt, begeht deshalb leicht einen Verstoß.
Weitere Forellen und Lachse in Schleswig-Holstein
Wie Große Maräne gehören diese Arten zu den Forellen und Lachsen. Auch für sie gelten in Schleswig-Holstein eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Große Maräne in Schleswig-Holstein
Wie misst man Große Maräne in Schleswig-Holstein richtig?
In Schleswig-Holstein messen Sie Große Maräne von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.
Welches Mindestmaß gilt für Große Maräne in Schleswig-Holstein?
Das Mindestmaß für Große Maräne beträgt 30 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.
Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Große Maräne in Schleswig-Holstein?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Schleswig-Holstein ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Warum liegt die Schonzeit von Große Maräne in genau diesen Monaten?
Für Große Maräne gilt in Schleswig-Holstein keine Schonzeit. Geschützt wird die Art über das Mindestmaß.
Wer kontrolliert die Schonzeit von Große Maräne in Schleswig-Holstein?
Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.
Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Schleswig-Holstein, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.