Schonzeit und Mindestmaß für Bachsaibling in 4 Bundesländern
Für Bachsaibling gibt es keine Regel für ganz Deutschland. Jedes Land legt Schonzeit und Mindestmaß in seiner eigenen Verordnung fest. Der wissenschaftliche Name von Bachsaibling lautet Salvelinus fontinalis.
Schonzeit und Mindestmaß für Bachsaibling je Bundesland
Das Mindestmaß für Bachsaibling beträgt in allen 2 Ländern mit Mindestmaß 25 Zentimeter. Die längste Schonzeit hat Berlin mit 212 Tagen vom 1. Oktober bis 30. April, die kürzeste Baden-Württemberg mit 151 Tagen. Keine Schonzeit gilt in Bayern. Jedes Land führt zu den Einzelheiten mit Bußgeld und amtlicher Quelle.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | vom 1. Oktober bis zum 28. Februar geschont | keines |
| Bayern | weder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregelt | keines |
| Berlin | vom 1. Oktober bis zum 30. April geschont | 25 cm |
| Sachsen | vom 1. Oktober bis zum 30. April geschont | 25 cm |
Woran Sie Bachsaibling sicher erkennen
Bachsaibling wird gelegentlich mit Seesaibling verwechselt. Der Bachsaibling hat ein deutliches Marmormuster auf Rücken und Rückenflosse. Seine Brust- und Bauchflossen sind gefleckt und haben einen weißen Vorderrand. Beim Seesaibling fehlt das Marmormuster, und seine Flossen sind ungefleckt. Beide Saiblinge werden oft in dieselben Stauseen und Bergseen eingesetzt. Eine Schonzeit oder ein Mindestmaß gilt nur in wenigen Ländern, und oft nur für eine der beiden Arten. Wo nur eine Art geschützt ist, führt die Verwechslung leicht zu einem Verstoß.
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Häufige Fragen zu Bachsaibling
Wo finde ich die Schonzeit für Bachsaibling in einem bestimmten Bundesland?
Jedes Bundesland im Ländervergleich ist mit seiner eigenen Übersicht für Bachsaibling verlinkt. Dort stehen Schonzeit, Mindestmaß, Bußgeld und die amtliche Quelle.
Gibt es für Bachsaibling ein Bundesland ohne Schonzeit?
Ja, keine Schonzeit gilt für Bachsaibling in Bayern. Dort entscheidet, wo festgelegt, allein das Mindestmaß.
Wie heißt Bachsaibling wissenschaftlich?
Der wissenschaftliche Name von Bachsaibling lautet Salvelinus fontinalis.
Warum hat nicht jede Fischart einen eigenen Ländervergleich?
Einen eigenen Ländervergleich bekommt eine Art erst, wenn mindestens drei Länder sie eigens regeln. Bei weniger Ländern wäre ein Vergleich kaum aussagekräftig.
Verbindlich sind die Fischereiverordnungen der Länder in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte. Stand und Prüfdatum stehen bei jedem Land in der Quellenangabe.