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Mindestmaß beim Fisch richtig messen

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Sie messen einen Fisch von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse, flach und gerade auf einem festen Maßband. Wie die Schwanzflosse dabei liegt, regelt Ihr Bundesland. In 5 Ländern bleibt sie natürlich ausgebreitet, in Bayern wird sie zusammengelegt. Fehlt auch nur ein Zentimeter, setzen Sie den Fisch sofort zurück.

Länder mit ausgebreiteter Schwanzflosse
5 von 16
Quelle: angelrecht.net, Auswertung der 16 Landesverordnungen, Stand 25. September 2026
Mindestmaß Hecht je nach Land
40 bis 60 cm
Quelle: angelrecht.net, Auswertung der 16 Landesverordnungen, Stand 9. September 2026
Mindestmaß Zander je nach Land
35 bis 50 cm
Quelle: angelrecht.net, Auswertung der 16 Landesverordnungen, Stand 9. September 2026
Ein Angler legt einen Zander flach auf ein Messbrett auf einem Bootssteg
Zum Messen liegt der Fisch flach und gerade, von der Maulspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Bild: KI generiert.

Einen Fisch in 5 Schritten richtig messen

Das Mindestmaß ist die Länge, die ein Fisch mindestens haben muss, damit Sie ihn mitnehmen dürfen. Es soll sicherstellen, dass sich der Fisch vorher mindestens einmal fortgepflanzt hat. Jedes Bundesland legt es in seiner Fischereiverordnung für viele Arten selbst fest. Gemessen wird immer der ganze Fisch, von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. So gehen Sie am Wasser vor.

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    Sofort messen

    Messen Sie den Fisch direkt nach dem Fang und nicht erst im Setzkescher, dem Netz, in dem Angler Fische lebend im Wasser halten. In Brandenburg und Thüringen darf ein Fisch aus dem Setzkescher nicht mehr zurück ins Gewässer.
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    Hände nass machen

    Fassen Sie den Fisch nur mit nassen Händen an. So bleibt seine empfindliche Schleimhaut heil, falls Sie ihn zurücksetzen müssen.
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    Fisch gerade hinlegen

    Legen Sie den Fisch flach und gestreckt auf ein festes Maßband oder ein Messbrett. Seine Kopfspitze liegt genau am Anfang der Skala.
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    Schwanzflosse richtig legen

    Legen Sie die Schwanzflosse so, wie es Ihr Bundesland vorschreibt. In Bayern drücken Sie beide Hälften der Flosse zusammen, in 5 Ländern bleibt sie natürlich ausgebreitet.
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    Ablesen und vergleichen

    Lesen Sie die Länge am Ende der Schwanzflosse ab und vergleichen Sie sie mit dem Mindestmaß auf Ihrer Angelkarte. Ist der Fisch zu klein, kommt er sofort zurück ins Wasser.
Messregel: von der Schnauzenspitze bis zum Ende der SchwanzflosseSchnauzenspitzeSchwanzflossenende

Wie liegt die Schwanzflosse beim Messen?

Alle 16 Länder messen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Verschieden ist nur, wie die Flosse dabei liegt. Bei einem Fisch genau am Mindestmaß entscheidet das, ob Sie ihn behalten dürfen.

In 5 Ländern messen Sie mit natürlich ausgebreiteter Schwanzflosse, in 4 Ländern bis zum Ende ihres längsten Teils. Bayern schreibt vor, die beiden Hälften der Flosse zusammenzulegen. Die übrigen 6 Länder nennen nur das Ende der Flosse oder die Schwanzspitze und sagen nicht, wie die Flosse liegen soll.

BundeslandGemessen wird von der Kopfspitze
Baden-Württembergbis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse
Bayernbis zum Körperende mit zusammengelegter Schwanzflosse
Berlinbis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse
Brandenburgbis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse
Bremenbis zum Ende des längsten Teils der Schwanzflosse
Hamburgbis zum Ende der Schwanzflosse
Hessenbis zum Ende der Schwanzflosse
Mecklenburg-Vorpommernbis zum Ende der Schwanzflosse
Niedersachsenbis zum äußersten Ende der Schwanzflosse
Nordrhein-Westfalenbis zum Ende des längsten Teils der Schwanzflosse
Rheinland-Pfalzbis zum Ende des längsten Teils der Schwanzflosse
Saarlandbis zum Ende des längsten Teils der Schwanzflosse
Sachsenbis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse
Sachsen-Anhaltbis zur Schwanzspitze
Schleswig-Holsteinbis zum Ende der Schwanzflosse
Thüringenbis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse
So messen die 16 Bundesländer das Mindestmaß, nach dem Wortlaut ihrer Fischereiverordnungen.

Wenn Sie unsicher sind, messen Sie mit ausgebreiteter Flosse. Ausgebreitet ist eine Schwanzflosse nie länger als zusammengelegt. Reicht der Fisch schon so bis zum Mindestmaß, ist er nach jeder dieser Regeln groß genug.

5 Messfehler, die Sie vermeiden sollten

Diese fünf Fehler können dazu führen, dass Sie einen zu kleinen Fisch mitnehmen, ohne es zu merken.

  • Sie legen ein weiches Maßband um den gekrümmten Körper. Dann messen Sie mehr, als der Fisch gestreckt lang ist. Legen Sie ihn stattdessen gerade auf ein festes Maß.
  • Sie legen die Schwanzflosse nach der Regel eines anderen Landes. Wer in Bayern angeln gelernt hat und in Brandenburg misst, drückt die Flosse aus Gewohnheit zusammen und misst damit zu lang.
  • Sie messen erst im Setzkescher oder zu Hause. Ein zu kleiner Fisch lässt sich dann nicht mehr schonend zurücksetzen.
  • Sie haben das Mindestmaß des falschen Bundeslands im Kopf. Einen Hecht dürfen Sie in Niedersachsen ab 40 Zentimetern mitnehmen, im benachbarten Bremen erst ab 60 Zentimetern.
  • Sie lesen die Angelkarte nicht. Der Verein darf für sein Gewässer ein höheres Mindestmaß festlegen als das Land. Es steht dann auf der Angelkarte oder in der Gewässerordnung und gilt zusätzlich.

Wie groß müssen Hecht, Zander und Aal sein?

Das Mindestmaß für den Hecht reicht von 40 Zentimetern in Niedersachsen bis 60 Zentimeter in Bremen. Den Zander dürfen Sie je nach Land ab 35 bis 50 Zentimetern mitnehmen, den Aal ab 35 bis 50 Zentimetern. Am einheitlichsten sind die Maße für die Schleie, 13 von 14 Ländern setzen 25 Zentimeter fest.

FischartMindestmaß je nach LandHäufigster WertKleinster Wert inGrößter Wert in
Hecht40 bis 60 cm50 cm (8 von 16 Ländern)NiedersachsenBremen
Zander35 bis 50 cm45 cm (9 von 16 Ländern)Niedersachsen4 Ländern
Aal35 bis 50 cm50 cm (13 von 16 Ländern)Niedersachsen13 Ländern
Bachforelle20 bis 30 cm25 cm (7 von 16 Ländern)Hamburg6 Ländern
Karpfen35 bis 45 cm35 cm (11 von 14 Ländern)11 LändernHessen
Schleie25 bis 26 cm25 cm (13 von 14 Ländern)13 LändernBayern
Äsche30 bis 35 cm30 cm (10 von 15 Ländern)10 Ländern5 Ländern
Barbe35 bis 50 cm40 cm (6 von 11 Ländern)Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-PfalzSachsen
Mindestmaße von 8 häufig gefangenen Fischarten in den Ländern, die eines festlegen. Hat ein Land Sonderregeln für einzelne Gewässer, zählt seine allgemeine Regel.

Kleine Arten haben kleine Maße. Für den Barsch legen nur 3 Länder überhaupt ein Mindestmaß fest, in Hamburg liegt es bei 10 Zentimetern. Große Arten haben große Maße, etwa der Huchen, ein Raubfisch der Donau, mit 90 Zentimetern in Bayern. Das Maß für Ihre Art und Ihr Land zeigt die Mindestmaß-Prüfung.

Was bedeutet ein Höchstmaß beim Angeln?

Ein Höchstmaß ist die Länge, ab der Sie einen Fisch wieder zurücksetzen müssen. Zusammen mit dem Mindestmaß ergibt es ein Fangfenster. Mitnehmen dürfen Sie dann nur Fische, deren Länge dazwischen liegt. Die großen Fische bleiben so im Gewässer.

Ein Höchstmaß legen 2 Länder fest, Hamburg und Hessen. In Hamburg darf ein Hecht zwischen 45 und 75 Zentimetern lang sein, in Hessen zwischen 50 und 90.

FischartHamburgHessen
Aal45 bis 75 cm50 bis 70 cm
Äschekein Höchstmaß30 bis 45 cm
Bachforelle20 bis 40 cm25 bis 60 cm
Barbekein Höchstmaß40 bis 60 cm
Flussbarsch10 bis 35 cmkein Höchstmaß
Hecht45 bis 75 cm50 bis 90 cm
Karpfenkein Höchstmaß45 bis 60 cm
Meerforelle40 bis 65 cm25 bis 60 cm
Nasekein Höchstmaß25 bis 40 cm
Quappe30 bis 50 cmkein Höchstmaß
Rapfen50 bis 70 cmkein Höchstmaß
Rotfederkein Höchstmaß20 bis 30 cm
Schleie25 bis 45 cm25 bis 45 cm
Seeforellekein Höchstmaß25 bis 60 cm
Zander45 bis 75 cmkein Höchstmaß
Fangfenster in den Bundesländern mit Höchstmaß. Mitnehmen dürfen Sie nur Fische innerhalb dieser Längen.

In Hessen gilt für Bachforelle, Seeforelle und Meerforelle eine gemeinsame Regel unter dem Namen Atlantische Forelle. Messen Sie bei einem Höchstmaß bis zur längsten Stelle der Schwanzflosse, dann liegen Sie auch nach oben auf der sicheren Seite.

Was tun, wenn der Fisch zu klein ist?

Ein zu kleiner Fisch muss sofort und schonend zurück ins Wasser, auch wenn nur ein Zentimeter fehlt. Das schreiben die Fischereiverordnungen vor, etwa in Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen. Lösen Sie den Haken mit nassen Händen und halten Sie den Fisch so kurz wie möglich an der Luft.

Hat der Fisch den Haken tief geschluckt, schneiden Sie die Schnur durch, statt am Haken zu ziehen. In Brandenburg ist das Pflicht, dort schneiden Sie die Schnur auf Höhe der Kopfspitze ab.

Was mit einem verletzten, zu kleinen Fisch geschieht, regelt jedes Land anders. In Nordrhein-Westfalen töten Sie ihn, wenn er wahrscheinlich stirbt, und vergraben ihn, falls am Gewässer nichts anderes vorgeschrieben ist. In Berlin töten Sie ihn und setzen ihn zurück ins Wasser. In Schleswig-Holstein kommt er zurück ins Gewässer, ob er unverletzt, verletzt oder tot ist. Mitnehmen dürfen Sie ihn in diesen drei Ländern nicht.

Wer einen zu kleinen Fisch mitnimmt, begeht einen Verstoß, für den ein Bußgeld droht. Die Bußgelder beim Angeln unterscheiden sich stark zwischen den Ländern. Fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt nach.

Neben dem Mindestmaß gilt für viele Arten eine Schonzeit. Wann ein Fisch gar nicht gefangen werden darf, regeln die Schonzeiten bei Fischen.

Häufige Fragen

Wird das Mindestmaß beim Fisch mit oder ohne Schwanzflosse gemessen?

Beim Mindestmaß zählt die Schwanzflosse mit, gemessen wird von der Kopfspitze bis zu ihrem Ende. Das gilt in allen 16 Bundesländern. Unterschiedlich ist nur, wie die Flosse dabei liegt. In Bayern legen Sie sie zusammen, in 5 Ländern bleibt sie natürlich ausgebreitet.

Darf ich einen Fisch behalten, der knapp unter dem Mindestmaß liegt?

Nein, auch ein Fisch, dem nur wenige Millimeter fehlen, muss sofort zurück ins Wasser. Eine Toleranz sehen die Fischereiverordnungen der Länder nicht vor. Messen Sie deshalb direkt nach dem Fang und nicht erst zu Hause.

Wie groß muss ein Hecht sein, damit ich ihn mitnehmen darf?

Ein Hecht muss je nach Bundesland mindestens 40 bis 60 Zentimeter lang sein. Am häufigsten sind 50 Zentimeter, in 8 von 16 Ländern. Das kleinste Maß gilt in Niedersachsen, das größte in Bremen. Auf Ihrer Angelkarte kann ein höheres Maß stehen.

Darf ein Angelverein ein höheres Mindestmaß festlegen als das Bundesland?

Ja, ein Angelverein darf für sein Gewässer ein höheres Mindestmaß festlegen. Es steht dann auf der Angelkarte oder in der Gewässerordnung und gilt zusätzlich zum Maß des Landes. Ein niedrigeres Maß als das Land darf der Verein nicht festlegen.

Was ist ein Fangfenster beim Angeln?

Ein Fangfenster ist die Spanne zwischen einem Mindestmaß und einem Höchstmaß. Mitnehmen dürfen Sie nur Fische, deren Länge dazwischen liegt, kleinere und größere setzen Sie zurück. Ein Höchstmaß legen bisher 2 Länder fest, Hamburg und Hessen.

Quellen

  1. Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes, § 11 Fischfang, Fangbeschränkungen, Freistaat Bayern, gesetze-bayern.de, abgerufen am 25. September 2026
  2. Landesfischereiverordnung Nordrhein-Westfalen (LFischVO), Land Nordrhein-Westfalen, recht.nrw.de, abgerufen am 25. September 2026
  3. Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO), Land Brandenburg, bravors.brandenburg.de, abgerufen am 25. September 2026
  4. Berliner Landesfischereiordnung (LFischO), Land Berlin, gesetze.berlin.de, abgerufen am 25. September 2026
  5. Landesfischereiverordnung Baden-Württemberg (LFischVO), Land Baden-Württemberg, landesrecht-bw.de, abgerufen am 25. September 2026
  6. Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO), Freistaat Sachsen, revosax.sachsen.de, abgerufen am 25. September 2026
  7. Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz (ThürFischAVO), Freistaat Thüringen, landesrecht.thueringen.de, abgerufen am 25. September 2026
  8. Bremische Binnenfischereiverordnung, Freie Hansestadt Bremen, transparenz.bremen.de, abgerufen am 25. September 2026
  9. Landesfischereiordnung Rheinland-Pfalz (FischGDV RP), Land Rheinland-Pfalz, landesrecht.rlp.de, abgerufen am 25. September 2026
  10. Landesfischereiordnung Saarland (LFO), Saarland, recht.saarland.de, abgerufen am 25. September 2026
  11. Binnenfischereiordnung Niedersachsen, § 3, Land Niedersachsen, NI-VORIS, abgerufen am 25. September 2026
  12. Hessische Fischereiverordnung (HFischV), Land Hessen, rv.hessenrecht.hessen.de, abgerufen am 25. September 2026
  13. Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes, Freie und Hansestadt Hamburg, hamburg.de, abgerufen am 25. September 2026
  14. Binnenfischereiverordnung Mecklenburg-Vorpommern (BiFVO M-V), Land Mecklenburg-Vorpommern, landesrecht-mv.de, abgerufen am 25. September 2026
  15. Binnenfischereiverordnung Schleswig-Holstein (BiFVO), Land Schleswig-Holstein, gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de, abgerufen am 25. September 2026
  16. Fischereiordnung des Landes Sachsen-Anhalt (FischO LSA), Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, abgerufen am 25. September 2026
  17. Staatliche Fischerprüfung in Bayern, Prüfungsfragen 2023/2024, Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Fischerei, abgerufen am 25. September 2026
  18. Fragenkatalog zur staatlichen Fischerprüfung in Baden-Württemberg, Stand 1. April 2025, Landesfischereiverband Baden-Württemberg, genehmigt vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, abgerufen am 25. September 2026

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