Wann darf ich Kleine Maräne in Schleswig-Holstein angeln?
Kleine Maräne dürfen Sie in Schleswig-Holstein das ganze Jahr angeln und mitnehmen, die Verordnung des Landes legt weder eine Schonzeit noch ein Mindestmaß fest. Ihre Angelkarte kann trotzdem eigene Regeln enthalten.
Für Kleine Maräne legt die Verordnung weder eine Schonzeit noch eine Mindestlänge fest.
Schonzeit und Mindestmaß gelten für Kleine Maräne in Schleswig-Holstein bei jeder Angelart. Ob Sie mit Kunstköder, Fliege oder Pose fischen, ändert an den Regeln nichts.
Wer beim Spinnfischen die Stelle wechselt, kommt oft an ein anderes Gewässer oder einen anderen Abschnitt. Dort können andere Regeln auf der Angelkarte stehen.
Welches Mindestmaß gilt für Kleine Maräne in Schleswig-Holstein?
Für Kleine Maräne ist in dieser Regel kein Mindestmaß festgelegt.
Schonzeit und Mindestmaß für Kleine Maräne in allen Ländern
Das Mindestmaß für Kleine Maräne reicht von 12 Zentimetern in Sachsen-Anhalt bis 15 Zentimetern in Berlin und Brandenburg. Keine Schonzeit gilt in Schleswig-Holstein, Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Die Nachbarländer von Schleswig-Holstein stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Schleswig-Holstein | keine | keines |
| Berlin | keine | 15 cm |
| Brandenburg | keine | 15 cm |
| Sachsen-Anhalt | keine | 12 cm |
Was kostet ein Verstoß bei Kleine Maräne in Schleswig-Holstein?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Schleswig-Holstein ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Kleine Maräne in Schleswig-Holstein kontrolliert
Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.
Woran erkennen Sie Kleine Maräne sicher?
Kleine Maräne wird gelegentlich mit Große Maräne verwechselt. Die Kleine Maräne ist schlanker und kleiner und wird höchstens etwa 48 Zentimeter lang. Ihr Maul ist nach oben gerichtet. Die Große Maräne wird bis etwa 73 Zentimeter lang und hat ein Maul vorn oder leicht unter der Schnauze. Fachleute grenzen die beiden zusätzlich über die Kiemenreusendornen ab, also die Dornen an den Kiemenbögen. Für die Kleine Maräne gilt nur in wenigen Ländern ein Mindestmaß, und es liegt deutlich niedriger als bei der Großen Maräne. Die Große Maräne ist in wenigen Ländern in Flüssen sogar das ganze Jahr geschont. Wer eine Große Maräne für eine Kleine hält und mitnimmt, begeht deshalb leicht einen Verstoß.
Weitere Forellen und Lachse in Schleswig-Holstein
Wie Kleine Maräne gehören diese Arten zu den Forellen und Lachsen. Auch für sie gelten in Schleswig-Holstein eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Kleine Maräne in Schleswig-Holstein
Wer kontrolliert die Schonzeit von Kleine Maräne in Schleswig-Holstein?
Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.
Gelten für Kleine Maräne an der Küste andere Regeln als im Binnenland?
Ja, Schleswig-Holstein regelt Kleine Maräne an der Küste und im Binnenland getrennt. Die Werte gelten für die Binnengewässer.
Gibt es für Kleine Maräne in Schleswig-Holstein ein Tageslimit?
Ein Tageslimit für Kleine Maräne legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.
Wann ist Kleine Maräne in Schleswig-Holstein geschont?
Kleine Maräne ist in Schleswig-Holstein weder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregelt. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.
Wie misst man Kleine Maräne in Schleswig-Holstein richtig?
In Schleswig-Holstein messen Sie Kleine Maräne von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.
Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Schleswig-Holstein, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.