Einen Fisch in 5 Schritten richtig messen
Das Mindestmaß ist die Länge, die ein Fisch mindestens haben muss, damit Sie ihn mitnehmen dürfen. Es soll sicherstellen, dass sich der Fisch vorher mindestens einmal fortgepflanzt hat. Jedes Bundesland legt es in seiner Fischereiverordnung für viele Arten selbst fest. Gemessen wird immer der ganze Fisch, von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. So gehen Sie am Wasser vor.
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Sofort messen
Messen Sie den Fisch direkt nach dem Fang und nicht erst im Setzkescher, dem Netz, in dem Angler Fische lebend im Wasser halten. In Brandenburg und Thüringen darf ein Fisch aus dem Setzkescher nicht mehr zurück ins Gewässer. - 2
Hände nass machen
Fassen Sie den Fisch nur mit nassen Händen an. So bleibt seine empfindliche Schleimhaut heil, falls Sie ihn zurücksetzen müssen. - 3
Fisch gerade hinlegen
Legen Sie den Fisch flach und gestreckt auf ein festes Maßband oder ein Messbrett. Seine Kopfspitze liegt genau am Anfang der Skala. - 4
Schwanzflosse richtig legen
Legen Sie die Schwanzflosse so, wie es Ihr Bundesland vorschreibt. In Bayern drücken Sie beide Hälften der Flosse zusammen, in 5 Ländern bleibt sie natürlich ausgebreitet. - 5
Ablesen und vergleichen
Lesen Sie die Länge am Ende der Schwanzflosse ab und vergleichen Sie sie mit dem Mindestmaß auf Ihrer Angelkarte. Ist der Fisch zu klein, kommt er sofort zurück ins Wasser.
Wie liegt die Schwanzflosse beim Messen?
Alle 16 Länder messen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Verschieden ist nur, wie die Flosse dabei liegt. Bei einem Fisch genau am Mindestmaß entscheidet das, ob Sie ihn behalten dürfen.
In 5 Ländern messen Sie mit natürlich ausgebreiteter Schwanzflosse, in 4 Ländern bis zum Ende ihres längsten Teils. Bayern schreibt vor, die beiden Hälften der Flosse zusammenzulegen. Die übrigen 6 Länder nennen nur das Ende der Flosse oder die Schwanzspitze und sagen nicht, wie die Flosse liegen soll.
| Bundesland | Gemessen wird von der Kopfspitze |
|---|---|
| Baden-Württemberg | bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse |
| Bayern | bis zum Körperende mit zusammengelegter Schwanzflosse |
| Berlin | bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse |
| Brandenburg | bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse |
| Bremen | bis zum Ende des längsten Teils der Schwanzflosse |
| Hamburg | bis zum Ende der Schwanzflosse |
| Hessen | bis zum Ende der Schwanzflosse |
| Mecklenburg-Vorpommern | bis zum Ende der Schwanzflosse |
| Niedersachsen | bis zum äußersten Ende der Schwanzflosse |
| Nordrhein-Westfalen | bis zum Ende des längsten Teils der Schwanzflosse |
| Rheinland-Pfalz | bis zum Ende des längsten Teils der Schwanzflosse |
| Saarland | bis zum Ende des längsten Teils der Schwanzflosse |
| Sachsen | bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse |
| Sachsen-Anhalt | bis zur Schwanzspitze |
| Schleswig-Holstein | bis zum Ende der Schwanzflosse |
| Thüringen | bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse |
Wenn Sie unsicher sind, messen Sie mit ausgebreiteter Flosse. Ausgebreitet ist eine Schwanzflosse nie länger als zusammengelegt. Reicht der Fisch schon so bis zum Mindestmaß, ist er nach jeder dieser Regeln groß genug.
5 Messfehler, die Sie vermeiden sollten
Diese fünf Fehler können dazu führen, dass Sie einen zu kleinen Fisch mitnehmen, ohne es zu merken.
- Sie legen ein weiches Maßband um den gekrümmten Körper. Dann messen Sie mehr, als der Fisch gestreckt lang ist. Legen Sie ihn stattdessen gerade auf ein festes Maß.
- Sie legen die Schwanzflosse nach der Regel eines anderen Landes. Wer in Bayern angeln gelernt hat und in Brandenburg misst, drückt die Flosse aus Gewohnheit zusammen und misst damit zu lang.
- Sie messen erst im Setzkescher oder zu Hause. Ein zu kleiner Fisch lässt sich dann nicht mehr schonend zurücksetzen.
- Sie haben das Mindestmaß des falschen Bundeslands im Kopf. Einen Hecht dürfen Sie in Niedersachsen ab 40 Zentimetern mitnehmen, im benachbarten Bremen erst ab 60 Zentimetern.
- Sie lesen die Angelkarte nicht. Der Verein darf für sein Gewässer ein höheres Mindestmaß festlegen als das Land. Es steht dann auf der Angelkarte oder in der Gewässerordnung und gilt zusätzlich.
Wie groß müssen Hecht, Zander und Aal sein?
Das Mindestmaß für den Hecht reicht von 40 Zentimetern in Niedersachsen bis 60 Zentimeter in Bremen. Den Zander dürfen Sie je nach Land ab 35 bis 50 Zentimetern mitnehmen, den Aal ab 35 bis 50 Zentimetern. Am einheitlichsten sind die Maße für die Schleie, 13 von 14 Ländern setzen 25 Zentimeter fest.
| Fischart | Mindestmaß je nach Land | Häufigster Wert | Kleinster Wert in | Größter Wert in |
|---|---|---|---|---|
| Hecht | 40 bis 60 cm | 50 cm (8 von 16 Ländern) | Niedersachsen | Bremen |
| Zander | 35 bis 50 cm | 45 cm (9 von 16 Ländern) | Niedersachsen | 4 Ländern |
| Aal | 35 bis 50 cm | 50 cm (13 von 16 Ländern) | Niedersachsen | 13 Ländern |
| Bachforelle | 20 bis 30 cm | 25 cm (7 von 16 Ländern) | Hamburg | 6 Ländern |
| Karpfen | 35 bis 45 cm | 35 cm (11 von 14 Ländern) | 11 Ländern | Hessen |
| Schleie | 25 bis 26 cm | 25 cm (13 von 14 Ländern) | 13 Ländern | Bayern |
| Äsche | 30 bis 35 cm | 30 cm (10 von 15 Ländern) | 10 Ländern | 5 Ländern |
| Barbe | 35 bis 50 cm | 40 cm (6 von 11 Ländern) | Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz | Sachsen |
Kleine Arten haben kleine Maße. Für den Barsch legen nur 3 Länder überhaupt ein Mindestmaß fest, in Hamburg liegt es bei 10 Zentimetern. Große Arten haben große Maße, etwa der Huchen, ein Raubfisch der Donau, mit 90 Zentimetern in Bayern. Das Maß für Ihre Art und Ihr Land zeigt die Mindestmaß-Prüfung.
Was bedeutet ein Höchstmaß beim Angeln?
Ein Höchstmaß ist die Länge, ab der Sie einen Fisch wieder zurücksetzen müssen. Zusammen mit dem Mindestmaß ergibt es ein Fangfenster. Mitnehmen dürfen Sie dann nur Fische, deren Länge dazwischen liegt. Die großen Fische bleiben so im Gewässer.
Ein Höchstmaß legen 2 Länder fest, Hamburg und Hessen. In Hamburg darf ein Hecht zwischen 45 und 75 Zentimetern lang sein, in Hessen zwischen 50 und 90.
| Fischart | Hamburg | Hessen |
|---|---|---|
| Aal | 45 bis 75 cm | 50 bis 70 cm |
| Äsche | kein Höchstmaß | 30 bis 45 cm |
| Bachforelle | 20 bis 40 cm | 25 bis 60 cm |
| Barbe | kein Höchstmaß | 40 bis 60 cm |
| Flussbarsch | 10 bis 35 cm | kein Höchstmaß |
| Hecht | 45 bis 75 cm | 50 bis 90 cm |
| Karpfen | kein Höchstmaß | 45 bis 60 cm |
| Meerforelle | 40 bis 65 cm | 25 bis 60 cm |
| Nase | kein Höchstmaß | 25 bis 40 cm |
| Quappe | 30 bis 50 cm | kein Höchstmaß |
| Rapfen | 50 bis 70 cm | kein Höchstmaß |
| Rotfeder | kein Höchstmaß | 20 bis 30 cm |
| Schleie | 25 bis 45 cm | 25 bis 45 cm |
| Seeforelle | kein Höchstmaß | 25 bis 60 cm |
| Zander | 45 bis 75 cm | kein Höchstmaß |
In Hessen gilt für Bachforelle, Seeforelle und Meerforelle eine gemeinsame Regel unter dem Namen Atlantische Forelle. Messen Sie bei einem Höchstmaß bis zur längsten Stelle der Schwanzflosse, dann liegen Sie auch nach oben auf der sicheren Seite.
Was tun, wenn der Fisch zu klein ist?
Ein zu kleiner Fisch muss sofort und schonend zurück ins Wasser, auch wenn nur ein Zentimeter fehlt. Das schreiben die Fischereiverordnungen vor, etwa in Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen. Lösen Sie den Haken mit nassen Händen und halten Sie den Fisch so kurz wie möglich an der Luft.
Hat der Fisch den Haken tief geschluckt, schneiden Sie die Schnur durch, statt am Haken zu ziehen. In Brandenburg ist das Pflicht, dort schneiden Sie die Schnur auf Höhe der Kopfspitze ab.
Was mit einem verletzten, zu kleinen Fisch geschieht, regelt jedes Land anders. In Nordrhein-Westfalen töten Sie ihn, wenn er wahrscheinlich stirbt, und vergraben ihn, falls am Gewässer nichts anderes vorgeschrieben ist. In Berlin töten Sie ihn und setzen ihn zurück ins Wasser. In Schleswig-Holstein kommt er zurück ins Gewässer, ob er unverletzt, verletzt oder tot ist. Mitnehmen dürfen Sie ihn in diesen drei Ländern nicht.
Neben dem Mindestmaß gilt für viele Arten eine Schonzeit. Wann ein Fisch gar nicht gefangen werden darf, regeln die Schonzeiten bei Fischen.
Häufige Fragen
Wird das Mindestmaß beim Fisch mit oder ohne Schwanzflosse gemessen?
Beim Mindestmaß zählt die Schwanzflosse mit, gemessen wird von der Kopfspitze bis zu ihrem Ende. Das gilt in allen 16 Bundesländern. Unterschiedlich ist nur, wie die Flosse dabei liegt. In Bayern legen Sie sie zusammen, in 5 Ländern bleibt sie natürlich ausgebreitet.
Darf ich einen Fisch behalten, der knapp unter dem Mindestmaß liegt?
Nein, auch ein Fisch, dem nur wenige Millimeter fehlen, muss sofort zurück ins Wasser. Eine Toleranz sehen die Fischereiverordnungen der Länder nicht vor. Messen Sie deshalb direkt nach dem Fang und nicht erst zu Hause.
Wie groß muss ein Hecht sein, damit ich ihn mitnehmen darf?
Ein Hecht muss je nach Bundesland mindestens 40 bis 60 Zentimeter lang sein. Am häufigsten sind 50 Zentimeter, in 8 von 16 Ländern. Das kleinste Maß gilt in Niedersachsen, das größte in Bremen. Auf Ihrer Angelkarte kann ein höheres Maß stehen.
Darf ein Angelverein ein höheres Mindestmaß festlegen als das Bundesland?
Ja, ein Angelverein darf für sein Gewässer ein höheres Mindestmaß festlegen. Es steht dann auf der Angelkarte oder in der Gewässerordnung und gilt zusätzlich zum Maß des Landes. Ein niedrigeres Maß als das Land darf der Verein nicht festlegen.
Was ist ein Fangfenster beim Angeln?
Ein Fangfenster ist die Spanne zwischen einem Mindestmaß und einem Höchstmaß. Mitnehmen dürfen Sie nur Fische, deren Länge dazwischen liegt, kleinere und größere setzen Sie zurück. Ein Höchstmaß legen bisher 2 Länder fest, Hamburg und Hessen.
