Wann darf Dachs im Saarland bejagt werden?
Dachs dürfen Sie im Saarland vom 1. August bis zum 31. Januar jagen. Heute ist Jagdzeit, sie dauert noch bis zum 31. Januar.
Wer ein Revier nahe der Landesgrenze hat, prüft die Jagdzeit für Dachs in beiden Ländern, denn jedes Land darf vom Bund abweichen.
Elterntiere, die noch Junge versorgen, bleiben geschont, auch wenn für ihre Art gerade Jagdzeit ist.
Was die Jagdzeit für Dachs im Saarland bedeutet
Eine Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Wildart bejagen dürfen. Außerhalb dieser Zeit ist die Art geschont. Dachs ist im Saarland vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar.
Die Wochen ohne Jagd auf Dachs fallen meist mit der Zeit zusammen, in der Junge geboren und aufgezogen werden. Störungen würden den Bestand dann am stärksten treffen. Führende Elterntiere schützt das Gesetz unabhängig vom Kalender.
Wie weicht das Saarland bei Dachs von den anderen Ländern ab?
Die längste Jagdzeit für Dachs hat das Saarland mit 184 Tagen im Jahr, die kürzeste Hamburg mit 46 Tagen. Das ganze Jahr jagdbar ist Dachs in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Keine Jagdzeit, also das ganze Jahr geschont, gilt in Bremen. Die Nachbarländer von Saarland stehen zuerst, weil Jäger im Grenzgebiet oft dort jagen.
| Bundesland | Jagdzeit |
|---|---|
| Saarland | vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar |
| Rheinland-Pfalz | vom 1. August bis zum 31. Dezember jagdbar |
| Baden-Württemberg | vom 1. August bis zum 31. Dezember jagdbar |
| Bayern | vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar |
| Brandenburg | vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar |
| Bremen | das ganze Jahr geschont, eine Jagdzeit gibt es nicht |
| Hamburg | vom 16. September bis zum 31. Oktober jagdbar |
| Hessen | vom 1. August bis zum 31. Dezember jagdbar |
| Mecklenburg-Vorpommern | das ganze Jahr jagdbar |
| Niedersachsen | vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar |
| Nordrhein-Westfalen | vom 1. September bis zum 31. Dezember jagdbar |
| Sachsen | das ganze Jahr jagdbar |
| Sachsen-Anhalt | vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar |
| Schleswig-Holstein | vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar |
| Thüringen | vom 1. August bis zum 15. Januar jagdbar |
Was kostet ein Verstoß gegen die Jagdzeit im Saarland?
Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz im Saarland ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Jagdzeit für Dachs im Saarland kontrolliert
Die Kontrolle übernimmt die Jagdbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Pachtvertrag und Abschussplan dürfen strengere, aber keine lockereren Regeln enthalten.
Woran erkennen Sie Dachs sicher?
Eine Art, mit der Dachs häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Weiteres Haarwild im Saarland
Wie Dachs gehören diese Arten zum Haarwild. Auch für sie gelten im Saarland eigene Jagdzeiten.
Häufige Fragen zu Dachs im Saarland
Was kostet ein Verstoß gegen die Jagdzeit von Dachs im Saarland?
Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz im Saarland ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wann darf Dachs im Saarland bejagt werden?
Dachs dürfen Sie im Saarland vom 1. August bis zum 31. Januar jagen. Heute ist Jagdzeit, sie dauert noch bis zum 31. Januar. Die Werte stammen aus der Jagdzeitenregelung des Landes.
Wann wurde die Jagdzeit für Dachs im Saarland zuletzt geändert?
Die Regel, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 13. Januar 2022. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.
Gilt die Jagdzeit für Dachs auch in Wildgehegen?
Nein, die Jagdzeiten gelten für frei lebendes Wild. Für Tiere in einem Gehege gelten die Auflagen der Genehmigung, die das Gehege braucht.
Warum liegt die Jagdzeit von Dachs in genau diesen Monaten?
Jagdzeiten liegen außerhalb der Brut- und Setzzeit, damit die Tiere ihre Jungen großziehen können. Wann diese Zeit liegt, hängt von der Art und vom Klima ab.
Rechtlich bindend ist allein die amtliche Jagdzeitenregelung vom Saarland, dazu kommen die Bedingungen Ihres Reviers.