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Schonzeit und Mindestmaß für Große Maräne in 6 Bundesländern

Wer Große Maräne in mehreren Bundesländern angelt, braucht für jedes Land die passende Schonzeit und das passende Mindestmaß. Der wissenschaftliche Name von Große Maräne lautet Coregonus nasus und C. lavaretus.

Schonzeit und Mindestmaß für Große Maräne je Bundesland

Das Mindestmaß für Große Maräne beträgt in allen 4 Ländern mit Mindestmaß 30 Zentimeter. Eine Schonzeit von 92 Tagen gilt in 2 Ländern. Das ganze Jahr geschont ist Große Maräne in Berlin und Brandenburg. Keine Schonzeit gilt in Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Jedes Land führt zu den Einzelheiten mit Bußgeld und amtlicher Quelle.

Große Maräne: Schonzeit und Mindestmaß je Bundesland
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Berlindas ganze Jahr geschontkeines
Brandenburgdas ganze Jahr geschontkeines
Mecklenburg-Vorpommernvom 1. Oktober bis zum 31. Dezember geschont30 cm
Sachsenvom 1. Oktober bis zum 31. Dezember geschont30 cm
Sachsen-Anhaltnicht geschont, es gilt keine Schonzeit30 cm
Schleswig-Holsteinnicht geschont, es gilt keine Schonzeit30 cm

Woran Sie Große Maräne sicher erkennen

Große Maräne wird gelegentlich mit Kleine Maräne verwechselt. Die Große Maräne wird bis etwa 73 Zentimeter lang und hat ein Maul, das vorn oder leicht unter der Schnauze sitzt. Die Kleine Maräne ist zierlicher, wird höchstens etwa 48 Zentimeter lang und hat ein deutlich nach oben gerichtetes Maul. Ganz sicher unterscheiden Fachleute die beiden an den Kiemenreusendornen, also den Dornen an den Kiemenbögen. Wo beide Maränen ein Mindestmaß haben, liegt es für die Große Maräne deutlich höher. In wenigen Ländern ist die Große Maräne in Flüssen sogar das ganze Jahr geschont. Wer eine junge Große Maräne für eine Kleine hält und mitnimmt, begeht deshalb leicht einen Verstoß.

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Häufige Fragen zu Große Maräne

In welchem Bundesland ist die Schonzeit für Große Maräne am längsten?

Die längste Schonzeit für Große Maräne hat Mecklenburg-Vorpommern mit 92 Tagen, vom 1. Oktober bis 31. Dezember. Das ganze Jahr geschont ist Große Maräne in Berlin und Brandenburg.

Warum hat nicht jede Fischart einen eigenen Ländervergleich?

Einen eigenen Ländervergleich bekommt eine Art erst, wenn mindestens drei Länder sie eigens regeln. Bei weniger Ländern wäre ein Vergleich kaum aussagekräftig.

Mit welchen Fischen wird Große Maräne häufig verwechselt?

Große Maräne wird am häufigsten mit Kleine Maräne verwechselt. Die Große Maräne wird bis etwa 73 Zentimeter lang und hat ein Maul, das vorn oder leicht unter der Schnauze sitzt. Die Kleine Maräne ist zierlicher, wird höchstens etwa 48 Zentimeter lang und hat ein deutlich nach oben gerichtetes Maul. Ganz sicher unterscheiden Fachleute die beiden an den Kiemenreusendornen, also den Dornen an den Kiemenbögen.

Wo finde ich die Schonzeit für Große Maräne in einem bestimmten Bundesland?

Jedes Bundesland im Ländervergleich ist mit seiner eigenen Übersicht für Große Maräne verlinkt. Dort stehen Schonzeit, Mindestmaß, Bußgeld und die amtliche Quelle.

Verbindlich sind die Fischereiverordnungen der Länder in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte. Stand und Prüfdatum stehen bei jedem Land in der Quellenangabe.