Wann darf ich Bachsaibling in Sachsen angeln?
Bachsaibling dürfen Sie in Sachsen vom 1. Mai bis zum 30. September angeln und mitnehmen, wenn der Fisch mindestens 25 Zentimeter lang ist. Heute ist Schonzeit, sie dauert noch bis zum 30. April.
Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Bachsaibling dauert sie vom 1. Oktober bis zum 30. April. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.
Sachsen legt die Regeln für Bachsaibling selbst fest, unabhängig von den anderen 15 Bundesländern. Wer aus einem Nachbarland zum Angeln kommt, prüft die Werte deshalb neu.
Ein zu kleiner Fisch kommt sofort und vorsichtig zurück ins Wasser. Entscheidend ist das Maßband, der erste Eindruck im Kescher täuscht oft.
Ab welcher Länge darf Bachsaibling in Sachsen mit?
Das Mindestmaß für Bachsaibling beträgt 25 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.
Was gilt für Bachsaibling in den Nachbarländern von Sachsen?
Das Mindestmaß für Bachsaibling beträgt in allen 2 Ländern mit Mindestmaß 25 Zentimeter. Die längste Schonzeit hat Sachsen mit 212 Tagen vom 1. Oktober bis 30. April, die kürzeste Baden-Württemberg mit 151 Tagen. Keine Schonzeit gilt in Bayern. Die Nachbarländer von Sachsen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Sachsen | 1. Oktober bis 30. April | 25 cm |
| Bayern | keine | keines |
| Baden-Württemberg | 1. Oktober bis 28. Februar | keines |
| Berlin | 1. Oktober bis 30. April | 25 cm |
Wie hoch ist das Bußgeld in Sachsen?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Bachsaibling in Sachsen kontrolliert
Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.
Woran erkennen Sie Bachsaibling sicher?
Bachsaibling wird gelegentlich mit Seesaibling verwechselt. Der Bachsaibling hat ein deutliches Marmormuster auf Rücken und Rückenflosse. Seine Brust- und Bauchflossen sind gefleckt und haben einen weißen Vorderrand. Beim Seesaibling fehlt das Marmormuster, und seine Flossen sind ungefleckt. Beide Saiblinge werden oft in dieselben Stauseen und Bergseen eingesetzt. Eine Schonzeit oder ein Mindestmaß gilt nur in wenigen Ländern, und oft nur für eine der beiden Arten. Wo nur eine Art geschützt ist, führt die Verwechslung leicht zu einem Verstoß.
Weitere Forellen und Lachse in Sachsen
Wie Bachsaibling gehören diese Arten zu den Forellen und Lachsen. Auch für sie gelten in Sachsen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Bachsaibling in Sachsen
Darf ich Bachsaibling in Sachsen heute mitnehmen?
Nein, Bachsaibling ist in Sachsen heute geschont. Die Schonzeit dauert noch bis zum 30. April. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie angeln.
Wie misst man Bachsaibling in Sachsen richtig?
In Sachsen messen Sie Bachsaibling von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.
Wer kontrolliert die Schonzeit von Bachsaibling in Sachsen?
Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.
Gilt für Bachsaibling in Sachsen ein Höchstmaß?
Nein, für Bachsaibling gilt in Sachsen kein Höchstmaß. Sie dürfen den Fisch in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.
Gelten die Regeln für Bachsaibling auch an privaten Gewässern?
Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.
Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Sachsen, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.