Wann darf Dachs in Brandenburg bejagt werden?
Dachs dürfen Sie in Brandenburg vom 1. August bis zum 31. Januar jagen. Heute ist Jagdzeit, sie dauert noch bis zum 31. Januar.
Die Jagdzeit für Dachs gilt in Brandenburg in jedem Revier. Der Pachtvertrag kann strengere Vorgaben machen, lockerere nicht.
Beim Einzelansitz bleibt Zeit, ein Tier in Ruhe zu bestimmen. Das lohnt sich besonders bei Arten, die sich ähnlich sehen.
Was die Jagdzeit für Dachs in Brandenburg bedeutet
Eine Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Wildart bejagen dürfen. Außerhalb dieser Zeit ist die Art geschont. Dachs ist in Brandenburg vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar.
Die Jagdzeit von Dachs lässt die Brut- und Setzzeit frei, weil der Bestand in dieser Phase besonders verletzlich ist. Wer Junge versorgt, bleibt auch in der Jagdzeit geschont.
Jagdzeit für Dachs in allen Ländern
Die längste Jagdzeit für Dachs hat Brandenburg mit 184 Tagen im Jahr, die kürzeste Hamburg mit 46 Tagen. Das ganze Jahr jagdbar ist Dachs in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Keine Jagdzeit, also das ganze Jahr geschont, gilt in Bremen. Die Nachbarländer von Brandenburg stehen zuerst, weil Jäger im Grenzgebiet oft dort jagen.
| Bundesland | Jagdzeit |
|---|---|
| Brandenburg | vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar |
| Mecklenburg-Vorpommern | das ganze Jahr jagdbar |
| Niedersachsen | vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar |
| Sachsen | das ganze Jahr jagdbar |
| Sachsen-Anhalt | vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar |
| Baden-Württemberg | vom 1. August bis zum 31. Dezember jagdbar |
| Bayern | vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar |
| Bremen | das ganze Jahr geschont, eine Jagdzeit gibt es nicht |
| Hamburg | vom 16. September bis zum 31. Oktober jagdbar |
| Hessen | vom 1. August bis zum 31. Dezember jagdbar |
| Nordrhein-Westfalen | vom 1. September bis zum 31. Dezember jagdbar |
| Rheinland-Pfalz | vom 1. August bis zum 31. Dezember jagdbar |
| Saarland | vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar |
| Schleswig-Holstein | vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar |
| Thüringen | vom 1. August bis zum 15. Januar jagdbar |
Wie hoch ist das Bußgeld in Brandenburg?
Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Brandenburg ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Jagdzeit für Dachs in Brandenburg kontrolliert
Die Aufsicht liegt bei der Jagdbehörde des Kreises. Für ein einzelnes Revier können der Pachtvertrag und der Abschussplan eigene, strengere Bedingungen festlegen.
Wie unterscheidet sich Dachs von ähnlichen Arten?
Eine Art, mit der Dachs häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Weiteres Haarwild in Brandenburg
Wie Dachs gehören diese Arten zum Haarwild. Auch für sie gelten in Brandenburg eigene Jagdzeiten.
Häufige Fragen zu Dachs in Brandenburg
Brauche ich für die Jagd auf Dachs in Brandenburg einen Jagdschein?
Ja, wer in Brandenburg Dachs bejagen will, braucht einen gültigen Jagdschein. Dazu kommt die Erlaubnis, in einem bestimmten Revier zu jagen, etwa als Pächter oder mit einem Begehungsschein.
Wann wurde die Jagdzeit für Dachs in Brandenburg zuletzt geändert?
Die Regel, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 24. März 2026. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.
Was kostet ein Verstoß gegen die Jagdzeit von Dachs in Brandenburg?
Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Brandenburg ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Warum liegt die Jagdzeit von Dachs in genau diesen Monaten?
Jagdzeiten liegen außerhalb der Brut- und Setzzeit, damit die Tiere ihre Jungen großziehen können. Wann diese Zeit liegt, hängt von der Art und vom Klima ab.
Gilt der Schutz der Elterntiere bei Dachs auch in der Jagdzeit?
Ja, Elterntiere, die noch Junge versorgen, dürfen auch in der Jagdzeit nicht bejagt werden. Der Schutz gilt, bis die Jungtiere selbstständig sind.
Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft die Jagdbehörde Ihres Landkreises.