Wann darf ich Meerforelle in Schleswig-Holstein angeln?
Meerforelle dürfen Sie in Schleswig-Holstein vom 1. März bis zum 30. September angeln und mitnehmen, wenn der Fisch mindestens 40 Zentimeter lang ist. Heute ist Schonzeit, sie dauert noch bis zum 28. Februar.
Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Meerforelle dauert sie vom 1. Oktober bis zum 28. Februar. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.
Das ist die allgemeine Regel in Schleswig-Holstein. Daneben gelten eigene Regeln. Für die Küstengewässer ist Meerforelle vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember geschont, das Mindestmaß beträgt 40 Zentimeter.
Ob Sie Meerforelle in Schleswig-Holstein mitnehmen dürfen, regelt die Fischereiverordnung des Landes. Ihre Angelkarte kann strengere Regeln hinzufügen.
Beim Grundangeln vom Ufer gelten Schonzeit und Mindestmaß genauso wie beim Spinnfischen. Auch wer einen Fisch nur kurz anhakt und gleich zurücksetzt, muss sie beachten.
Wie groß muss Meerforelle in Schleswig-Holstein mindestens sein?
Das Mindestmaß für Meerforelle beträgt 40 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.
Was gilt für Meerforelle in den Nachbarländern von Schleswig-Holstein?
Das Mindestmaß für Meerforelle reicht von 25 Zentimetern in Hessen bis 60 Zentimetern in Sachsen. Die längste Schonzeit hat Mecklenburg-Vorpommern mit 212 Tagen vom 1. September bis 31. März, die kürzeste Hamburg mit 124 Tagen. Das ganze Jahr geschont ist Meerforelle in Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Nachbarländer von Schleswig-Holstein stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Schleswig-Holstein | 1. Oktober bis 28. Februar | 40 cm |
| Hamburg | 15. Oktober bis 15. Februar | 40 cm |
| Mecklenburg-Vorpommern | 1. September bis 31. März | 45 cm |
| Niedersachsen | das ganze Jahr | keines |
| Baden-Württemberg | das ganze Jahr | keines |
| Bayern | das ganze Jahr | keines |
| Berlin | das ganze Jahr | keines |
| Brandenburg | das ganze Jahr | keines |
| Bremen | 15. Oktober bis 15. März | 50 cm |
| Hessen | 1. Oktober bis 31. März | 25 cm |
| Nordrhein-Westfalen | das ganze Jahr | keines |
| Rheinland-Pfalz | das ganze Jahr | keines |
| Saarland | das ganze Jahr | keines |
| Sachsen | 1. Oktober bis 30. April | 60 cm |
| Sachsen-Anhalt | das ganze Jahr | keines |
| Thüringen | das ganze Jahr | keines |
Wie hoch ist das Bußgeld in Schleswig-Holstein?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Schleswig-Holstein ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Meerforelle in Schleswig-Holstein kontrolliert
Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.
Mit welchen Fischen wird Meerforelle häufig verwechselt?
Meerforelle wird gelegentlich mit Lachs verwechselt. Die Meerforelle hat eine meist gerade abgeschnittene Schwanzflosse, der Lachs eine nach innen eingebuchtete. Die Meerforelle wirkt kräftiger und hat einen breiten Übergang zur Schwanzflosse. Sie trägt viele x-förmige schwarze Punkte, auch unterhalb der Seitenlinie, also der feinen Linie entlang der Körperseite. Beim Lachs sitzen die Punkte fast nur darüber. Die Meerforelle darf in einigen Ländern ab einem Mindestmaß mitgenommen werden. Der Lachs ist dagegen in den meisten Ländern das ganze Jahr geschont, und wo er erlaubt ist, liegt sein Mindestmaß meist höher. Wer einen Lachs für eine Meerforelle hält und mitnimmt, begeht deshalb leicht einen Verstoß.
Weitere Wanderfische in Schleswig-Holstein
Wie Meerforelle gehören diese Arten zu den Wanderfischen. Auch für sie gelten in Schleswig-Holstein eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Meerforelle in Schleswig-Holstein
Wann ist Meerforelle in Schleswig-Holstein geschont?
Meerforelle ist in Schleswig-Holstein vom 1. Oktober bis zum 28. Februar geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.
Gibt es für Meerforelle in Schleswig-Holstein ein Tageslimit?
Ein Tageslimit für Meerforelle legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.
Brauche ich für Meerforelle eine besondere Erlaubnis?
Nein, für Meerforelle verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.
Wann wurden die Regeln für Meerforelle in Schleswig-Holstein zuletzt geändert?
Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 26. Mai 2021. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.
Weicht die Schonzeit für Meerforelle in Schleswig-Holstein von anderen Bundesländern ab?
Ja, bei Meerforelle weichen 15 der 15 anderen Länder, die die Art eigens regeln, von Schleswig-Holstein ab, bei der Schonzeit, beim Mindestmaß oder bei beidem.
Verbindlich sind die Fischereiverordnung von Schleswig-Holstein in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte.