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Wann darf Dachs in Sachsen-Anhalt bejagt werden?

Dachs dürfen Sie in Sachsen-Anhalt vom 1. August bis zum 31. Januar jagen. Heute ist Jagdzeit, sie dauert noch bis zum 31. Januar.

Jagdzeit
1. August bis 31. Januar
Gruppen nach Alter und Geschlecht
1
Status heute
Bejagbar
Bußgeld bis zu
2.500 Euro

Wer ein Revier nahe der Landesgrenze hat, prüft die Jagdzeit für Dachs in beiden Ländern, denn jedes Land darf vom Bund abweichen.

Vor einer Gesellschaftsjagd sollte feststehen, welche Wildarten an diesem Tag überhaupt bejagt werden dürfen.

Was die Jagdzeit für Dachs in Sachsen-Anhalt bedeutet

Eine Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Wildart bejagen dürfen. Außerhalb dieser Zeit ist die Art geschont. Dachs ist in Sachsen-Anhalt vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar.

Wie bei den meisten Wildarten spart die Jagdzeit von Dachs die Brut- und Setzzeit aus, damit die Tiere ihre Jungen ungestört großziehen. Elterntiere mit Jungen sind zusätzlich geschützt.

JFMAMJJASONDheute
Jagdzeitgeschont

Jagdzeit für Dachs in allen Ländern

Die längste Jagdzeit für Dachs hat Sachsen-Anhalt mit 184 Tagen im Jahr, die kürzeste Hamburg mit 46 Tagen. Das ganze Jahr jagdbar ist Dachs in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Keine Jagdzeit, also das ganze Jahr geschont, gilt in Bremen. Die Nachbarländer von Sachsen-Anhalt stehen zuerst, weil Jäger im Grenzgebiet oft dort jagen.

Jagdzeit für Dachs in 15 Bundesländern
BundeslandJagdzeit
Sachsen-Anhaltvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Brandenburgvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Niedersachsenvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Sachsendas ganze Jahr jagdbar
Thüringenvom 1. August bis zum 15. Januar jagdbar
Baden-Württembergvom 1. August bis zum 31. Dezember jagdbar
Bayernvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Bremendas ganze Jahr geschont, eine Jagdzeit gibt es nicht
Hamburgvom 16. September bis zum 31. Oktober jagdbar
Hessenvom 1. August bis zum 31. Dezember jagdbar
Mecklenburg-Vorpommerndas ganze Jahr jagdbar
Nordrhein-Westfalenvom 1. September bis zum 31. Dezember jagdbar
Rheinland-Pfalzvom 1. August bis zum 31. Dezember jagdbar
Saarlandvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Schleswig-Holsteinvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar

Wie hoch ist das Bußgeld in Sachsen-Anhalt?

Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Sachsen-Anhalt ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Jagdzeit für Dachs in Sachsen-Anhalt kontrolliert

Für die Einhaltung der Jagdzeiten ist die Jagdbehörde des jeweiligen Kreises zuständig. Strengere Vorgaben können im Pachtvertrag und im Abschussplan stehen.

Mit welchen Arten wird Dachs häufig verwechselt?

Eine Art, mit der Dachs häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Beim Ansitz auf mehrere Arten gilt für jede Art ihre eigene Jagdzeit. Die Zeit einer anderen Art überträgt sich nicht.

Weiteres Haarwild in Sachsen-Anhalt

Wie Dachs gehören diese Arten zum Haarwild. Auch für sie gelten in Sachsen-Anhalt eigene Jagdzeiten.

Häufige Fragen zu Dachs in Sachsen-Anhalt

Darf Dachs bei großen Wildschäden auch außerhalb der Jagdzeit bejagt werden?

Ja, aber nur mit Genehmigung. Die Jagdbehörde kann die Schonzeit bei großen Wildschäden für ein bestimmtes Gebiet und eine bestimmte Zeit aufheben, auf eigene Faust ist das nicht erlaubt.

Wann wurde die Jagdzeit für Dachs in Sachsen-Anhalt zuletzt geändert?

Die Regel, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 12. März 2024. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.

Darf ich Dachs in Sachsen-Anhalt heute bejagen?

Ja, Dachs darf in Sachsen-Anhalt heute bejagt werden. Die Jagdzeit endet am 31. Januar, in 108 Tagen. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie jagen.

Welche Arten sehen Dachs ähnlich?

Eine Art, mit der Dachs häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Gilt der Schutz der Elterntiere bei Dachs auch in der Jagdzeit?

Ja, Elterntiere, die noch Junge versorgen, dürfen auch in der Jagdzeit nicht bejagt werden. Der Schutz gilt, bis die Jungtiere selbstständig sind.

Rechtlich bindend ist allein die amtliche Jagdzeitenregelung von Sachsen-Anhalt, dazu kommen die Bedingungen Ihres Reviers.