In 14 Bundesländern verbietet das Land das Nachtangeln nicht
Wann Sie angeln dürfen, regelt zuerst die Fischereiverordnung Ihres Bundeslandes. In 14 von 16 Ländern steht darin kein Verbot für die Nacht. Im Saarland ist das Fischen bei Nacht verboten, von April bis Oktober von 23 bis 5 Uhr und von November bis März von 19 bis 7 Uhr. Brandenburg erlaubt das Angeln an Gewässern, an denen sich mehrere das Fischereirecht teilen, nur von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang.
| Bundesland | Nachtangeln laut Fischereiverordnung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Kein Verbot |
| Bayern | Kein Verbot |
| Berlin | Kein Verbot |
| Brandenburg | Verboten an Gewässern mit Koppelfischerei, dort nur von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang |
| Bremen | Kein Verbot |
| Hamburg | Kein Verbot |
| Hessen | Kein Verbot |
| Mecklenburg-Vorpommern | Kein Verbot |
| Niedersachsen | Kein Verbot |
| Nordrhein-Westfalen | Kein Verbot |
| Rheinland-Pfalz | Kein Verbot |
| Saarland | Verboten, April bis Oktober von 23 bis 5 Uhr, November bis März von 19 bis 7 Uhr |
| Sachsen | Kein Verbot |
| Sachsen-Anhalt | Kein Verbot |
| Schleswig-Holstein | Kein Verbot |
| Thüringen | Kein Verbot |
Kein Verbot in der Verordnung heißt nicht, dass Sie an jedem Gewässer nachts angeln dürfen. Am einzelnen Gewässer entscheidet zusätzlich der Verein, und seine Regeln stehen auf der Angelkarte.
Im Saarland ist Angeln bei Nacht verboten
Das Saarland zählt das Fischen bei Nacht zu den unzulässigen Angelmethoden, zusammen mit dem Angeln mit lebenden Köderfischen oder mit mehr als zwei Ruten. Als Nacht gilt vom 1. April bis 31. Oktober die Zeit von 23 bis 5 Uhr. Vom 1. November bis 31. März beginnt die Nacht schon um 19 Uhr und dauert bis 7 Uhr.
Das Verbot gilt an allen offenen Gewässern, also an Bächen, Flüssen und Seen mit Verbindung zu anderen Gewässern. Für geschlossene Gewässer ohne eine solche Verbindung, etwa abgeschlossene Teiche, gilt es erst ab 5 Hektar Fläche. Eine Ausnahme kann nur der Fischereiverband Saar zulassen, in begründeten Fällen und bei Bedarf mit Auflagen.
Brandenburg verbietet Nachtangeln an geteilten Gewässern
In Brandenburg hängt die Antwort davon ab, wem das Fischereirecht am Gewässer gehört. Teilen sich mehrere das Recht, oder bestehen an derselben Strecke mehrere Fischereirechte, heißt das amtlich Koppelfischerei. An solchen Gewässern dürfen Sie mit der Handangel, also der normalen Angelrute, nur von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang angeln.
Das Fischereiamt kann Ausnahmen zulassen, wenn es keine Nachteile für den Fischbestand oder das Gewässer erwartet. Es kann die Ausnahme davon abhängig machen, dass die Inhaber der Fischereirechte zustimmen. Ein Verstoß kann in Brandenburg bis zu 50.000 Euro kosten. Ob an Ihrem Gewässer Koppelfischerei besteht, erfahren Sie beim Verein, der die Angelkarte ausgibt.
Ihr Verein kann das Nachtangeln trotzdem verbieten
Auch wenn das Land nichts verbietet, bestimmt am einzelnen Gewässer der Besitzer oder Pächter mit, meist ein Angelverein. Mit der Angelkarte, amtlich Erlaubnisschein, gelten auch seine Regeln, etwa ob und wann Sie nachts angeln dürfen. Diese Regeln stehen auf der Angelkarte oder in der Gewässerordnung, die der Verein mit der Karte ausgibt.
Der Verein darf strenger sein als das Land, aber nicht milder. Im Saarland kann Ihnen also auch ein Verein das Nachtangeln nicht erlauben, dafür braucht es eine Ausnahme des Fischereiverbands. Warum Sie neben dem Fischereischein fast immer eine Angelkarte brauchen, erklärt der Vergleich Fischereischein und Angelkarte.
Ihre Ruten müssen Sie auch nachts ständig beaufsichtigen
In mindestens neun Bundesländern müssen Sie ausgelegte Angeln ständig beaufsichtigen, auch nachts. So steht es in den Verordnungen von Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Wer schläft, kann seine Ruten nicht ständig beaufsichtigen.
Einige Länder werden noch genauer. In Sachsen ersetzt ein elektronischer Bissanzeiger die Aufsicht ausdrücklich nicht. Sachsen-Anhalt verlangt, dass Ihre Ruten in Blickweite liegen, und Hamburg, dass Sie sie aus unmittelbarer Nähe bedienen. Meist sind außerdem höchstens zwei Ruten erlaubt, zum Beispiel in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Sachsen und dem Saarland.
In Bayern und Hessen ist Fischen mit Licht verboten
Bayern verbietet das Fischen mit elektrischen Lichtquellen. Die Regel steht dort bei den verbotenen Fangmethoden, neben Sprengstoff, Gift und Harpune. Hessen verbietet beim Fischfang die Verwendung von künstlichem Licht.
Ob auch eine Stirnlampe zum Abhaken oder eine Leuchtpose darunter fällt, sagt der Wortlaut nicht ausdrücklich. Fragen Sie vor dem ersten Nachtangeln in Bayern oder Hessen beim Verein oder beim Fischereiamt nach.
Schonzeit und Mindestmaß gelten auch nachts
Schonzeiten und Mindestmaße gelten rund um die Uhr. Einen geschonten oder zu kleinen Fisch müssen Sie auch nachts sofort und schonend zurücksetzen, und im Dunkeln dauert das länger. Legen Sie deshalb Maßband und Lösezange griffbereit, bevor es dunkel wird.
Wer nachts auf Aal angelt, sollte dessen Schonzeit kennen. Landesweit hat der Aal eine feste Schonzeit in Hessen, den Binnengewässern von Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen. In Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen gilt sie nur in bestimmten Flussgebieten. Welche Art wann geschont ist, erklärt der Überblick Schonzeiten für Fische.
So klären Sie Nachtangeln für Ihr Gewässer
Ob Sie an einem bestimmten Gewässer nachts angeln dürfen, klären Sie in vier Schritten.
- 1
Landesregel prüfen
Im Saarland gilt das Nachtverbot an allen offenen Gewässern und an geschlossenen ab 5 Hektar. In Brandenburg fragen Sie, ob an Ihrem Gewässer Koppelfischerei besteht.
- 2
Angelkarte und Gewässerordnung lesen
Dort steht, ob der Verein das Nachtangeln erlaubt, auf bestimmte Zeiten beschränkt oder verbietet.
- 3
Beim Verein nachfragen
Steht nichts dazu auf der Karte, fragen Sie beim Verein, der sie ausgegeben hat.
- 4
Im Zweifel beim Fischereiamt fragen
Das Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt (amtlich: untere Fischereibehörde) kennt die Regeln für Ihr Gewässer.
Häufige Fragen
Darf man im Saarland nachts angeln?
Nein, im Saarland ist das Angeln bei Nacht verboten. Von April bis Oktober gilt das Verbot von 23 bis 5 Uhr, von November bis März von 19 bis 7 Uhr. Eine Ausnahme kann nur der Fischereiverband Saar in begründeten Fällen zulassen.
Ist Nachtangeln in Bayern erlaubt?
Ja, die bayerische Fischereiverordnung enthält kein Nachtangelverbot. Ob Sie an einem bestimmten Gewässer nachts angeln dürfen, entscheidet der Verein oder Besitzer, und das steht auf der Angelkarte. Verboten ist in Bayern aber das Fischen mit elektrischen Lichtquellen, und Ihre Angel müssen Sie ständig beaufsichtigen.
Muss ich meine Angelruten beim Nachtangeln ständig beaufsichtigen?
Ja, in mindestens neun Bundesländern schreibt die Fischereiverordnung vor, dass Sie ausgelegte Angeln ständig beaufsichtigen, auch nachts. Dazu gehören Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg und Sachsen. In Sachsen ersetzt ein elektronischer Bissanzeiger die Aufsicht ausdrücklich nicht.
Gelten Schonzeiten auch beim Nachtangeln?
Ja, Schonzeiten und Mindestmaße gelten rund um die Uhr, also auch nachts. Einen geschonten oder zu kleinen Fisch müssen Sie sofort und schonend zurücksetzen. Welche Arten gerade geschont sind, hängt vom Bundesland und vom Datum ab.
Was kostet ein Verstoß gegen das Nachtangelverbot im Saarland?
Ein Verstoß gegen das Nachtangelverbot im Saarland kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro kosten. Die Landesfischereiordnung zählt das Fischen bei Nacht zu den unzulässigen Angelmethoden. Wer zum ersten Mal und aus Versehen dagegen verstößt, zahlt in der Regel deutlich weniger als den Höchstbetrag.
