angelrecht.net, Angel- und Jagdrecht in 16 Bundesländern

Ist Nachtangeln in Deutschland erlaubt?

Veröffentlicht am , aktualisiert am

Ja, in 14 von 16 Bundesländern steht in der Fischereiverordnung kein Nachtangelverbot. Im Saarland ist Angeln bei Nacht verboten, von April bis Oktober zwischen 23 und 5 Uhr, von November bis März zwischen 19 und 7 Uhr. In Brandenburg gilt ein Verbot an Gewässern, deren Fischereirecht sich mehrere teilen. Was Ihr Verein erlaubt, steht auf der Angelkarte.

Nachtangelverbot Saarland, April bis Oktober
23 bis 5 Uhr
Quelle: Landesfischereiordnung des Saarlandes, Stand 25. September 2026
Nachtangelverbot Saarland, November bis März
19 bis 7 Uhr
Quelle: Landesfischereiordnung des Saarlandes, Stand 25. September 2026
Höchstes Bußgeld im Saarland
5.000 Euro
Quelle: Landesfischereiordnung des Saarlandes, Stand 25. September 2026
Zwei Angelruten auf einem Ständer am Seeufer in der Dämmerung, daneben ein beleuchtetes Zelt
Ob Sie nachts angeln dürfen, regeln das Bundesland und der Verein, der das Gewässer bewirtschaftet. Bild: KI generiert.

In 14 Bundesländern verbietet das Land das Nachtangeln nicht

Wann Sie angeln dürfen, regelt zuerst die Fischereiverordnung Ihres Bundeslandes. In 14 von 16 Ländern steht darin kein Verbot für die Nacht. Im Saarland ist das Fischen bei Nacht verboten, von April bis Oktober von 23 bis 5 Uhr und von November bis März von 19 bis 7 Uhr. Brandenburg erlaubt das Angeln an Gewässern, an denen sich mehrere das Fischereirecht teilen, nur von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang.

BundeslandNachtangeln laut Fischereiverordnung
Baden-WürttembergKein Verbot
BayernKein Verbot
BerlinKein Verbot
BrandenburgVerboten an Gewässern mit Koppelfischerei, dort nur von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang
BremenKein Verbot
HamburgKein Verbot
HessenKein Verbot
Mecklenburg-VorpommernKein Verbot
NiedersachsenKein Verbot
Nordrhein-WestfalenKein Verbot
Rheinland-PfalzKein Verbot
SaarlandVerboten, April bis Oktober von 23 bis 5 Uhr, November bis März von 19 bis 7 Uhr
SachsenKein Verbot
Sachsen-AnhaltKein Verbot
Schleswig-HolsteinKein Verbot
ThüringenKein Verbot
Was die Fischereiverordnung jedes Bundeslandes zum Angeln bei Nacht sagt, geprüft am 25. September 2026. Die Regeln Ihres Vereins kommen hinzu.

Kein Verbot in der Verordnung heißt nicht, dass Sie an jedem Gewässer nachts angeln dürfen. Am einzelnen Gewässer entscheidet zusätzlich der Verein, und seine Regeln stehen auf der Angelkarte.

Im Saarland ist Angeln bei Nacht verboten

Das Saarland zählt das Fischen bei Nacht zu den unzulässigen Angelmethoden, zusammen mit dem Angeln mit lebenden Köderfischen oder mit mehr als zwei Ruten. Als Nacht gilt vom 1. April bis 31. Oktober die Zeit von 23 bis 5 Uhr. Vom 1. November bis 31. März beginnt die Nacht schon um 19 Uhr und dauert bis 7 Uhr.

Das Verbot gilt an allen offenen Gewässern, also an Bächen, Flüssen und Seen mit Verbindung zu anderen Gewässern. Für geschlossene Gewässer ohne eine solche Verbindung, etwa abgeschlossene Teiche, gilt es erst ab 5 Hektar Fläche. Eine Ausnahme kann nur der Fischereiverband Saar zulassen, in begründeten Fällen und bei Bedarf mit Auflagen.

Wer im Saarland ohne eine solche Ausnahme nachts angelt, begeht einen Verstoß, für den ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro droht.

Brandenburg verbietet Nachtangeln an geteilten Gewässern

In Brandenburg hängt die Antwort davon ab, wem das Fischereirecht am Gewässer gehört. Teilen sich mehrere das Recht, oder bestehen an derselben Strecke mehrere Fischereirechte, heißt das amtlich Koppelfischerei. An solchen Gewässern dürfen Sie mit der Handangel, also der normalen Angelrute, nur von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang angeln.

Das Fischereiamt kann Ausnahmen zulassen, wenn es keine Nachteile für den Fischbestand oder das Gewässer erwartet. Es kann die Ausnahme davon abhängig machen, dass die Inhaber der Fischereirechte zustimmen. Ein Verstoß kann in Brandenburg bis zu 50.000 Euro kosten. Ob an Ihrem Gewässer Koppelfischerei besteht, erfahren Sie beim Verein, der die Angelkarte ausgibt.

Ihr Verein kann das Nachtangeln trotzdem verbieten

Auch wenn das Land nichts verbietet, bestimmt am einzelnen Gewässer der Besitzer oder Pächter mit, meist ein Angelverein. Mit der Angelkarte, amtlich Erlaubnisschein, gelten auch seine Regeln, etwa ob und wann Sie nachts angeln dürfen. Diese Regeln stehen auf der Angelkarte oder in der Gewässerordnung, die der Verein mit der Karte ausgibt.

Der Verein darf strenger sein als das Land, aber nicht milder. Im Saarland kann Ihnen also auch ein Verein das Nachtangeln nicht erlauben, dafür braucht es eine Ausnahme des Fischereiverbands. Warum Sie neben dem Fischereischein fast immer eine Angelkarte brauchen, erklärt der Vergleich Fischereischein und Angelkarte.

Ihre Ruten müssen Sie auch nachts ständig beaufsichtigen

In mindestens neun Bundesländern müssen Sie ausgelegte Angeln ständig beaufsichtigen, auch nachts. So steht es in den Verordnungen von Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Wer schläft, kann seine Ruten nicht ständig beaufsichtigen.

Einige Länder werden noch genauer. In Sachsen ersetzt ein elektronischer Bissanzeiger die Aufsicht ausdrücklich nicht. Sachsen-Anhalt verlangt, dass Ihre Ruten in Blickweite liegen, und Hamburg, dass Sie sie aus unmittelbarer Nähe bedienen. Meist sind außerdem höchstens zwei Ruten erlaubt, zum Beispiel in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Sachsen und dem Saarland.

In Bayern und Hessen ist Fischen mit Licht verboten

Bayern verbietet das Fischen mit elektrischen Lichtquellen. Die Regel steht dort bei den verbotenen Fangmethoden, neben Sprengstoff, Gift und Harpune. Hessen verbietet beim Fischfang die Verwendung von künstlichem Licht.

Ob auch eine Stirnlampe zum Abhaken oder eine Leuchtpose darunter fällt, sagt der Wortlaut nicht ausdrücklich. Fragen Sie vor dem ersten Nachtangeln in Bayern oder Hessen beim Verein oder beim Fischereiamt nach.

Schonzeit und Mindestmaß gelten auch nachts

Schonzeiten und Mindestmaße gelten rund um die Uhr. Einen geschonten oder zu kleinen Fisch müssen Sie auch nachts sofort und schonend zurücksetzen, und im Dunkeln dauert das länger. Legen Sie deshalb Maßband und Lösezange griffbereit, bevor es dunkel wird.

Wer nachts auf Aal angelt, sollte dessen Schonzeit kennen. Landesweit hat der Aal eine feste Schonzeit in Hessen, den Binnengewässern von Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen. In Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen gilt sie nur in bestimmten Flussgebieten. Welche Art wann geschont ist, erklärt der Überblick Schonzeiten für Fische.

So klären Sie Nachtangeln für Ihr Gewässer

Ob Sie an einem bestimmten Gewässer nachts angeln dürfen, klären Sie in vier Schritten.

  1. 1

    Landesregel prüfen

    Im Saarland gilt das Nachtverbot an allen offenen Gewässern und an geschlossenen ab 5 Hektar. In Brandenburg fragen Sie, ob an Ihrem Gewässer Koppelfischerei besteht.

  2. 2

    Angelkarte und Gewässerordnung lesen

    Dort steht, ob der Verein das Nachtangeln erlaubt, auf bestimmte Zeiten beschränkt oder verbietet.

  3. 3

    Beim Verein nachfragen

    Steht nichts dazu auf der Karte, fragen Sie beim Verein, der sie ausgegeben hat.

  4. 4

    Im Zweifel beim Fischereiamt fragen

    Das Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt (amtlich: untere Fischereibehörde) kennt die Regeln für Ihr Gewässer.

Häufige Fragen

Darf man im Saarland nachts angeln?

Nein, im Saarland ist das Angeln bei Nacht verboten. Von April bis Oktober gilt das Verbot von 23 bis 5 Uhr, von November bis März von 19 bis 7 Uhr. Eine Ausnahme kann nur der Fischereiverband Saar in begründeten Fällen zulassen.

Ist Nachtangeln in Bayern erlaubt?

Ja, die bayerische Fischereiverordnung enthält kein Nachtangelverbot. Ob Sie an einem bestimmten Gewässer nachts angeln dürfen, entscheidet der Verein oder Besitzer, und das steht auf der Angelkarte. Verboten ist in Bayern aber das Fischen mit elektrischen Lichtquellen, und Ihre Angel müssen Sie ständig beaufsichtigen.

Muss ich meine Angelruten beim Nachtangeln ständig beaufsichtigen?

Ja, in mindestens neun Bundesländern schreibt die Fischereiverordnung vor, dass Sie ausgelegte Angeln ständig beaufsichtigen, auch nachts. Dazu gehören Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg und Sachsen. In Sachsen ersetzt ein elektronischer Bissanzeiger die Aufsicht ausdrücklich nicht.

Gelten Schonzeiten auch beim Nachtangeln?

Ja, Schonzeiten und Mindestmaße gelten rund um die Uhr, also auch nachts. Einen geschonten oder zu kleinen Fisch müssen Sie sofort und schonend zurücksetzen. Welche Arten gerade geschont sind, hängt vom Bundesland und vom Datum ab.

Was kostet ein Verstoß gegen das Nachtangelverbot im Saarland?

Ein Verstoß gegen das Nachtangelverbot im Saarland kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro kosten. Die Landesfischereiordnung zählt das Fischen bei Nacht zu den unzulässigen Angelmethoden. Wer zum ersten Mal und aus Versehen dagegen verstößt, zahlt in der Regel deutlich weniger als den Höchstbetrag.

Quellen

  1. Landesfischereiordnung (LFO) Saarland, Nachtfischverbot und Ordnungswidrigkeiten, Saarland, Bürgerservice Landesrecht, abgerufen am 25. September 2026
  2. Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO), Angeln bei Koppelfischerei, Land Brandenburg, BRAVORS, abgerufen am 25. September 2026
  3. Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG), Koppelfischereirecht und Bußgelder, Land Brandenburg, BRAVORS, abgerufen am 25. September 2026
  4. Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO), Fischerei mit Angeln, Freistaat Sachsen, REVOSax, abgerufen am 25. September 2026
  5. Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG), Freistaat Bayern, gesetze-bayern.de, abgerufen am 25. September 2026
  6. Hessische Fischereiverordnung (HFischV), Land Hessen, Hessenrecht, abgerufen am 25. September 2026
  7. Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes (HmbFAnGDVO), Freie und Hansestadt Hamburg, hamburg.de, abgerufen am 25. September 2026
  8. Fischereiordnung des Landes Sachsen-Anhalt (FischO LSA), Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, abgerufen am 25. September 2026

Verbindlich sind die Gesetze und Verordnungen Ihres Bundeslandes und die Regeln auf Ihrer Angelkarte. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Einen Fehler melden Sie über das Kontaktformular.