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Wann darf ich Schmerle in Sachsen angeln?

Schmerle dürfen Sie in Sachsen an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
25.000 Euro

Schmerle ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Wer im Grenzgebiet angelt, prüft die Regeln für Schmerle in beiden Ländern, denn jedes Land legt sie selbst fest.

Beim Ansitz haben Sie meist Zeit, einen Fisch in Ruhe zu bestimmen und zu messen. Nutzen Sie sie, bevor Sie ihn mitnehmen.

Was gilt für Schmerle in den Nachbarländern von Sachsen?

Das ganze Jahr geschont ist Schmerle in Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Berlin, Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen. Die Nachbarländer von Sachsen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Schmerle in 7 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Sachsendas ganze Jahrkeines
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Sachsen-Anhaltdas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Bremendas ganze Jahrkeines
Hamburgdas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines

Was kostet ein Verstoß bei Schmerle in Sachsen?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Schmerle in Sachsen kontrolliert

Die Kontrolle übernehmen Fischereiaufseher, die das Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt einsetzt. Der Verein, dem das Gewässer gehört, darf auf der Angelkarte strengere, aber keine lockereren Regeln festlegen.

Woran Sie Schmerle erkennen

Eine Art, mit der Schmerle häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Bei gemischtem Fang gilt für jede Art ihr eigenes Mindestmaß. Das Maß eines anderen Fisches überträgt sich nicht.

Weitere Friedfische in Sachsen

Wie Schmerle gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Sachsen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Schmerle in Sachsen

Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Schmerle in Sachsen?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Darf ich Schmerle in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?

Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Schmerle nicht gezielt beangeln, auch nicht, um den Fisch zurückzusetzen. Beißt er trotzdem an, kommt er sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.

Mit welchen Fischen wird Schmerle häufig verwechselt?

Eine Art, mit der Schmerle häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Gelten die Regeln für Schmerle auch an privaten Gewässern?

Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.

Wann ist Schmerle in Sachsen geschont?

Schmerle ist in Sachsen das ganze Jahr geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.

Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.