Wann darf ich Elritze im Saarland angeln?
Elritze dürfen Sie im Saarland an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.
Elritze ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.
Elritze ist im Saarland eigens geregelt. Wer im Grenzgebiet angelt, sollte deshalb auch die Regeln des Nachbarlandes kennen.
Wer beim Spinnfischen die Stelle wechselt, kommt oft an ein anderes Gewässer oder einen anderen Abschnitt. Dort können andere Regeln auf der Angelkarte stehen.
Wie weicht das Saarland bei Elritze von den anderen Ländern ab?
Die längste Schonzeit hat Mecklenburg-Vorpommern mit 91 Tagen vom 1. April bis 30. Juni, die kürzeste Bayern mit 61 Tagen. Das ganze Jahr geschont ist Elritze im Saarland, Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Saarland stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Saarland | das ganze Jahr | keines |
| Rheinland-Pfalz | das ganze Jahr | keines |
| Bayern | 1. Mai bis 30. Juni | keines |
| Berlin | das ganze Jahr | keines |
| Brandenburg | das ganze Jahr | keines |
| Hamburg | das ganze Jahr | keines |
| Hessen | das ganze Jahr | keines |
| Mecklenburg-Vorpommern | 1. April bis 30. Juni | keines |
| Niedersachsen | das ganze Jahr | keines |
| Nordrhein-Westfalen | das ganze Jahr | keines |
| Sachsen | das ganze Jahr | keines |
| Sachsen-Anhalt | das ganze Jahr | keines |
| Schleswig-Holstein | das ganze Jahr | keines |
Welches Bußgeld droht im Saarland bei einem Verstoß?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz im Saarland ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Elritze im Saarland kontrolliert
Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.
Woran erkennen Sie Elritze sicher?
Elritze wird gelegentlich mit Moderlieschen verwechselt. Die Elritze hat sehr kleine Schuppen und ein Maul vorn am Kopf. Das Moderlieschen hat viel größere Schuppen und ein deutlich nach oben gerichtetes Maul. Beide Arten sind in den meisten Ländern das ganze Jahr geschont. Wo sich die Regeln unterscheiden, ist meist die Elritze strenger geschützt. Wer dort eine Elritze für ein Moderlieschen hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß.
Weitere Friedfische im Saarland
Wie Elritze gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten im Saarland eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Elritze im Saarland
Welches Mindestmaß gilt für Elritze im Saarland?
Für Elritze ist in dieser Regel kein Mindestmaß festgelegt.
Darf ich Elritze in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?
Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Elritze nicht gezielt beangeln, auch nicht, um den Fisch zurückzusetzen. Beißt er trotzdem an, kommt er sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.
Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Elritze im Saarland?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz im Saarland ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wann ist Elritze im Saarland geschont?
Elritze ist im Saarland das ganze Jahr geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.
Gelten für Elritze an der Küste andere Regeln als im Binnenland?
Nein, für Elritze unterscheidet das Saarland nicht zwischen Küste und Binnenland.
Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.